CLS ON: Der Missing Link zwischen Netz- und Messstellenbetrieb

CLS-Management-Projekt


Die Plattform CLS ON ist auf die speziellen Bedarfe der Verteilnetz- und Messtellenbetreiber zugeschnitten

Dieser Artikel ist in den ‘energiewirtschaftlichen Tagesfragen’ (et) 01/202 erschienen.
Autor*innen: Martin Kloppenburg, Westfalen Weser Netz; Dr. Tanja Koch, EWE NETZ; Marco Leuf, RheinEnergie; Dr. Roland Olbrich, HORIZONTE-Group; Dr. Michał Sobótka, GWAdriga

Lesen Sie Details zum Projekt CLS ON

Unser HG-Experte Dr. Roland Olbrich hat zusammen mit Expert*nnen von EWE NETZ, RheinEnergie AG, Westfalen Weser Netz und GWAdriga einen Beitrag zum CLS-Management verfasst.

In der Energiewelt der Zukunft sind sichere Datenströme und verlässliche Steuerung in Echtzeit unverzichtbar. Für den Hochlauf dezentraler Erneuerbarer Energien gilt es die Infrastruktur zu beherrschen und die Netze im Gleichgewicht zu halten. Energieversorgungsunternehmen in ganz Deutschland müssen dafür neue Kompetenzen, Systeme und Prozesse aufbauen. In einem gemeinsamen Projekt bauen EWE NETZ, RheinEnergie AG und Westfalen Weser Netz mit ihrem Smart Meter Gateway-Administrator GWAdriga mit CLS ON eine Plattform auf, die auf die speziellen Bedarfe der Verteilnetz- und Messtellenbetreiber zugeschnitten ist.

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Was EVU bei der Auswahl digitaler Plattformen beachten müssen

Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft


Die Januar-Ausgabe der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) bietet wieder spannenden Lesestoff. Dieses Mal durften unsere HG-Experten Jochen Buchloh, Konstantin Reimann und Frank Hirschi in einem Beitrag über die Erkenntnisse der HG-Webinar-Reihe zum Thema ‘Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft’ berichten. Auf S. 11 lesen Sie, was EVU bei der Auswahl digitaler Plattformen beachten sollten. Im Folgenden lesen Sie die Langfassung des Beitrags.

Wie stellen sich die Softwareanbieter auf die wandelnden Anforderungen des Marktes ein? Auf welcher Basis sollten Energieversorgungsunternehmen (EVU) sich für eine digitale Plattform entscheiden? Die abgeschlossene Webinar-Reihe des Beratungshauses HORIZONTE-Group gibt einen Überblick.

Bereits im September berichtete die ZfK (Link) über die großen Herausforderungen, die EVU, und einhergehend Software-Lieferanten, mit ihren IT-Systemen gegenüberstehen. Immer wieder müssen kurzfristig Anforderungen der Gesetzgeberin in Systemen und Prozessen umgesetzt werden – aktuelle Beispiele wie das Entlastungspaket Energie oder die Abwicklung der sog. Zufalls- und Übergewinnabschöpfung sprechen für sich.

Erläuterung von Plattformen anhand des Schichtenmodells

Eine einheitliche und durch die verschiedenen Anbieter genutzte Begriffsdefinition für digitale Plattformen hat sich bis heute nicht etabliert. Nach Auffassung der HORIZONTE-Group kann jedoch anhand eines Schichtenmodells ein gutes Verständnis für die verschiedenen Anwendungsebenen digitaler Plattformen entwickelt werden (vgl. Abbildung). Die Basis einer Plattform ist in der ersten Schicht die Hardware- und Betriebsumgebung, also das Rechenzentrum, dass diese betreibt. Hier bündelt ein Plattformanbieter Betriebsleistungen für seine Kund*innen um Skaleneffekte und Synergieeffekte zu gewährleisten. Auf einer zweiten Ebene sind Betriebsapplikationen als generische Werkzeuge und Lösungen zu nennen, die in der Regel von der fachlichen Funktion, bzw. prozessunabhängig bereitgestellt werden. In der dritten Schicht sind die fachlichen Applikationen verortet. Hier finden sich die eigentlichen Funktionen und energiewirtschaftlichen Prozesse wieder. Darüber hinaus stellen einige Plattformanbieter eine vierte Schicht zur Verfügung. Durch die gemeinsame Bearbeitung der fachlichen Prozesse eines Business-Process-Outsourcing-Dienstleisters können unterschiedliche Plattform-Nutzer durch Synergien in der Bedienung des Systems und der Sachbearbeitung profitieren.

Viele Plattformanbieter haben das Ziel, kurz- bis langfristig alle energiewirtschaftlichen Marktrollen zu unterstützen. Für EVU ist durch das Unbundling jedoch v.a. Marktrollen-individuell zu bewerten, welche Lösung der „beste Fit“ ist. Basierend auf den vier Schichten können EVU diesen „Fit“ auf die eigenen Bedürfnisse bewerten.

Acht Anbieter im Überblick

In der Webinar-Reihe zum Thema ‚Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft‘ hat die HORIZONTE-Group acht Anbietern den Rahmen geboten, ihre Lösungen vorzustellen und Ihnen u.a. hinsichtlich Aufbau und Funktionsumfang auf den Zahn gefühlt. Mit rund 300 Anmeldungen für die komplette Webinar-Reihe und häufig über 100 Teilnehmer*innen ist die HORIZONTE-Group über die Resonanz auf das Angebot mehr als zufrieden. „Wir sind uns darüber bewusst, dass bei vielen Unternehmen, die Frage zur Neuaufstellung in der IT immer drängender wird. Das große Interesse an unseren Webinaren hat uns dennoch überrascht – und spricht für den großen Handlungsdruck in der Branche.“, so Jochen Buchloh, Senior Partner der HORIZONTE-Group. Den Beginn machten Arvato Systems mit der übergreifenden Arvato Energy Platform, welche als ein Betriebssystem für Mandanten und Module nutzbar ist, und die Schleupen SE mit ihrer modularen Plattform Schleupen.CS, die alle ERP-Bestandteile mitbringt und auch Prozessmodellierung nach BPNM 2.0 integriert. Im zweiten Fachwebinar war die Marktrolle Messstellenbetreiber im Fokus. Die Robotron Datenbank-Software GmbH stellte ihre modulare Lösungswelt vor, welche Einzellösungen bis hin zu Komplettpaketen für alle Formen der (v.a. energiewirtschaftlichen) Datenverarbeitung bereithält. Die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH stellte sich als Dienstleister für Stadtwerke und Regionalversorger mit ihrer individuell konfigurierbaren Messstellenbetriebs-BPO-Serviceplattform vor. Im nächsten Webinar wurden durch die LYNQTECH GmbH und die powercloud GmbH insbesondere die Marktrolle Lieferant erörtert. Die LYNQTECH-Plattform kann dabei alle vertriebsrelevanten Prozesse vom Vertragsabschluss über den Customer Support bis zur Abrechnung abbilden. Die powercloud setzt auf eine starke Standardisierung der energiewirtschaftlichen Prozesse und bietet einen eigenen Appstore an. Im letzten Anbieter-Webinar stellte die E.ON Grid Solutions GmbH die auf das Geschäftsfeld Meter-to-Cash zugeschnittene SPACE-Plattform vor, die auch außerhalb des E.ON-Konzern zur Nutzung angeboten wird. Im gleichen Webinar diskutierten die Teilnehmer:innen die SAP-SE-Lösung ‚S/4HANA Utilities‘. Nach Einschätzung der SAP verfügt diese über zahlreiche Innovationen wie Machine Learning, Echtzeit-Analytics, digitaler Kundenschnittstelle oder vorausschauender Instandhaltung.

