Elektroauto laden mit koala²
Mit dem koala²-Produkt der HORIZONTE-Group Technik GmbH klappt’s auch in Mietwohnungen und Tiefgaragen
Häufig scheuen sich Menschen ohne Eigenheim vor der Anschaffung eines Elektroautos, weil sie u.a. Sorge haben, dass Ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dass diese Sorgen unbegründet sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Elektromobilitäts-Hochlauf zeigt Dringlichkeit zum Handeln
Der Hochlauf der Elektromobilität hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Elektroautos sowie den vorhandenen Lademöglichkeiten ab. Studien haben ergeben, dass die meisten Ladevorgänge im PKW-Bereich an dem jeweiligen Arbeitsplatz (19%) und am Wohnort (54%) stattfinden.* Dies aus gutem Grund, da die Autos i.d.R. am Firmenstandort mehrere Stunden stehen. Auch zu Hause können die Autos nachts oder am Wochenende mit kleinen Ladeleistungen ausreichend Energie aufnehmen.
Allgemeine Bedenken, dass aus Gründen von z.B.: Netzausbaukosten und transparenter Abrechnung lediglich Autos an Einfamilienhäusern elektrisch geladen werden, können wir mit unserem volldynamischen Last- und Lademanagement (koala²) entkräften.
Darüber hinaus baut die Gesetzgebung mit der Einführung des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), erheblichen Druck auf die Energieversorgungsbranche aus. Untermauert wird dies durch die stark gestiegene gesellschaftspolitische Akzeptanz von Elektromobilität, ausgedrückt durch die sich hochdynamisch entwickelnde Nachfrage nach Elektroautos (der Bestand an Elektroautos hat sich im Jahr 2020 mehr als verdoppelt*).
koala² als maßgeschneiderte Lösung
Die HORIZONTE-Group Technik GmbH hat sich bereits in weiser Voraussicht frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt und das eigene volldynamisches Last- und Lademanagement koala² entwickelt. Bereits seit 5 Jahren ist koala² im Feld bei unterschiedlichen Kundensegmenten im Einsatz. Dabei werden nicht nur Stromtankstellen intelligent gesteuert, sondern auch abschaltbare Verbraucher im Unternehmen identifiziert und ebenfalls volldynamisch geregelt.
Mit diesem Hintergrund ist es uns gelungen, ein Ladeprodukt für die Wohnungswirtschaft und Tiefgaragenbetreiber zu entwickeln, welches im ganzen Bundesgebiet und jeglichen Kundensegmenten eingesetzt werden kann, bzw. beim zuständigen Netzbetreiber Genehmigung findet. Das netzdienliche Steuern von koala² durch die jeweiligen Netzbetreiber ist natürlich ebenfalls möglich.
Die Idee dabei ist, an großen Parkplatzhotspots (Mehrfamilienhäuser bzw. Tiergaragen) mit begrenzter Netzkapazität in individuellen Abrechnungswünschen eine für die Gemeinschaft günstige Vorinstallation (E-Mob. Ready Starter Kit) sowie anschließend eine bedarfsgerechte, modular erweiterbare herstellerunabhängige Lademöglichkeiten (E-Mob. Kunden-Kit) zur Verfügung zu stellen.
Viele Projekte dieser Art konnten wir bereits erfolgreich mit regionalen Versorgern, der Wohnungswirtschaft oder Industrieunternehmen umsetzen
Fazit – was koala² auszeichnet:
Die Quintessenz durch den Einsatz von koala² in Mehrfamilienhäuser bzw. Tiefgaragen:
- Umfangreiche, teure bzw. langwierige Umbaukosten des Stromanschlusses entfallen
- Günstige Anfangsinvestition (gesetzeskonform) für die ganze Wohngemeinschaft, bzw. den Parkhausbetreiber
- Diskriminierungsfreier Zugang zur eigenen Stromtankstelle an jedem Parkplatz
- auf Kundenwunsch und Nachfrage modular erweiterbar
- Individuelle Herstellerauswahl für die Stromtankstelle
- Unterschiedliche Abrechnungsvarianten der Stromlieferung möglich
Haben Sie Interesse an einer reibungslosen Projektierung und Umsetzung Ihres Elektromobilitätsprojektes?
