Monitoringbericht zum Stand der Energiewende
Monitoringbericht zum Stand der Energiewende
Der richtige Einstieg in Künstliche Intelligenz beginnt mit klarem Denken
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat mit dem aktuellen Monitoringbericht zum Stand der Energiewende (Link) zentrale Fortschritte und Herausforderungen bilanziert. Die Botschaft: Digitalisierung und Flexibilisierung sind die systemischen Hebel, um Effizienzgewinne im Energiesystem zu heben. Digitale Zwillinge und intelligente Messsysteme sollen dabei helfen, Netze künftig nicht mehr allein an Spitzenlasten auszulegen, sondern Flexibilitäten gezielt einzubinden.
Flexibilität und Digitalisierung als Schlüssel
Der Bericht, hebt hervor: Netzbetreiber können von Flexibilisierung profitieren – wenn digitale Mess- und Steuerungstechnik konsequent eingesetzt wird. Damit hätten sie ein Eigeninteresse, den Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) aktiv voranzutreiben.
Politische Konsequenzen: Zuständigkeit bei den Netzbetreibern?
Der Monitoring-Bericht setzt ein deutliches Signal: Die Politik ist unzufrieden mit dem bisherigen Tempo des Smart-Meter-Rollouts und sucht nach Wegen, die Umsetzung zu beschleunigen.
Hintergrund ist, dass viele grundzuständige Messstellenbetreiber ihre Einbauziele bislang nicht erreicht haben.
Genau an diesem Punkt setzt das BMWE mit einem neuen Vorschlag im Zehn-Punkte-Plan zur Energiewende an: Die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout soll bei den Verteilnetzbetreibern liegen – und damit in das regulierte Anlagevermögen wandern.
Was dieser Satz genau bedeutet, wird in der Branche heiß diskutiert. Wird die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers verändert? Werden wettbewerbliche Messstellenbetreiber beschnitten?
Das Ministerium begründet den Vorstoß damit, dass neue Anreize notwendig seien, um den Rollout zu beschleunigen und resilienter zu machen. Es bleibt erst einmal abzuwarten, was konkret aus diesem Punkt abgeleitet werden kann.
Kontroverse Stimmen aus der Branche
Die Diskussion zeigt jedoch, wie stark dieser Schritt polarisiert. Während einige Akteure in der Übertragung der Verantwortung an die VNB eine Chance für mehr Tempo sehen, befürchten andere ein weiteres Bürokratiemonster. In der Praxis sorgen diverse Schnittstellen und Zuständigkeitsfragen für Verzögerungen und Unsicherheit im Smart-Meter-Rollout und auch für den Steuerungsrollout. Die eigentliche Herausforderung liegt auch bei den starren Einbauquoten. Flexiblere Ansätze, wie der gezielte Rollout in besonders relevanten Netzbereichen, könnten für VNB und MSB vorteilhafter sein als eine Veränderung der Verantwortlichkeiten.
HORIZONTE-Perspektive: Probleme liegen an anderer Stelle
Unser HG-Kollege Frank Hirschi betonte in einem Beitrag der ZfK (Link):
„Die wesentlichen Hemmnisse des Rollouts liegen nicht in mangelndem Willen der Akteure, sondern in hoher Komplexität der Prozesse, IT-technischen Herausforderungen und Ressourcenengpässen.“ Die HORIZONTE-Group hat bereits in der Technischen Studie 1.0 gezeigt.
Hinzu kommt: Fortlaufende Gesetzesanpassungen sowie die jährlichen Formatanpassungen in der Marktkommunikation verschärfen die Lage, da sie immer wieder tiefgreifende Änderungen an IT-Systemen, Abrechnungslogiken und Datenmodellen erzwingen. Das verhindert eine saubere Stabilisierung der Prozesse, blockiert Automatisierung sowie den Hochlauf für Massenprozessfähigkeit und untergräbt auch Investitionssicherheiten.