„Natürlich sind im Rahmen einer Plattformauswahl durch EVU weitere Anbieter zu beachten, wenngleich auch bei dieser Teilabbildung des Marktes bereits erhebliche Unterschiede zwischen dem Aufbau, dem Funktionsumfang und den Zielkunden der Plattformanbieter deutlich werden“ meint Konstantin Reimann, Manager der HORIZONTE-Group „und auch die vorgestellten Lösungen entwickeln sich kontinuierlich weiter, sodass hier ein regelmäßiges Marktscreening unerlässlich ist.“ Überhaupt ist die Klarheit der EVU hinsichtlich ihrer individuellen Anforderungen die Grundvoraussetzung zur Auswahl des „besten Fits“.

Auf Basis der Vorstellung der Anbieter hat die HORIZONTE-Group hinsichtlich Lösungsportfolio und der adressierten Schichten dennoch eine erste Einordnung vorgenommen. 

Offenheit und Integration

Eine Beobachtung aus unseren Veranstaltungen ist hervorzuheben: Die Anbieter digitaler Plattformen priorisieren standardisierte Schnittstellen, die Offenheit ihrer Lösungen und Entwicklungspartnerschaften“ resümiert Frank Hirschi, Manager der HORIZONTE-Group und Mit-Initiator der Webinar-Reihe. Häufig treten EVU selbst als Lösungsanbieter auf und versuchen damit höhere Skaleneffekte zu erreichen. Dann kommt der Erweiterbarkeit, Anpassbarkeit und Integrationsfähigkeit mit anderen Lösungen eine große Bedeutung zu. Das „One-size-fits-all“-Modell „passt“ nicht zum Energiesektor und der wachsenden Komplexität, die die Unternehmen zwingt, ihre Nische und ihr spezifisches Angebot zu definieren.

Change-Management essenziell

Der Übergang auf eine digitale Plattform ist mehr als eine IT-Migration. Ein neues System bedeutet für die EVUs und ihre Mitarbeiter*innen nicht nur eine neue Bedienoberfläche, sondern in aller Regel neue Prozesse und Arbeitsschritte, und Veränderungen in der internen Organisation. Um diesen Prozess optimal zu begleiten, müssen Migrations- und Plattform-Projekte mit professionellen Werkzeugen des Change-Managements aufgesetzt und begleitet werden. Und auch die Prüfung, an welcher Stelle man Prozesse selbst ausführt und an welcher Stelle man outsourced ist nach Einschätzung der HORIZONTE-Group in einem solchen Projekt zu verorten.

EVUs müssen sich jetzt mit digitalen Plattformen beschäftigen

Viele EVU stehen nun vor der Frage: Welche Plattform ist für mich geeignet? Dabei ist die Ausgangssituationen der EVU in der Regel sehr verschieden. Der Start in eine Neuaufstellung mit einer digitalen Plattform erfordert daher strategische Entscheidungen und verlangt eine entsprechende Vorlaufzeit. Richtungssentscheidungen, der komplexe Vorgang der individuellen Anforderungsdefinition, europaweite Ausschreibungen, Einrichtung der Systemlandschaft und die Migration erfordern meist einige Jahre. Deshalb empfiehlt die HORIZONTE-Group den Entwicklungen rund um Cloudifzierung und Digitalisierung in den Unternehmen Priorität einzuräumen, den Handlungsauftrag zu definieren sowie Verantwortlichkeiten festzulegen. Die HORIZONTE-Group hat hierzu ein Vorgehensmodell für EVUs entwickelt, das alle Einzelaspekte berücksichtigt. Dieses Vorgehen startet mit einem initialen Modul und der Sensibilisierung der Management-Vertretung.

Aufgrund der positiven Resonanz der Webinar-Reihe wird die HORIZONTE-Group das Thema digitale Plattformen auch in 2023 weiter vorantreiben. 

Autoren: Frank Hirschi, Konstantin Reimann, Jochen Buchloh


Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)


Die angespannte Lage an den Energiemärkten verdeutlich einmal mehr, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Bereits zwei Jahre in Folge hat Deutschland die Gebäude-Klimaziele verfehlt. Mit dem im Oktober 2022 veröffentlichen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele der Anforderungen und soll einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.

Dies ist auch notwendig, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimaziele erreichen zu können. Zum Ende des Jahres 2022 kann bereits eine erste Bilanz auf die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit Inkrafttreten des KSG gezogen werden. Diese zeigt auf, dass noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Das KSG legte als wichtigen Zwischenschritt zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 die Reduktion der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Die aktuelle jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen müsste jedoch verdreifacht werden, um dieses Ziel noch erreichen zu können.

Inhalte des Referentenentwurfs vom BMWK zum EnEfG


Energieeffizienzziele

Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch festgelegt. Diese entsprechen den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED für Deutschland und sind kompatibel mit dem Ambitionsniveau des KSG und ergeben sich wie in Abbildung 1 visualisiert.

Abbildung 1: Energieeffizienzziele im EnEfG

Diese Ziele weichen jedoch deutlich von der aktuellen Trendentwicklung des End- und Primärenergieverbrauchs ab. So würde im Jahr 2045 bei Fortführung des Trends der letzten 10 Jahre eine Abweichung von ca. 940 TWh (Endenergieverbrauch) und ca. 1.150 TWh (Primärenergieverbrauch) zwischen dem Ziel des EnEfG und der Realität zu Buche stehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Abweichung der Ziele des EnEfG und des Trends in Deutschlands beim End- und Primärenergieverbrauch (auf Basis historischer Daten der AGEB)

Die öffentliche Hand

Der öffentlichen Hand kommt im EnEfG eine Vorbildungsfunktion zu. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstigen öffentlichen Stellen werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ab 2024 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit dem Ziel, jährlich Gesamtendenergieeinsparung in Höhe von 2 % zu erreichen, um insgesamt bis zum Jahr 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu ermöglichen. Bund und Länder werden außerdem verpflichtet, Energieverbrauchsregister zur Erfassung von Energieverbräuchen u.a. im Bereich von Liegenschaften, Mobilität und IKT der öffentlichen Einrichtungen aufzubauen und die Einhaltung der Vorgaben zu monitoren.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Bund für ihn notwendige Energieeffizienzmaßnahmen bis Ende März 2023 in einem Aktionsprogramm bündelt. Dieses soll auf den aktuell verhandelten und beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung aufbauen und diese soweit nötig weiterentwickeln und ergänzen.