* Quelle: KfW (Link)
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hinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Branchentag Windenergie NRW: Vortrag zu Redispatch 2.0
Vortrag zu Redispatch 2.0
Kurzzusammenfassung zum 14. Branchentag Windenergie NRW
Am 10. und 11. August hat der 14. Branchentag Windenergie NRW im Wissenschaftspark Gelsenkirchen stattgefunden. Nach Angaben des Veranstalters besuchten rund 400 Anlagenbetreiber und Aussteller in den zwei Tagen die Veranstaltung. Auch die HORIZONTE-Group AG war durch Carlo Weckelmann vor Ort vertreten, der gemeinsam mit HG-Partner Andreas Stephan (SPRINT! Energy Consulting GmbH) einen Fachvortrag über Redispatch 2.0 hielt. Für Carlo Weckelmann, der gebürtig aus Gelsenkirchen kommt, war diese Veranstaltung ein Heimspiel: „Ich kenne den Wissenschaftspark schon von klein auf. Mein Schulweg ging jeden Tag dort vorbei. Von daher war es etwas Besonderes hier nun auch selbst einmal einen Vortrag zu halten.“
Der besondere Fokus des Vortrags lag insbesondere darauf, die Netzbetreiber-Sichtweise den Anlagenbetreibern näher zu bringen und zu erläutern, warum es immer noch nicht los geht mit Redispatch 2.0. Hervorgehoben wurde, dass auch die Netzbetreiber jeglicher Größe Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anforderungen von Redispatch 2.0 haben.
Darüber hinaus haben Carlo Weckelmann und Andreas Stephan den Anlagenbetreibern eine Reihe von Praxistipps mit auf den Weg gegeben um dem Ziel, gemeinschaftlich bei der Umsetzung dieses großen, bundesweiten Projektes voranzukommen.
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Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Osterpaket 2022 ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
Das Osterpaket, dass auch die EEG-Novelle 2023 umfasst, ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Eine Zustimmung der EU-Kommission zu den höheren Tarifen steht noch aus.
Bei der Installation von PV-Anlagen ändern sich die rechtlichen Bedingungen abhängig von der Anlagengröße
- Bis 100 kWp:
- Feste Einspeisevergütung
- Direktvermarktung freiwillig
- Gemäß EEG ist ein monatlicher Wechsel möglich
- Ab 100 kWp:
- Verpflichtende Direktvermarktung
- Vergütung via Marktprämie (anzulegender Wert)
- Entfall der EEG – Umlage auf den eigenverbrauchten Strom ab 1. Juli 2022
- Abschaffung des „atmenden Deckels“ à Degression ab 2024 linear halbjährlich um jeweils 1%
- Dachanlagen: Systemumstellung auf differenzierte Vergütung von Voll- und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)
Vorher anzulegender Wert [ct/kWh] | Überschusseinspeisung anzulegender Wert [ct/kWh] | Volleinspeisung Zuschuss [ct/kWh] | |
Bis 10 kW | 6,24 | 8,60 | + 4,80 |
Bis 40 kW | 6,06 | 7,50 | + 3,80 |
Bis 100 kW | 4,74 | 6,20 | + 5,10 |
Bis 300 kW | 5,14 | 6,20 | + 3,20 |
Bis 750 kW | 6,20 |
Die aufgeführten Werte sind für die Direktvermarktung vorgesehen. Bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.
Die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt entfällt erst ab dem 1. Januar 2023.
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen.
Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen an. Sprechen Sie uns an.
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Förderung für Elektroautos
Änderung der Elektroauto-Kaufprämie "Umweltbonus" ab 2023
Es gibt letztmalig neue Fördermittel in Höhe von 2,5 Mrd. €, zuzüglich nicht verausgabter Altmittel in Höhe von 0,9 Mrd. €. Das Förderprogramm endet, sobald der Topf leer ist.
Die Förderung wird fortgesetzt, aber auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert und die Höhe der Prämie reduziert.
- Ab 1.1.2023 Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride
- Ab 1.1.2023 Kürzung des Bundesanteils für reine E- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge auf
- Bis 40.000 € Listenpreis: 4.500 €
- Ab 40.000 € bis 65.000 € Listenpreis: 3.000 €
- Ab 1.9.2023 Förderung nur noch für Privatpersonen, nicht mehr für Unternehmen
- Ab 1.1.2024 Förderung nur noch für Fahrzeuge bis 45.000 € Listenpreis
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen:
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für ein Umsetzungskonzept. Sprechen Sie uns an.
