Energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD)


BNetzA eröffnet Konsultation für Definition von ERD

Die Bundesnetzagentur hat am 11.08.2022 ein Positionspapier zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Dieses Positionspapier dient in erster Linie dazu, dem Markt eine erste Einordnung zu bieten, welche Daten in Zukunft als energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD) eingeordnet werden und welche Daten als Betriebsdaten verwendet werden können. Im Kern soll dadurch festgelegt werden, welche Daten verpflichtend über die Smart-Meter-PKI abgewickelt werden müssen.

Zunächst ist dabei festzuhalten, dass sich die Einordnung als energiewirtschaftliche relevante Daten lediglich auf die Sparte Strom und Gas beziehen kann. Von den Daten in den Sparten Strom und Gas wiederum sind alle Netzzustandsdaten, alle Daten für Steuerungsvorgänge gemäß EEG, ENWG und ENSiG sowie bestimmte abrechnungsrelevante Daten als ERD eingeordnet. Daten, welche lediglich in die Kategorie der abrechnungsrelevanten Daten eingeordnet werden, gelten dann als energiewirtschaftlich relevant, wenn sie für die Entnahme aus dem Netz oder Ist-Einspeisung in das Netz dienen. Eine Denkstütze zur Einordnung von Messdaten und Daten aus Steuerungsvorgängen ist in der Abbildung dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Konsequenz heißt dies für Daten, welche als ERD eingestuft wurden, dass diese über intelligente Messsysteme und dessen gesichertes Netzwerk mit einem Weiterverkehrsnetz in der Smart-Meter-PKI (Public Key Infrastructure) abgewickelt werden müssen. Daten wiederum, welche nicht als ERD und somit als Betriebsdaten eingestuft werden, können auch auf anderem Wege, ohne iMSys, übertragen werden. Dies bietet bspw.  Anbietern im Mehrspartenmetering (Wärme, Kälte, Wasser) die Möglichkeit und Sicherheit, auch Technologien zu verwenden, welche nicht vom Smart-Meter-Gateway abhängig sind.

In der Konsultationsphase nimmt die BNetzA bis  zum 22.9.2022 noch Stellungnahmen entgegen – die dazu notwendige Excel-Vorlage sowie weitere Hinweise finden Sie direkt auf der Website der Behörde: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-253/BK6-22-253_Konsultation_Positionspapier_ERD.html.

 

Autor: Marcus Weidelt