Die Folge: Viele Marktakteure – ob Softwareanbieter, Messstellen- oder Netzbetreiber – geraten in eine Abwartehaltung, bevor sie ressourcenintensiv ihre Systeme und Prozesse weiterentwickeln. Betroffen ist nicht nur der Smart-Meter-Rollout, sondern ebenso der nun dringliche Steuerungsrollout. Dessen Herausforderungen analysiert die HORIZONTE-Group aktuell in der Technischen Studie 2.0 zum Status quo des Smart Grids in Deutschland. Ein erstes Zwischenergebnis: Ein erstes Arbeitsergebnis: Die für den Rollout von Steuereinheiten gesteckten gesetzlichen Ziele erscheinen nach heutigem Stand als unrealistisch für die anvisierten gesetzlichen Fristen.
Fazit: Vereinfachung statt Zuständigkeitswechsel
Die zentrale Frage lautet daher: Führt ein Zuständigkeitswechsel wirklich zu mehr Tempo? Oder braucht es vielmehr stabile Rahmenbedingungen, klare Standards und eine Reduzierung der Komplexität, um Investitionssicherheit zu schaffen?
Eines ist klar: Der Smart-Meter-Rollout bleibt ein entscheidender Flaschenhals für die Energiewende. Die Politik will Tempo machen – ob dies gelingt, hängt aber weniger von Zuständigkeiten als von der Praxistauglichkeit der Prozesse ab.
Mehr zur Technischen Studie 2.0: https://www.horizonte.group/technischestudie2_steuerungsrollout/
Autor: Frank Hirschi
Was liegthinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-KIckstart – Ihr Einstieg in die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Energiewirtschaft
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Der richtige Einstieg in Künstliche Intelligenz beginnt mit klarem Denken
Wenn eine neue Technologie beginnt, nicht nur Prozesse zu verändern, sondern auch Denkweisen – dann ist es Zeit, innezuhalten und strategisch zu handeln.
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Autor: Nikola-Jonathan Lißner
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HORIZONTE-Group GmbH (HGD) komplettiert Geschäftsführung: Dennis Niederhagen seit 1. Juli 2025 Geschäftsführer
Die HG stellt sich strategisch für die kommenden Herausforderungen der Energiewende auf!
Pressemitteilung
HORIZONTE-Group GmbH (HGD) komplettiert Geschäftsführung: Dennis Niederhagen seit 1. Juli 2025 Geschäftsführer
HGD, Juli 2025 – Die HORIZONTE-Group GmbH gibt die vollständige Besetzung ihrer Geschäftsführung bekannt: Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 wurde Dennis Niederhagen in die Geschäftsführung berufen. Gemeinsam mit Andreas Pöhner, der bereits seit 1. Januar 2025 Geschäftsführer ist, komplettiert Niederhagen nun das Management-Team der HORIZONTE-Group GmbH.
Bereits seit Anfang 2025 hatte Dennis Niederhagen als Senior Vice President eine zentrale Rolle im Management übernommen. Mit seiner Berufung in die Geschäftsführung übernimmt er nun als CEO die strategische Gesamtverantwortung und komplettiert damit das Führungsteam des Unternehmens.

Andreas Pöhner – COO und Geschäftsführer
Andreas Pöhner verstärkt die Geschäftsführung mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung der Energiewirtschaft. Sein Fokus liegt auf IT, Plattformgeschäft sowie ESG und Nachhaltigkeit. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Branchenkenntnis wird er die operative Exzellenz und Innovationsfähigkeit der HORIZONTE-Group GmbH weiter stärken.
„Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft sind zentrale Hebel für die Transformation. Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten und praxisnahe Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln“, erklärt Andreas Pöhner.

Dennis Niederhagen – CEO und Geschäftsführer
Mit mehr als 24 Jahren Führungserfahrung in Energie, Banking und Geschäftsmodellinnovation bringt Dennis Niederhagen umfassende Expertise in die Geschäftsführung ein. Seine Kompetenzen reichen von Corporate & Investment Banking, Energiemärkten, Vertrieb, Sales-Trading und Origination bis hin zu Technologie, digitalen Geschäftsmodellen und Innovation. Damit ist er prädestiniert, die strategische Weiterentwicklung der HORIZONTE-Group GmbH maßgeblich voranzutreiben.