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Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus
Gesetzespaket vom Bundestag verabschiedet
Das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus wurde Anfang Juni vom Bundestag verabschiedet. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im EEG2023, KWKG und EnWG. Der größte Teil der Neuregelungen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
- Das geplante Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wurde in „Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“ umbenannt
- die EEG-Umlage soll nun dauerhaft abgeschafft werden
Bei Rückfragen sprechen Sie uns an.
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Verlängerung des Spitzenausgleichs
Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.
Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55 Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.
Haben Sie Rückfragen zum Thema Spitzenausgleich? Sprechen Sie uns an.
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Energiekostendämpfungsprogramm
Zuschuss zu Erdgas- und Strompreiskosten
Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die neue Förderrichtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassen. Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Die Antrags- und Leistungsvoraussetzungen werden im Merkblatt vom BAFA detailliert beschrieben.
Antragssteller
- Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark betroffen sind (Energiekostenanteil von 3 % am Produktionswert)
- Energie- und handelsintensive Branche (Branche gem. Anhang 1 KUEBLL)
- weitere Voraussetzungen abhängig von Förderstufe
- Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen (Vergütungsverzicht, Effizienzerklärung, keine extensive Steuervermeidung)
- Ausschlusskriterien (z.B. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden) und weitere Vorgaben beachten
Förderart
- Direkte Zuschüsse für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022
- 80 % werden bis 31.12.2022 ausgezahlt
Förderfähige Kosten
- Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises
Förderhöhe
- Die Förderintensität wird in drei Förderstufen unterschieden je nach Art des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Lage und Deckelung der maximalen Förderhöhe
- Bis 30 % Preisdifferenz (bis max. 2 Mio. EUR)
- Bis 50% Preisdifferenz (bis max. 25 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
- Bis zu 70% Preisdifferenz (bis max. 50 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
Antragstellung
- Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich
- Antragsfrist: 31. August 2022
- materielle Ausschlussfrist beachten (nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet)
Weitere Informationen, wie das Merkblatt, den Link und die Unterlagen zur Antragstellung, finden Sie auf der Website des BAFA.
BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an.
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Entstörprozess bei intelligenten Messsystemen (iMSys) automatisieren
"Langfristig lassen sich die Einsparungen auf 75 Prozent steigern"
MAS-System
Wie kann man die Wirtschaftlichkeit des gMSB durch Prozessautomatisierung steigern? Lukas Pack von der Westfalen Weser Netz GmbH erläutert im Interview mit energate wie das mit Hilfe des MAS-Systems der iceBaum GmbH, einem Unternehmen der HORIZONTE-Group, im Bereich der Störfallbearbeitung gelungen ist.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Nationale Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität
Module und Novellierungspunkte
In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Novellierung der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) informieren.
Im Angesicht der nationalen Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität wird es in naher Zukunft immer mehr Pflichten für Unternehmen jeglicher Größe geben. Auch die Nachhaltigkeit und das effiziente Nutzen oder sogar Vermeiden von Ressourcen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung um das Modul 5 Transformationskonzepte ergänzt und das Modul 4 um den Bereich Steigerung der Ressourceneffizienz erweitert. Auch in den anderen Modulen gab es Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Keine Änderungen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
- Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen
- Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Die Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2 ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
- Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Maßnahme muss mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein. Zusätzlich wird auch die Erstellung eines Einsparkonzepts (webbasiert), sowie die Umsetzungsbegleitung gefördert.
- Bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung beträgt der Fördersatz 40% der Investitionsmehrkosten (Artikel 36 AGVO).
- KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Der Investitionszuschuss beträgt für KMUs max. 900 €/t CO2 pro Jahr.
Modul 5: Transformationskonzepte
- Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes und min. ein Einsparkonzept einer EEW-Maßnahme, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
- Es soll die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden (z.B. Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Energieberater, Messungen und Datenaufnahmen).
- Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht.
- Die Förderhöhe beträgt 50%, bei KMU 60%, der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 80.000 € pro Konzept. Der Umsetzungsbeginn gilt nach dem Förderbescheid.
- Das Mindestziel ist in den nächsten 10 Jahren eine THG-Reduktion von 40% gegenüber des IST-Zustands von Scopes 1 und 2 Emissionen.
Die Anforderungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link
Allgemeine Informationen zur Novellierung und den Modulen der Bundesförderungen Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) finden Sie hier: Link
- Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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Nachklapp zur E-world 2022
HG-Impressionen von der Messe
Nach knapp 2,5 Jahren war es nun endlich wieder Zeit für die „E-world energy & water“ in Essen. Bei Europas größter Energiefachmesse war natürlich auch die HORIZONTE-Group zugegen. Ohne eigenen Stand, aber mit orangenen Fliegen und Krawatten, fielen unsere Berater:innen aber auch bei Publikum und ausstellenden Firmen auf.