Pflichten für Unternehmen

Mit dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh in die Pflicht genommen werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben. Dieses muss innerhalb der nächsten 20 Monate nach Eintreten des Gesetzes oder, insofern bereits ein Energieaudit durchgeführt wurde, spätestens 4 Jahre nach Beendigung des letzten Energieaudits durchgeführt werden.

Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh werden für Unternehmen strengere Pflichten vorgeschlagen. Sie sollen innerhalb von 20 Monaten nach Eintreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und zusätzlich wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen müssen.

Rechenzentren

Auch Rechenzentren, welche im Zuge der Digitalisierung eine immer bedeutende Rolle spielen und enorm viel Strom verbrauchen, werden im EnEfG explizit angesprochen. Neue Rechenzentren werden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Einhaltung von Energieeffizienzstandards (PUE von 1,3; ab 2025)
  • Einhaltung einer minimalen Temperatur von 24 °C bzw. 27 °C (ab 2028) für die Luftkühlung
  • Abwärmenutzung von mindestens 30 % (ab 2025) bzw. 40 % (ab 2027)
  • Deckung des Stromverbrauchs zu 50 % (2024) bzw. 100 % (2025) durch ungeförderten EE-Strom
  • Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems und Validierung und Zertifizierung dieses ab einem Energieverbrauch von mehr als 1 MW bzw. 100 kW für öffentliche Rechenzentren

Darüber hinaus soll es für alle Rechenzentren eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Wärmeauskopplung auf ihrer Website und gegenüber Kommunen und Betreibern des nächstgelegenen Wärmenetzes hinsichtlich der Wärmemenge, des Temperaturniveaus (in °C) und der Preise für die Bereitstellung der Abwärme geben. Auf Nachfrage müssen Betreiber*innen eines Rechenzentrums dann auch Preise für das nachgefragte Temperatur- und Verfügbarkeitsniveau ausgeben.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Unternehmen werden verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, die Abwärme in der Anlage, auf dem Betriebsgelände oder bei externen Dritten wiederzuverwenden. Das Abwärmepotenzial muss zunächst nur dann genutzt werden, wenn es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Falls eine vollständige Abwärmenutzung heute nicht möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt, spätestens 2028, ermöglichen.

Zusätzlich werden abwärmeerzeugende Unternehmen zur Auskunft über folgende Eigenschaften der Abwärme insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzten verpflichtet.

  • die Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
  • die zeitliche Verfügbarkeit (Leistungsprofil über Tages-, Wochen-, und Jahresverlauf),
  • die Möglichkeit zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
  • das Temperaturniveau (in °C),
  • die Preise für die Bereitstellung der Abwärme.

Verpflichtungen und Chancen aus dem des EnEfG


Der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass in Deutschland noch viel Handlungsbedarf zur Erreichung der Klimaziele des KSG besteht. Auch deshalb veröffentliche das BMKW im Oktober 2022 einen Referentenentwurf für ein Energieeffizienzgesetz. Geht dieser in jetziger Form in die Rechtsprechung hinüber, ergeben sich für öffentliche und private Akteure vielseitige Verpflichtungen. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen aber auch viele private Unternehmen und Rechenzentren werden zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme sowie zur Erarbeitung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Dies sollten Sie jedoch nicht lediglich als eine Verpflichtung ansehen, sondern gleichzeitig als Chance. Über die Erarbeitung und Durchführung verschiedener Energieeffizienzmaßnahmen können Sie durch Einsparungen im Energieverbrauch zum einen Ihre Energieversorgungskosten verringern und tragen zum anderen zur Erreichung der Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene bei.

Die Horizonte Group unterstützt Sie gerne bei der prozessualen Einführung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unser Team für Wärme & Effizienz widmet sich für Sie gerne der Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Des Weiteren bieten wir auch die Durchführung von Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagement nach ISO 50001 an.

Möchten Sie gern mehr zum Thema Energieeffizienzgesetz erfahren? Sprechen Sie Uns gerne jederzeit an.


Der neue MsbG-Referentenentwurf bringt den Rollout ins Rollen!

Der neue MsbG-Referentenentwurf bringt den Rollout ins Rollen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) erarbeitet. Dieser Entwurf enthält einige Änderungen für das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Grund für die den Entwurf ist der zu langsame voranschreitende Rollout intelligenter Messsysteme.

Der Entwurf gibt einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Fahrplan basiert auf Einbauquoten intelligenten Messsysteme (iMSys) je nach Verbrauch und Einspeiser. Für Verbraucher von 6.000 bis 100.000 kWh/a und Erzeuger von 7 bis 100 kW gelten folgende Einbauquoten

  • Ende 2025 10 %
  • 2028 50 %
  • Ende 2030 95 %

Dadurch wird der Rollout seitens der Messstellenbetreiber planbarer und sicherer. Allerdings kommen dadurch weitere Aufgaben auf die grundzuständigen Messstellenbetreiber zu. Diese werden zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet, wie beispielsweise eine Ausstattung mit Gateways innerhalb von 4 Monaten auf Kundenwunsch. Ein weiterer Booster soll der Wegfall der Drei-Hersteller-Regel sein, der das Warten auf technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern nichtig macht.

Der neue Entwurf ermöglicht zudem die Möglichkeit eines „agilen Rollouts“. Dadurch können zertifizierte Geräte sofort verbrauchsseitig bei einem Jahresstromverbrauch bis 20.000 kWh/a und aufseiten der Erzeugung bis 25 kW installierter Leistung eingebaut werden. Funktionen des Schaltens und Steuerns sollen im Laufe der Zeit über Anwendungsupdates bereitgestellt werden, um den vollen Funktionsumfang der iMSys nutzen zu können. Eine weitere Änderung stellt die Senkung der Preisobergrenze der intelligenten Messsysteme dar. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Die Spanne der Beteiligung erstecken sich von 10 bis 80 €/a je iMSys. Dadurch stehen Netzbetreiber unter hohen finanziellen Druck. Die finanzielle Beteiligung der Netzbetreiber gliedert sich wie folgt:

  • Bis 3.000 kWh/a 10 €/a (optionale Gruppe)
  • 000-6.000 kWh/a Max. 40 €/a (optionale Gruppe)
  • Ab 6.000 kWh/a 80 €/a

Im Gegenzug erhalten die Netzbetreiber eine viertelstundenscharfe Bilanzierung iMSys sowie standardmäßige Netzzustandsdaten.

Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Vorgabe, dass dynamische Stromtarife angeboten werden müssen. Ab 2026 müssen allen iMSys-Kunden ein dynamischer Stromtarif seitens der Lieferanten angeboten werden. Bis 2025 wird die aktuelle De-Minimis Schwelle, die Schwelle, ab wie vielen Letztverbrauchern der Lieferant einen dynamischen Stromtarif anbieten muss, von 100.000 auf 50.000 Letztverbrauchern gesenkt.

Ebenfalls wird ein nachhaltigerer Rollout angestrebt, der mehr 1:n Fälle ermöglicht. Es sollen vermehrt Smart-Meter-Gateways am Netzanschlusspunkt eingebaut werden und so die Anzahl der einzubauen Geräte reduziert werden. Auch sollen Geräte mehrfach benutzt werden können in Zukunft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bleibt verantwortlich für das SMGw, wobei gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder energiewirtschaftliche Prozesse dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein sollen. Außerdem wird eine Vereinfachung der SiLke durch ein massengeschäftstauglichen Postversand angestrebt.

Der Entwurf gibt einen zügigen Fahrplan vor und stellt die Branche vor neue Herausforderungen. Wir als Horizonte interpretieren die neuen Regelungen intensiv und geben Ihnen die bestmögliche Unterstützung, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen!

Fakten auf einen Blick:

  • Neue Rolloutquoten für iMSys
  • Wegfall Drei-Hersteller-Regel
  • Sofortige Installation des iMSys dank agilem Rollout bis 25.000 kWh/a
  • Neue Preisobergrenzen und Beteiligung des Netzbetreibers an den Kosten pro iMSys
  • Ab 2026 dynamischer Stromtarif für alle iMSys-Kunden
  • Gateways vermehrt an Netzanschlusspunkten
  • Vereinfachung SiLke durch Postversand
  • BMWK übernimmt fachliche Führung vom BSI
  • ¼-stündliche Netzzustandsdaten für VNBs
  • gMSB zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Mit der ersten Novelle des Bundesklimaschutzgesetz (KSG) hat sich die Bundesregierung im Jahr 2021 zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Im europäischen Klimagesetz, welches im Rahmen des European Green Deals veröffentlicht wurde, wird festgeschrieben, dass die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daraus folgt, dass die die Energie- und Wärmeversorgung in der EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten ist, in Deutschland sogar bis zum Jahr 2045.

In Deutschland ist die Wärmeversorgung für mehr als 52 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Erneuerbaren Energien mit 41,4 % in dem Sektor Strom wesentlich höher als im Sektor Wärme, in dem lediglich 16,5 % durch Erneuerbare Energien erzeugt worden ist.

Abbildung 1: Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien in ausgewählten Sektoren (eigene Darstellung auf Basis der AGEE Stat 2022)

Ein Blick auf die Entwicklung der Anteile der Erneuerbaren Energien an den Sektoren zeigt zwar eine kontinuierliche Steigerung des Einsatzes Erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteerzeugung. Diese Steigerung ist jedoch bedeutend geringer als bei der Stromerzeugung. Zur Errei-chung der ambitionierten Klimaziele ist somit auch eine deutliche Beschleunigung der Wärmewende notwendig.
Diese ist, anders als beim Einsatz der Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung, jedoch häufig nur unter hohen Investitionen und Betriebskosten möglich. Somit ist es notwendig, schon heute wirtschaftliche Maßnahmen zu identifizieren und andere, heute noch nicht wirtschaftliche Maßnahmen, zu subventionieren.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Die Kommunale Wärmeplanung ist die Summe aller Maßnahmen, um einen Überblick einschließlich Roadmap zu erhalten, um die Ziele der Wärmewende sowie CO2-Neutralität zu erreichen und lokale Angebote sowie Bedarfe der Wärmeversorgung miteinander zu vereinen.

Für die kommunale Wärmeplanung (KWP) gibt es nach heutigem Stand keine bundeseinheitliche Regelung zur Gestaltung und Umsetzung. Jedoch erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendecken-den kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ vom 29.07.2022 die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung:

• Verpflichtung von Kommunen zur Erstellung eines KWP’s für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000 – 20.000 Einwohnern
• Hohes Maß an rechtlicher Verbindlichkeit der Wärmepläne, um die Umsetzung der Wär-mewende zu beschleunigen
• Wärmepläne als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort
• Der kommunale Wärmeplan soll spätestens innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorliegen und alle fünf Jahre fortgeschrieben werden
• Die Ermächtigung der Kommunen durch das Bundesgesetz, erforderliche Daten von z.B. Energieversorgern und Schornsteinfegern anzufordern

Auf Länderebene ist Baden-Württemberg Vorreiter. Im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) ist die kommunale Wärmeplanung im §7c KSG BW bereits verankert. Das Landesgesetz umfasst im Wesentlichen drei Vorgaben:
1. die systematische und qualifizierte Erhebung des Wärmebedarfs und der daraus resultie-renden Treibhausgasemissionen. Dabei sollen auch Daten zu den Gebäudetypen und der Versorgungsstruktur erhoben werden (Bestandsanalyse).
2. Ermittlung der vorhandenen Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs, Steigerung der Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung. So-wie die Nutzung von Abwärme und KWK Technologien (Potenzialanalyse).
3. Die Ableitung eines klimaneutralen Szenarios für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 zur klimaneutralen Wärmeerzeugung bzw. Bedarfsdeckung (Zielszenario).
4. Formulierung von Handlungs- und Umsetzungsstrategien zur Realisierung des kommunalen Wärmeplans (Wärmewendestrategie)
Auf Basis des Klimaschutzgesetzes hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Handlungsleitfaden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans entwickelt. Der Leitfaden hat einen allgemeingültigen Charakter, sodass auch andere Bundesländer ihn als Orientierungshilfe nutzen können.

Abbildung 2 Vorgehensmodell kommunale Wärmeplanung (Quelle: Kommunale Wärmeplanung Handlungsleitfaden Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)

Kommunale Wärmeplanung – Vorgehensmodell
Die Bestandsanalyse

In der Bestandanalyse wird der Wärmebedarf, die Treibhausgasemissionen, der Gebäudebestand und die Versorgungsinfrastruktur erfasst. Das Ergebnis der Bestandanalyse ist die Darstellung der Wärmedichten innerhalb der Kommune. Dies kann beispielsweise in Form eines Wärmekatasters sein. Die Datenerhebung ist insofern von großer Bedeutung, da darauf basierend die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele entwickelt werden.

Die Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse erfasst alle erneuerbare Energiequellen in der Kommune. Erneuerbare Ener-giequellen sind z.B. Biomasse, Tiefe und Oberflächennahe Geothermie, Solarthermie, Umweltwär-me, Abwärme aus der Industrie und dem kommunalen Abwasser. Außerdem wird das KWK Poten-zial zur regenerative Strom- und Wärmeerzeugung untersucht. Die Prüfung berücksichtigt u.a. die Flächenverfügbarkeit, aber auch die vorrangige anderweitige Nutzung des Potenzials.