„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unserem engagierten Team neue Wege zu gehen und die Energiewende einfach zu machen“, so Dennis Niederhagen.
Mit der nun vollständigen Geschäftsführung setzt die HORIZONTE-Group GmbH auf zukunftsweisende Strategien, um ihre Kunden bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern.
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Interne Smart-Grid-Schulung: HORIZONTE-Group macht Teams fit für §14a EnWG und die Energiezukunft
Interne Schulung zum Thema Smart Grid: Fit für die Anforderungen von morgen
Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und wir sind mittendrin! Um unser Team gezielt auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, haben wir bei der HORIZONTE-Group Technik GmbH eine interne Schulung zum Thema Smart Grid organisiert.
Gemeinsam mit Kolleg:innen der HORIZONTE-Group AG und der HORIZONTE-Group Technik GmbH stand ein zukunftsweisendes Thema im Fokus: die technischen und organisatorischen Anforderungen durch den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Praxisnahes Wissen im eigenen Haus
Ein besonderes Highlight: Die Schulung wurde von unseren eigenen Fachkräften durchgeführt – mit einem starken Fokus auf Praxisbezug, Anwendungsnähe und interaktive Vermittlung.
Zunächst wurden die Grundlagen und Hintergründe des §14a EnWG vorgestellt: Warum ist Lastmanagement so wichtig? Welche Auswirkungen hat das auf Endkund:innen? Und welche Rolle spielen wir als Elektrofachunternehmen dabei?
Darauf aufbauend ging es an die Technik:
- Welche technischen Anforderungen ergeben sich konkret aus dem Gesetz?
- Wie können Steuersignale umgesetzt und in bestehende Systeme integriert werden?
- Welche Vorteile ergeben sich daraus – für Netzbetreiber, Fachbetriebe und Endkund:innen?
Demonstration am koala²-System
Ein echtes Highlight der Schulung war die Live-Demonstration an unserer hauseigenen Tesstrecke:
Hier wurden Steuersignale aus einer Steuerbox an unser Koala²-System übermittelt. Dieses verarbeitete die Signale in Echtzeit – ein beeindruckender Einblick in die Technik, die künftig eine zentrale Rolle bei der Netzstabilisierung spielen wird.
Lernen durch Machen
Im letzten Teil der Schulung wurde es interaktiv: Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, das Gelernte direkt in die Praxis zu übertragen. In einem Modell sollten sie eigenständig eine Verteilung „verdrahten“ – eine Aufgabe, die nicht nur das technische Verständnis vertiefte, sondern auch den Teamgeist förderte.
Fazit: Wissen teilen, Zukunft gestalten
Die Schulung war ein voller Erfolg – nicht nur wegen des vermittelten Fachwissens, sondern auch, weil sie den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis gelegt hat:
Die Energiewende gelingt nur, wenn wir sie aktiv mitgestalten.
Mit dem erworbenen Wissen und dem gestärkten Teamgeist sind wir als HORIZONTE-Group bestens gerüstet für die nächsten Schritte in Richtung intelligenter, nachhaltiger Energieversorgung.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie die Vorgaben des §14a EnWG praxisnah und zukunftssicher in Ihre Prozesse integrieren können – sprechen Sie uns unverbindlich an:
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HORIZONTE-Group verstärkt das Management
Die HG stellt sich strategisch für die kommenden Herausforderungen der Energiewende auf!
Pressemitteilung
HORIZONTE-Group GmbH beruft Andreas Pöhner in die Geschäftsführung. Dennis Niederhagen übernimmt wichtige Rolle im Management des Consultings
Gelsenkirchen, Februar 2025 – Die HORIZONTE-Group GmbH freut sich, zwei bedeutende Personalentscheidungen bekannt zu geben: Andreas Pöhner wurde zum 1. Januar in die Geschäftsführung berufen. Dennis Niederhagen unterstützt seit Anfang 2025 als Senior Vice President das Management der Gesellschaft.
Mitte 2025 wird Niederhagen als CEO in die Geschäftsführung wechseln.