Sommermesse mit Fokus auf Versorgungssicherheit
Obwohl es erst schwer fiel bei einer Messe im Sommer an den bevorstehenden Winter zu denken, stand das Thema Versorgungssicherheit doch im Zentrum vieler Debatten. Denn der drastische Appell von Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hallte nach: „Ich bin dankbar für jeden Vorschlag, wie wir den Gasverbrauch im nächsten Winter herunterkriegen. Stand heute haben wir ein Problem.“ Am Donnerstag, dem letzten Messetag, rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dann auch in Berlin die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus. Im Folgenden wollen wir aber v.a. auf das HG-Fokusthema Digitalisierung der Energiewende eingehen und einige Impressionen vorstellen.
Neues für Metering, Submetering und IoT
Mit einem besonderen Fokus auf den intelligenten Messstellenbetrieb informierten sich unsere HG-Experten für Smart-Meter-Gateways und CLS-Management natürlich auch bei den ausstellenden SMGw-Herstellern Sagemcom Dr. Neuhaus, EMH, PPC und Theben zum aktuellen Stand der Technik. Spannend war insbesondere der Zwischenstand zum Neuentwurf der Sicheren Lieferkette (SiLke) der Firma Theben. Bei der noch nicht auf dem Markt befindlichen Lösung werden einzelne SMGw in einer eigenen Umverpackung mit einem speziellen Siegel in einem größeren Versandkarton gesichert. Dabei besteht durch den Ladungsträgeraufkleber mit Barcode die Möglichkeit, per App die digitale Warenannahme vorzunehmen. Dies könnte also den aktuell logistisch noch komplizierten Prozess mit Safety-Boxen deutlich vereinfachen.

Über FNN-Lastenheft-konforme Steuerboxen für Schaltprozesse im intelligenten Stromnetz tauschten sich die HG-Berater u.a. mit Swistec, robotron, VIVAVIS und BTC aus. Rund um das Thema Koordinierungsfunktion (Kof) stellte sich heraus, dass weiterhin unterschiedliche Interpretationen vorherrschen und der Markt sich zu diesem Thema noch finden muss.
An den Ständen von Diehl Metering, Beenera und Digimondo stand insb. das Thema Funknetzwerke und IoT im Vordergrund – v.a. im unregulierten Bereich des Submeterings. Zu letzterem Thema und der Digitalisierung der Wohnungswirtschaft wurden u.a. auch mit kugu interessante Aspekte zur Energieeffizienz in Gebäuden besprochen.
Partnerschaft zwischen iceBaum und Arvato Systems
Ganz besonders gefreut haben wir uns auch über die Partnerschaft zwischen Arvato Systems und iceBaum (ein Unternehmen der HG). Auf dem Stand der Gütersloher Firma wurde nämlich auch die Arvato Energy Platform® präsentiert, auf der iceBaum nun mit dem Mess-, Analyse- und Steuerungssystem für das intelligente Messwesen (MAS) eingebunden werden kann. Der „Marktplatz für die Energiewirtschaft“ beinhaltet für alle Marktrollen verschiedene Funktionsmodule, die intelligent und individuell nutzbar als Software-as-a-Service (SaaS) in der Cloud zur Verfügung stehen.

Fazit: Essen ist immer einen Besuch wert
Am ersten Messetag hatten die HG-Berater das Vergnügen, sich mit dem Bürgermeister von Prizren (Albanien), Herrn Shaqir Totaj, und der Honorarkonsulin von Albanien in NRW, Frau Anduena Stephan, zu treffen. Dabei wurde eine Reihe wichtiger energierelevanter Themen diskutiert – die guten Beziehungen des HG-Tochterunternehmens evroTarget (Kosovo) nach Albanien wurden hier wieder sichtbar.
Alles in allem können wir somit trotz weniger ausstellenden Firmen und auch weniger Besucher:innen festhalten, dass wir viele Gelegenheiten für tiefergehende und bereichernde Gespräche mit vielen Kund:innen, Partnern sowie alten und neuen Kontakten nutzen konnten. Wir freuen uns damit auch schon wieder auf die nächste Messe – dann im Mai 2023.

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