Das Zielszenario

Das Ziel eines kommunalen Wärmeplans ist das jede Kommune ihren eigenen Weg zur klimaneut-ralen Wärmeversorgung entwickelt. Dabei spielen die örtlichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle. Jedoch gibt es eine Fülle von Parameter, die die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans erheblich beeinflussen können. Durch die gezielte Variation der Parameter werden Szenarien er-stellt, die die Treibhausgasminderungen darstellen.

Die Wärmewendestrategie

Die Wärmewendestrategie ist die Schnittstelle zwischen der Erstellung des Wärmeplans und der Umsetzung der Maßnahmen. Für die Maßnahmen werden detaillierte Planungen und ggfls. Akti-onspläne erstellt. Durch die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird eine Reihenfolge für die Umsetzung der Maßnahmen festgelegt.

Integration des kommunalen Wärmeplans in die Stadtentwicklung und die Abgrenzung zu Klima-schutzkonzepten
Ziel des kommunalen Wärmeplans ist die nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Jedoch ist der kommunale Wärmeplan keine Sammlung von Maßnahmen zur Erreichung der Wärmewende. Der kommunale Wärmeplan ist ein integrativer kontinuierlicher Planungsprozess. Die darauf basierende Wärmewendestrategie unterscheidet sich daher von einem Klimaschutzkonzept, aber auch von einem Energieleitplan. In einem Klimaschutzkonzept hingegen werden energiepolitische Optionen bzw. Maßnahmenpläne für ausgewählte Gebiete dargestellt und priorisiert. Jedoch können vorhandene Klimakonzepte für die Ausgestaltung des kommunalen Wärmeplans genutzt und in den Wärmeplan integriert werden. Der kommunale Wärmeplan befasst sich stets ganzheitlich mit der Gemeinde bzw. der Stadt, da die Transformationsprozesse erhebliche und weitreichende Auswirkungen haben können, die umfas-send bewertet werden müssen.

Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung

Die Förderrichtlinien für die kommunale Wärmeplanung sind nicht einheitlich und unterscheiden sich regional bzw. je nach Bundesland oder Stadt. In Badem Württemberg können beispielsweise bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Gemäß KEA BW sind zuwendungs-fähige Ausgaben, Ausgaben die durch fachkundige Dritte für die Erstellung des kommunalen Wär-meplans entstehen. Die Stadt Hannover fördert kommunale Wärmepläne in Form von Machbar-keitsstudien ebenfalls mit bis zu 80% und einem Höchstbetrag von 12.000 €. In Bayern ist bis Ende 2022 ein Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung geplant. Vorrausichtlich wird die kommunale Wärmeplanung für Kommunen ab 10.000 Einwohnern verpflichtend sein. Informatio-nen zu potenziellen Fördermitteln ist nach aktuellem Stand noch nicht bekannt. Eine weitere Mög-lichkeit Fördermittel zu erhalten ist das Förderprogramm 4.1.6 Erstellung von Machbarkeitsstudien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Förderprogramm unterstützt grund-sätzlich Vorhaben die Treibhausgasminderungspotenziale untersuchen. Bezuschusst werden dabei Ingenieursdienstleistungen für die Planung von Anlagen und Infrastrukturen.

Herausforderungen bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans ist ein komplexer Prozess, da die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität auf mehreren Ebenen bewertet werden müssen. Die Vielfalt der Technologien ermöglicht auf unterschiedliche Art und Weise die ökonomischen Ziele zu erreichen. Umso wichtiger ist es, die angemessene Technologie für jeden Anwendungsfall zu identifizieren. Zum einen müssen die Lösungen technisch und wirtschaftlich bewertet werden und zum anderen müssen die regulatorische Vorgaben und der ökologische Mehrwert in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus ist ein kommunaler Wärmeplan ein integrativer ganzheitlicher Prozess. Das heißt, das neben der Kommune auch beispielsweise Betreiber von Versorgungsinfrastrukturen, Wärme-versorger, Contractoren, Gebäudeeigentümer in den Entwicklungsprozess eingebunden werden müssen.

Die Horizonte Group unterstützt Kommunen und Energieversorger bei der Erstellung von kommu-nalen Wärmeplänen sowie bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien. Grundsätzlich wird das ganzheitliche Konzept von Antragsstellung bis hin zur Projektrealisierung angeboten, aber auch eine Begleitung bei einzelnen Maßnahmen ist möglich.
Möchten Sie gern mehr zum Thema kommunale Wärmeplanung erfahren? Sprechen Sie einfach unser Team für Wärme & Effizienz an.

 


Was ist Transformationsplanung Fernwärme?

Mit der ersten Novelle des Bundesklimaschutzgesetz (KSG) hat sich die Bundesregierung im Jahr 2021 zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Im europäischen Klimagesetz, welches im Rahmen des European Green Deals veröffent-licht wurde, wird festgeschrieben, dass die Europäische Union (EU) spätestens im Jahr 2050 klima-neutral wird. Daraus folgt, dass die die Energie- und Wärmeversorgung in der EU bis 2050 klima-neutral zu gestalten ist, in Deutschland sogar bis zum Jahr 2045.

Die Wärmeversorgung in Deutschland

In Deutschland ist die Wärmeversorgung für mehr als 52 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Erneuerbaren Energien mit 41,4 % in dem Sektor Strom wesentlich höher als im Sektor Wärme, in dem lediglich 16,7 % durch Erneuerbare Energien eingesetzt worden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1: Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Wärmesektor (eigene Darstellung auf Basis der AGEE Stat 2022)

Aus diesem Grund trat am 15.09.2022 die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Kraft. Diese gilt als Nachfolger des Förderprogramms zum Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0). Die BEW hat zum Ziel, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität besonders der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten. Dazu soll die Identifikation von und die Investitionen in Maßnahmen angereizt werden, mit denen auf der einen Seite der Wärmebedarf z.B. über Sanierung des bestehenden Gebäudebestands reduziert wird und auf der anderen Seite der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert wird. Insgesamt soll so der Ausstoß von Treibhausgasemissionen von Wärmenetzen deutlich verringert werden.

Die Bedeutung und Notwendigkeit der Transformation von Wärmenetzen lässt sich durch die Erklärung vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck im Rahmen der Veröffentlichung der BEW unterstreichen:

„Mit grünen Wärmenetzen leisten wir einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und verringern unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Mit der neuen Förderung investiert die Bundesregierung in stabile Wärmepreise und eine klimafreundliche Energieversorgung. Wärmenetze sind der Schlüssel, wenn wir das Heizen treibhausgasneutral machen wollen. Sie erschließen klimafreundliche Wärmequellen, die durch dezentrale Heizungen im Haus nicht nutzbar sind – darunter tiefe Geothermie, die ganzjährig, verlässlich und bei jedem Wetter hohe Temperaturen liefern kann. Wir bringen hier zukunftsorientierte Energiepolitik auf die Straße.“

Insgesamt unterscheidet die BEW zwischen vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen:

  • Modul 1: die Förderung von Transformationsplänen oder Machbarkeitsstudien,
  • Modul 2: die systemische Förderung eines Wärmenetzes (Investitionsförderung),
  • Modul 3: die Förderung von Einzelmaßnahmen an einem Wärmenetz
  • Modul 4: die Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen

Was umfasst der Transformationsplan für ein Fernwärmenetz nach BEW?