Gemeinsam werden sie die strategische Ausrichtung des Unternehmens maßgeblich gestalten und die HORIZONTE-Group GmbH weiter als führende Unternehmensberatung in der Energiewirtschaft positionieren.

Andreas Pöhner – COO und Geschäftsführer
Andreas Pöhner ergänzt die Geschäftsführung mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung der Energiewirtschaft. Sein Fokus liegt auf IT, Plattformgeschäft sowie ESG und Nachhaltigkeit. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Branchenkenntnis wird er die operative Exzellenz und Innovationsfähigkeit der HORIZONTE-Group GmbH weiter stärken.
„Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft sind zentrale Hebel für die Transformation. Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten und praxisnahe Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln“, erklärt Andreas Pöhner.

Dennis Niederhagen – Senior Vice President
Mit seiner umfassenden Erfahrung in den Bereichen Energie, Banking und Geschäftsmodellinnovation bringt Dennis Niederhagen mehr als 24 Jahre Führungserfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Seine Expertise erstreckt sich über das Corporate & Investment Banking, die Energiemärkte, Vertrieb, Sales-Trading und Origination sowie Technologie, digitale Geschäftsmodelle und Innovation. Diese vielseitige Kompetenz macht ihn zur idealen Besetzung, um die strategische Weiterentwicklung der HORIZONTE-Group GmbH voranzutreiben. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unserem engagierten Team neue Wege zu gehen und Energiewende einfach zu machen“, so Dennis Niederhagen.
Mit Erweiterung des Managements setzt die HORIZONTE-Group auf zukunftsweisende Strategien, um ihre Kunden bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern.
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Metering Days 2024 – Der HG-Rückblick
Erfolgreiche Metering Days 2024: Smart Meter und Smart Grid im Fokus
Die Metering Days 2024 in Fulda boten eine herausragende Plattform für Austausch und Vernetzung. Mit über 1.100 Teilnehmenden brach die Veranstaltung einen Rekord und stellte erneut die Wichtigkeit der Digitalisierung der Energiewende ins Zentrum. Die HORIZONTE-Group war mit einem eigenen Stand vertreten und nutzte die Gelegenheit, um spannende Gespräche mit Kolleg*innen, Kund*innen sowie neuen und alten Weggefährt*innen zu führen.
Fortschritt im Smart-Meter-Rollout
Obwohl der Rollout intelligenter Messsysteme mit einer bundesweiten Quote von 9,25 % noch Nachholbedarf aufweist, gibt es auch positive Entwicklungen. Große Messstellenbetreiber haben die gesetzliche Zielvorgabe von 20 % teilweise schon übertroffen. Mehr als 500 grundzuständige Messstellenbetreiber haben jedoch bislang nur wenige oder noch gar keine intelligenten Messsysteme installiert. Dies veranschaulicht, dass insbesondere kleinere gMSB erheblich hinter den gesetzlich vorgegebenen Zielen zurückliegen und noch großen Aufholbedarf haben um ihre Pflichten bis Ende 2025 zu erfüllen.
Effizienz und Pragmatismus als Schlüssel zur Energiewende
Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die Effizienz – sowohl in der Umsetzung des Smart-Meter-Rollouts als auch in der Kostengestaltung. Wolfgang Weber vom ZVEI stellte klar: „Effizienz ist elektrisch“. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte die Notwendigkeit, die Kosten der Energiewende vertretbar zu halten. „Wir müssen Kosten senken“, so Müller. Dabei zeigte er sich skeptisch gegenüber einer simplen Anhebung von Preisobergrenzen, da diese die Verbraucher*innen belasten würde. Stattdessen warb er für technologischen Pragmatismus, der auf bestehenden Lösungen aufbaut und diese durch gezielte Updates weiterentwickelt.
Müller machte zudem klar, dass „technischer Stress“ vermieden werden müsse. Statt immer neue Anforderungen einzuführen, sollten praktikable, schnell umsetzbare Ansätze verfolgt werden, um Sichtbarkeit und Steuerbarkeit im Netz zu gewährleisten. Sein Appell: Die Digitalisierung muss mit der rasanten Entwicklung der erneuerbaren Energien Schritt halten – sowohl technologisch als auch organisatorisch.
