Osterpaket 2022 ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden


Das Osterpaket, dass auch die EEG-Novelle 2023 umfasst, ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Eine Zustimmung der EU-Kommission zu den höheren Tarifen steht noch aus.

Bei der Installation von PV-Anlagen ändern sich die rechtlichen Bedingungen abhängig von der Anlagengröße​

  • Bis 100 kWp: ​
    • Feste Einspeisevergütung​
    • Direktvermarktung freiwillig​
    • Gemäß EEG ist ein monatlicher Wechsel möglich​
  • Ab 100 kWp:​
    • Verpflichtende Direktvermarktung​
    • Vergütung via Marktprämie (anzulegender Wert)​
  • Entfall der EEG – Umlage auf den eigenverbrauchten Strom ab 1. Juli 2022​
  • Abschaffung des „atmenden Deckels“ à Degression ab 2024 linear halbjährlich um jeweils 1%​
  • Dachanlagen: Systemumstellung auf differenzierte Vergütung von Voll- und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)​
  Vorher anzulegender Wert [ct/kWh] Überschusseinspeisung anzulegender Wert [ct/kWh] Volleinspeisung Zuschuss [ct/kWh]
Bis 10 kW 6,24 8,60 + 4,80
Bis 40 kW 6,06 7,50 + 3,80
Bis 100 kW 4,74 6,20 + 5,10
Bis 300 kW 5,14 6,20 + 3,20
Bis 750 kW 6,20

Die aufgeführten Werte sind für die Direktvermarktung vorgesehen. Bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.

Die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt entfällt erst ab dem 1. Januar 2023.

Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen.

Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen an. Sprechen Sie uns an.