Im Folgenden wird auf das Modul 1 und im Besonderen auf die Erstellung von Transformationsplänen genauer eingegangen. Transformationspläne sollen dem Zweck dienen „den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung der Netze durch erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustellen“.

Gefördert werden in Modul 1 sowohl die Erstellung von Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien als auch die Planungsleistungen, angelehnt an die Leistungsphasen der Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure (HOIA) 1-4. Die Art und der Umfang der Förderung ergeben sich wie folgt:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt zwölf Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag

Ein förderfähiger Transformationsplan muss konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Die BEW unterteilt einen Transformationsplan in 6 Arbeitsschritte, für die jeweils eine Reihe von Mindestanforderungen gelten, welche als Voraussetzung für dessen Förderfähigkeit dienen. Im Folgenden werden diese Mindestanforderungen skizziert.

  1. IST-Analyse des Untersuchungsgebietes

Zunächst ist die genaue Definition des im Transformationsplan untersuchten Wärmenetzes bzw. Netzteils notwendig. Die IST-Analyse im Rahmen des Transformationsplans eines Wärmenetzes besteht aus der Wärmeverbrauchs- und Wärmebedarfsermittlung, der IST-Analyse des Wärmenetzes und der IST-Analyse der zentralen Wärmeerzeugung.

  1. Potentialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme

Im Rahmen der Potentialermittlung der erneuerbaren Energien und der Abwärme sind alle Potenziale und die Einsatzmöglichkeiten der erneuerbaren Energien und Abwärmequellen näher zu erörtern und räumlich zuzuordnen. Es stehen dabei die Verfügbarkeiten der jeweiligen Wärmequellen im unmittelbaren Netzgebiet und dessen Umgebung Vordergrund. Bei erneuerbaren Wärmequellen/Energieträgern werden folgende Wärmepotenziale unterschieden, für welche unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Potentialermittlung im Transformationsplan bestehen:

  • Solarthermie,
  • Geothermie,
  • Umweltwärme (z.B. Luft, Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden, Grundwasser, Flusswasser, Seewasser, Abwasser) und
  1. SOLL-Analyse des Wärmenetzes (inkl. Primärenergieeinsparung und CO2-Einsparung)

Die SOLL-Analyse stellt alle Wärmeerzeuger, Übergabestationen und technischen Parameter des zukünftigen Wärmenetzes dar. Die SOLL-Analyse skizziert das treibhausgasneutrale Wärmenetz, welches spätestens im Jahr 2045 realisiert werden muss, anhand der gleichen Parameter wie bei der IST-Analyse und beinhaltetet ein langfristiges Wärmebedarfsszenario. Anhand der SOLL-Analyse werden Maßnahmenpakete über einen Zeitraum von 4 Jahren nach Abgabe des Transformationsplans definiert. Die jeweiligen notwendigen Maßnahmen beinhalten die Maßnahmen bei den Endkunden, am Wärmenetz und in neue treibhausgasneutrale Wärmeerzeuger.

Zudem werden im Rahmen der SOLL-Analyse die Primärenergieeinsparung und die CO2-Einsparung zu ermittelt. Dabei wird der IST- und der SOLL-Zustand der Wärmeversorgung verglichen.

  1. Kostenrahmen

Der Kostenrahmen beinhaltet die ökonomische Betrachtung der Maßnahmen, welche die Treibhausgasneutralität des Wärmenetzes sicherstellen. Ein Kostenrahmen des Transformationsprojekts inkl. eines Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzeptes müssen dabei angefertigt werden. Im Rahmen eines Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzeptes sollten die benötigten Investitionssummen der einzelnen Komponenten des Wärmenetzes überschlagsartig dargestellt werden. Für ein ökonomisch funktionsfähiges Wärmenetz müssen die betriebs- und verbrauchsbedingten Kosten geschätzt werden. Die Analyse der Wirtschaftlichkeit des zukünftigen Wärmenetzes umfasst unter anderem die resultierenden Wärmebezugskosten für Verbraucher.

Zuletzt muss die Finanzierung der mit der Transformation verbundenen Investitionssummen untersucht werden. Hierbei sind Risikoanalysen und eine Kostenvorgabe festzulegen, welche die maximalen Randbedingungen zur Finanzierbarkeit des Transformationsplans darstellen.

  1. Pfad zur Treibhausgasneutralität mit den Wegmarken 2030, 2035, 2040, 2045

Damit eine kontinuierliche Transformation des Wärmenetzes bis hin zu Treibhausgasneutralität sichergestellt wird, stellt der Pfad zur Treibhausgasneutralität einen Zeitplan zur Umsetzung des in der SOLL-Analyse des Wärmenetzes angedachten Versorgungskonzeptes dar. Hierbei müssen sowohl für den IST-Zustand als auch die Jahre 2030, 2035, 2040, 2045 folgende Parameter dargestellt werden und die Zielerreichung mit den dafür umzusetzenden Maßnahmen erläutert werden.

  • Anteil erneuerbarer Energien ohne Biomasse (in % und GWh/a für die jeweilige Wegmarke und Erläuterung der hierfür notwendigen umzusetzenden Maßnahmen)
  • Anteil Biomasse (in % und GWh/a für die jeweilige Wegmarke und Erläuterung der hierfür notwendigen umzusetzenden Maßnahmen)
  • Anteil Abwärme (in % und GWh/a für die jeweilige Wegmarke und Erläuterung der hierfür notwendigen umzusetzenden Maßnahmen)
  • Anteil gasbefeuerter KWK-Anlagen (in % und GWh/a für die jeweilige Wegmarke)
  • Anteil gas- und ölbefeuerter Kesselanlagen (in % und GWh/a für die jeweilige Wegmarke)
  • Anzahl Endkunden
  • Anzahl Gebäude und Wohneinheiten
  • Trassenlänge (Netzgröße) (in km)
  • Gesamtwärmebedarf (in GWh/a)
  • Temperaturniveau (in °C für Vorlauf und Rücklauf)
  1. Ggf. Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz

Maßnahmen zur Bürgereinbindung stellen keine zwingende Voraussetzung für einen Transformationsplan im Sinne der BEW dar, sind jedoch förderfähig. Sie dienen zur Informierung der Bürger und zur Einbindung dieser in den Transformationsprozess. Werden Maßnahme zur Bürgereinbindung durchgeführt oder geplant, sind für bereits durchgeführte Maßnahmen die wesentlichen Faktoren und Erkenntnisse aus den Veranstaltungen/Maßnahmen zu dokumentieren. Geplante Maßnahmen müssen aufgelistet werden und pro Maßnahme sind Inhalte sowie Ziele zu definieren.