Planungssicherheit als Grundpfeiler der Energiewende
Nicht wenige Kongressbesucher*innen interpretierten die Aussagen Müllers so, dass der eingeschlagene Weg mit intelligenten Messsystemen und Steuerboxen durch eine neue Bundesregierung noch einmal grundsätzlich verändert werden könnte. So war ein weiterer zentraler Punkt, der während der Metering Days immer wieder aufkam, die Bedeutung von Planungssicherheit. Als HORIZONTE-Group teilen wir die Überzeugung, dass ein klares Zielbild unerlässlich ist. Unternehmen benötigen strategische Rahmenbedingungen, um Investitionsentscheidungen zu treffen und langfristig planen zu können.
Die Branche braucht klare Vorgaben, wie sich der Smart-Meter-Rollout und die Steuerbarkeit in der Niederspannung entwickeln sollen. Claudia Lorenz vom ZVEI brachte es auf den Punkt: „Die Elektroindustrie ist bereit für den Rollout, aber wir benötigen Stabilität und Verlässlichkeit in den regulatorischen Anforderungen.“ Planungssicherheit ist das Fundament, auf dem wir als Branche gemeinsam aufbauen müssen.
Gemeinsam für eine effiziente Digitalisierung
Neben den inspirierenden Fachvorträgen und Diskussionen stand für uns bei der HORIZONTE-Group der persönliche Austausch im Vordergrund. Besonders gefreut hat uns der Besuch von Anke Hüneburg und Claudia Lorenz (ZVEI), der Moderatorin Susanne Schöne sowie vielen Vertreter*innen der gMSBs und Dienstleistungsunternehmen an unserem Stand.
Wir sind überzeugt: Die Digitalisierung der Energiewende kann nur gelingen, wenn alle Akteur*innen zusammenarbeiten und ihre Expertise bündeln. Mit einem klaren Zielbild und einer strategischen Planung können wir die Herausforderungen der Transformation meistern und die Digitalisierung vorantreiben. Die Metering Days 2024 haben gezeigt, dass die Branche bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen – effizient, pragmatisch und zukunftsorientiert.





Was liegthinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Technische Studie METERING
Herausforderungen von gMSB nach Veröffentlichung des GNDEW
POG-Überprüfung steht an!
Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) dürfen ihre Preise nur bis zu einer maximalen Preisobergrenze festlegen. Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Zuge des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ist der Gesetzgeber zur vierjährigen Überprüfung dieser Preisobergrenzen verpflichtet. Derzeit ermittelt die Unternehmensberatung Ernst&Young (EY) auf Basis einer Marktbefragung, welche Kosten bei gMSB unterschiedlicher Aufstellung aktuell entstehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem angehängten Flyer.
Technische Studie METERING – Herausforderungen von gMSB nach Veröffentlichung des GNDEW
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Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht
Nach Inkrafttreten des EnEfG am 18.11.2023 hat das BAFA ein Merkblatt, neue FAQ’s und weitere Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Ermittlung Gesamtenergieverbrauch
- Ein verpflichtetes Unternehmen ist dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit –> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
- Verpflichtung unabhängig von ihrem Unternehmensstatus (KMU, Nicht-KMU)
- Folgende Verbräuche sind ausgenommen
- Energieverbräuche von Dienstwagen durch Beschäftigte, welche diese auch privat nutzen
- Geleaste Fahrzeuge (diese sind beim Leasinggeber zu berücksichtigen)
- Empfehlung: Daten zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs für Stichprobenkontrolle aufstellen
Einführung eines EnMS nach ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS (§ 8 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh
- Zusätzliche Anforderungen aus EnEfG
- Erhebung von Abwärmepotenzialen
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463,
- Umsetzung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (bis 18. Juli 2025)
Umsetzungspläne für wirtschaftlich umsetzbare Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh
- innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen
- Wirtschaftliche Maßnahmen –> positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer
- Beginn der Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von drei Jahren
- EnMS nach ISO 50001 –> mit der Zertifizierung oder Rezertifizierung
- UMS nach EMAS –> mit Registrierung oder der Verlängerung der Eintragung
- mit Abschluss des Energieaudits
- Prüfung muss durch unabhängige Dritte erfolgen
Stichprobenkontrolle (§ 10 EnEfG)
- Überprüfung der Einrichtung und des Betriebes von EMS und UMS
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- Nicht- Einrichtung
- Nicht richtige oder nicht vollständige Einrichtung
- Nicht rechtzeitige Einrichtung
- Überprüfung der Erstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Erstellung und Bestätigung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Veröffentlichung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Bestätigung durch Dritte
- Erfolgt über elektronisches Formular und vom BAFA bereitgestellten Bestätigungsformularen
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt und den FAQ’s auf der BAFA-Internetseite entnehmen.