Die Bestandteile des Transformationsplans werden in Abbildung 2 zusammenfassend visualisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 2: Bestandteile eines Transformationsplans gemäß BEW (eigene Darstellung)

Im Rahmen des Moduls 1 der BEW sind zusätzlich zu den genannten Inhalten des Transformationsplans konkrete Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphase 2-4 der HOAI förderfähig und für die Umsetzungs- und Betriebskostenförderung der Module 2-4 notwendig. Auch für die Planungsleistungen gelten bestimmte Mindestanforderungen an folgende Bestandteile, auf die im weiteren Artikel jedoch nicht gesondert eingegangen werden soll:

  • Wärmeerzeugung
  • Wärmesenken/-kunden
  • Wärmenetz
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik) inkl. Digitalisierungskomponenten
  • Genehmigungsfähigkeit
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Zeit- und Ressourcenplan

Abgrenzung des Transformationsplan von der Machbarkeitsstudie

Neben der Erstellung von Transformationsplänen kann im Modul 1 der BEW auch die Durchführung von Machbarkeitsstudien gefördert werden. Eine Gemeinsamkeit der Instrumente liegt in dem vorgegebenen Mindestumfang für die Förderfähigkeit. Beide müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein, und schließen somit nahtlos an die Wärmenetzförderung der BEG an, welche kleine Wärmenetze von einer Größe bis zu 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten fördert. Was ist jedoch der genaue Unterschied zwischen Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien?

Unter dem Begriff Transformationsplan ist die zeitliche, technische und ökonomische Abbildung des Umbaus bestehender Wärmenetze, mit dem Ziel der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045, zu verstehen.

Hingegen beschäftigt sich eine Machbarkeitsstudie mit der zeitlichen, technischen und ökonomischen Realisierbarkeit eines neuen, treibhausgasarmen Wärmenetz mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung. Die Fördervoraussetzung der BEW für eine Machbarkeitsstudie ist ein Anteil von mindestens 75 % Erneuerbarer Energien und Abwärme bei Inbetriebnahme des geplanten Wärmenetzes. Zudem ist, wie auch beim Transformationsplan, ein Zielbild des treibhausgasneutralen Wärmenetz und der verbundene Transformationspfad mit Wegmarken für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zu skizzieren.

Abgrenzung der Transformationsplanung und der kommunalen Wärmeplanung

Neben der Transformationsplanung von Fernwärmenetzen dient die kommunale Wärmeplanung als wichtigstes Instrument der koordinierten Wärmewende in Deutschland. In diesem Abschnitt wird erläutert, inwiefern die BEW die Transformationsplanung und die Durchführung von Machbarkeitsstudien von der kommunalen Wärmeplanung und Quartierskonzepten, besonders solchen mit Fokus auf der Wärmeversorgung, abgrenzt.

Die kommunale Wärmeplanung gewinnt für Kommunen immer weiter an Bedeutung. Als erstes deutsches Bundesland hat Badem-Württemberg im Oktober 2021 Stadtkreise und große Kreisstädte zum Vorlegen einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet. Seitdem haben auch Hessen und Niedersachsen eine Pflicht zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für größere Kommunen gesetzlich verankert. Auch auf Bundesebene soll im Jahr 2023 eine gesetzliche Verpflichtung für Kommunen aber einer Größe von 10.000-20.000 Einwohnern verabschiedet werden, wie aus dem Diskussionspapier vom 28.07.2022 des BMWK hervorgeht.

Wie genau müssen die Transformationsplanung, die kommunale Wärmeplanung und Quartierskonzepte miteinander abgestimmt werden? Die BEW sieht eine enge Verzahnung von Transformationsplänen und der kommunalen Wärmeplanung vor und bestimmt die Integration der Planungsvorhaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Transformationsplans.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 3: Vergleich von Transformationsplanung, kommunaler Wärmeplanung und Quartierskonzept (eigene Darstellung)

  • Sofern für das in der Transformationsplanung betrachtete Wärmenetzgebiet eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde oder ein Quartierskonzept vorliegt, sind die Ergebnisse dieser Wärmeplanung, beispielsweise die Bestands- und Potenzialanalysen, die erhobenen Daten und durchgeführten Prozesse für den Wärmenetz-Transformationsplan zu verwenden und gegebenenfalls anzupassen.
  • Falls zeitgleich eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wird, sind beide Prozesse miteinander zu verzahnen.
  • Falls nachgelagert eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wird, sind die Ergebnisse zum Ist-Zustand des Wärmenetzes und der Umgebung des Wärmenetzes für den kommunalen Wärmeplan in geeignetem Detaillierungsgrad zur Verfügung zu stellen.
  • Sofern für das Versorgungsgebiet des Wärmenetzes keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist darzulegen, dass im Rahmen der Erstellung des Transformationsplans die erforderlichen Abstimmungen mit kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort erfolgt sind.

Beitrag von Transformationsplänen zur Geschäftsfeldentwicklung

Zuletzt sollte über die Chance gesprochen werden, welche die Transformationsplanung einem Netzbetreiber zur strategischen Geschäftsfeldentwicklung bietet.

Werden Gebäude saniert oder neu errichtet, ist die ökologische Qualität der vorgelagerten Fernwärmeversorgung zur Erfüllung der baurechtlichen Vorgaben besonders relevant. Dies wird nicht zuletzt über die geplante Pflicht eines Anteils Erneuerbarer Energien von 65 % in neuen Heizungsanlagen ab dem 01.01.2024 deutlich. Während viele Akteure den Umsetzungsaufwand als unangemessen hoch einschätzen, kann die Umsetzung über einen Fernwärmeanschluss in Verbindung mit einem Transformationsplan denkbar leicht gestaltet werden. So kann der Wärmeversorger mit einer Transformationsplanung im Voraus nachweisen, dass die Anforderungen in Verbindungen mit einer Fernwärmeversorgung erfüllt werden. Damit setzt er die Verpflichtung um, auch wenn die Wärme zum Zeitpunkt des Einbaus der neuen Heizungsanlage noch keinen Anteil Erneuerbarer Energien von 65 % erreicht. Somit stellt die Transformationsplanung auch eine strategische Geschäftsfeldabsicherung dar.

Der Beitrag der Transformationsplanung zur Wärmewende

Bisher hat sich der Einsatz von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung nur bedingt durchsetzen können. Durch das Inkrafttreten der BEW könnte sich dies ändern, da diese mit Förderquoten von 40-50 % einen massiven Anreiz zu klimafreundlichen Wärmeversorgungsalternativen darstellt. Somit können selbst zukünftige Geschäftsmodelle, welche zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich sind, schon heute in der Transformationsplanung berücksichtigt und umgesetzt werden und so einen wichtigen Baustein für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bilden. Nicht zuletzt dadurch ist zu erwarten, dass die Wärmewende um einiges disruptiver sein wird als die elektrische Energiewende.

Die HORIZONTE-Group unterstützt Wärmeversorgungsunternehmen bei der Erstellung von Transformationsplänen sowie bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien und auch bei der kommunalen Wärmeplanung. Grundsätzlich wird das ganzheitliche Konzept von Antragsstellung bis hin zur Projektrealisierung angeboten, aber auch eine Begleitung bei einzelnen Maßnahmen ist möglich.

Möchten Sie gern mehr zum Thema Transformationsplanung erfahren? Sprechen Sie einfach unser Team für Wärme & Effizienz an.

Autor: Julian Hackert


Metering Days 2022 – Der HG-Rückblick

Endlich wieder in Fulda – natürlich war die HG mit dabei


Ob die Metering Days wohl die Corona-Zahlen hochgetrieben haben? Ganz auszuschließen sein wird es wohl nicht, aber knapp 700 Teilnehmer*innen sind am Ende eben doch kein Oktoberfest. Angefühlt hat es sich allerdings fast ebenso schön. Viele alte, einige neue Gesichter im intelligenten Messwesen, das immer stärker auch von IT-Fragestellungen dominiert wird. Dazu natürlich ein hervorragendes Rahmenprogramm durch den Veranstalter und HORIZONTE-Group-Partner ZVEI.

iMSys-Rollout soll beschleunigt und entbürokratisiert werden

Besonders gespannt wartete die Branche wie auch bei den letzten Präsenz-Metering-Days 2019 wieder auf die Regulatorik mit Blick auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Ohne konkret zu werden, ließen BMWK, BSI & Co. wissen, dass man an einer Entbürokratisierung und einer Beschleunigung des Rollouts arbeite. So könnte die ungeliebte „Markterklärung“ bald wegfallen, schließlich sind die Smart-Meter-Gateways inzwischen zumindest technisch in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen und in der Praxis erprobt. Mit Spannung erwartet wird hierzu ein Termin mit dem Wirtschaftsminister Robert Habeck am 20.10.2022 in Berlin – die HG wird dabei sein und auch von dieser Veranstaltung berichten.

Lieferschwierigkeiten von Smart-Meter-Gateways entspannen sich

Zur Beschleunigung und Entbürokratisierung könnte ebenfalls eine vereinfachte sichere Lieferkette (SiLke) beitragen, interessant sind hier insbesondere die neuen Ansätze der Hersteller EMH und Theben. Darüber hinaus bemühten sich alle Gateway-Hersteller zu betonen, dass sie die Lieferschwierigkeiten zunehmend in den Griff bekommen würden – sie also auch die Misere des Rollouts von bisher lediglich 300.000 verbauten iMSys (Quelle: ZVEI) in Deutschland nicht zu verantworten haben.

CLS und Steuervorgänge: die Branche diskutiert Lösungen

Von der Branche begrüßt wird der Universalbestellprozess, der zwar noch nicht endgültig festgelegt ist, aber das Thema CLS mit mehreren Akteuren weiter ausgestaltet. Überhaupt deutet sich auch im Feld des Steuerns, übrigens eines der meistdiskutierten Themen auf der Fachmesse, eine klarere Aufteilung an: Die Administration der Steuereinheit durch den MSB, die Koordinierungsfunktion beim VNB. Gerade letztere werde in den Gremien derzeit intensiv besprochen. Ein Gesamtkonzept für die Steuerung mit intelligenten Messsystemen wurde ja auch kurz vor den Metering Days vom FNN zur Diskussion gestellt. Abzuwarten bleibt aber auch immer noch die Ausgestaltung des §14a EnWG durch die BNetzA.

Fazit: Viele tolle Gespräche und mit Sicherheit ein spannender Herbst

Die HORIZONTE-Group war wieder mit einem eigenen Stand vertreten, der ständig besucht war. Wir bedanken uns bei unseren Kunden, Partnern und Interessenten für die guten Gespräche dort und freuen uns darauf, den Dialog fortzusetzen! Die Energiewirtschaft wird auch in diesem Herbst sehr spannend bleiben.

 

Dr. Roland Olbrich, Jochen Buchloh, Axel Wachtmeister und Björn Terlinde (metelligent) zum Abschluss der Metering Days am HG-Stand.


Redispatch 2.0: Status Quo ein Jahr nach Go-Live

Was sind die Gründe für den verzögerten Go-Live?


HG-Beiträge in E&M, ZfK und energate zum aktuellen Stand bei Redispatch 2.0

Stichtag für den vollumfänglichen Go-Live für Redispatch 2.0 war (gesetzlich vorgeschrieben) der 1. Oktober 2021. Ein Jahr später. Doch warum hat ein vollumfänglicher Go-Live ein Jahr später immer noch nicht stattgefunden? Was sind die derzeitigen größten Baustellen im Markt und wann ist mit einem flächendeckendem Livebetrieb zu rechnen? Dies beleuchten die HG-Experten Carlo Weckelmann und Frank Hirschi im Interview bei energate und auch im Artikel bei der ZfK sowie bei Energie & Management.

Lesen Sie alle Artikel in einem pdf:

E&M-, ZfK- und energate-Beiträge als PDF lesen

 

 


HG bei den Metering Days 2022

Die HG bei den Metering Days 2022


Das Branchentreffen in Fulda – die HG ist dabei

Wenn die große Fachmesse für das Messwesen am 11.10.2022 nach zwei Jahren Zwangs-Coronapause das erste Mal wieder Ihr Pforten öffnet, ist die HORIZONTE-Group AG als starker Partner der Energiewirtschaft ebenfalls mit vertreten. Was gibt es an regulatorischen Neuerungen, technischen Entwicklungen und neustem Branchenschnack? Dürfen wir Ihnen von unserer Wachstumsstory berichten?

  • Kommen Sie zu uns an den Stand 47 und diskutieren Sie mit uns die aktuellen Geschehnisse!

Die Senior Partner der HORIZONTE-Group AG, Jochen Buchloh und Dr. Roland Olbrich, werden außerdem mit einem Impulsvortrag im Solutions Forum zum Thema „Messwesen – Herausforderung und Chance der digitalen Smart Metering Infrastruktur“ kurz auf Praxis und Zukunft im Metering bei EVUs eingehen. Bei einem gemeinsamen Glas auf der Abendveranstaltung freuen wir uns auf den Austausch dazu mit Ihnen.

Die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier: klick.

Das Programm können Sie hier finden: klick.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildquelle Header: https://metering-days.de/presse/


Webinar-Reihe: Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft

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Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft

Erfahren Sie im Video, was Sie in unserer Webinar-Reihe erwartet. Namhafte Plattform-Provider wie arvato Systems, Schleupen, E.ON, SAP, robotron, TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service, LYNQTECH und powercloud sind dabei, wenn Saskia Naumann und die HORIZONTE-Group AG den Entwicklungen im Software-Markt auf den Grund gehen. Wir liefern unverzichtbaren Input für Ihre Entscheidungen!

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