BAFA-Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.
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Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Bundestag beschlossen
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Bundestag beschließt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Damit soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung erfolgen, um einheitliche Standards und Vorgaben für ganz Deutschland festzulegen. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
Hier einige Eckpunkte aus dem Gesetz
- Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit
- Verpflichtung der Bundesländer zur flächendeckenden Wärmeplanung bis 2030, Ziel von 50% klimaneutraler leitungsgebundener Wärme
- Betreiber bestehender Wärmenetze müssen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen
- bis 2030 Anteil von mindestens 30%
- bis 2040 Anteil von bis zu 80%
- Für neue Wärmenetze gilt ein Anteil von 65%
- Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt
HG-Webinar: Wärmeplanungsgesetz – Weichenstellung jetzt
Die HORIZONTE-Group AG bietet zusammen mit der Kanzlei Aecoute° PartGmbB am 5. Dezember 2023 ein Webinar dazu an. Dabei sollen die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Pflichten zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung sowie zur Transformation der Wärmeinfrastruktur näher beleuchtet werden und die sich insoweit ergebenden Fragestellungen gemeinsam diskutiert werden.
- Melden Sie sich hier kostenlos für das Webinar an.
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Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz und Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:
Festlegung von Energieeffizienzzielen für 2030 und 2045 für Primär- und Endenergie
- Entsprechend den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland

Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
- ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh für den Bund bzw. 3 TWh für die Länder erbringen
- der Bund bündelt seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im Jahr 2024 in einem Energie- und Klimaplan
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzuführen
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch > 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch 1 bis 3 GWh ein vereinfachtes Energiemanagementsystem
- Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen
Verpflichtung für Unternehmen
- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, innerhalb von 20 Monaten Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen und Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchzuführen

- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen

- Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen wird vom BAFA durchgeführt
Anforderungen von EnEfG und EDL-G
- für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Pläne zu erstellen und zu veröffentlichen (spätestens binnen drei Jahren )
- Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (maximale Nutzungsdauer 15 Jahre gemäß Afa-Tabellen des BMF)
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
- Verpflichtung für Unternehmen, entstehende Abwärme nach Stand der Technik zu vermeiden und anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
- Verpflichtung zur Abwärmenutzung, nicht nur in Anlagen, sondern auch auf Betriebsgelände oder bei externen Dritten
- Entsprechend des Exergiegehalts der Abwärme kaskadenförmige, mehrfache Wiederbenutzung für maximalen Effizienzgewinne
- Falls heute keine vollständige Abwärmenutzung möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt ermöglicht
- Unternehmen sind auf Anfrage von Nah- und Fernwärmebetreibern und sonstigen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtet über im Unternehmen anfallende Abwärme zu informieren
Verpflichtung Rechenzentren
- bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
- kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen
- Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern
- Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik
- Einführung eines Energieeffizienzregister für Rechenzentren
- Klimaneutrale Rechenzentren
- Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen
Fazit: To-Do‘s für Unternehmen
- Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ab 7,5 GWh Verbrauch (innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes)
- Veröffentlichung von Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen ab 2,5 GWh Verbrauch
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 spätestens binnen 3 Jahre
- Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der identifizierten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
- Veröffentlichung der Maßnahmen auf BAFA-Portal
- Vermeidung von Abwärme, Abwärmenutzung und Vermarktung für Unternehmen
Links zum Thema:
Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was liegthinter dem Horizont?
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