Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)


Die angespannte Lage an den Energiemärkten verdeutlich einmal mehr, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Bereits zwei Jahre in Folge hat Deutschland die Gebäude-Klimaziele verfehlt. Mit dem im Oktober 2022 veröffentlichen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele der Anforderungen und soll einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.

Dies ist auch notwendig, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimaziele erreichen zu können. Zum Ende des Jahres 2022 kann bereits eine erste Bilanz auf die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit Inkrafttreten des KSG gezogen werden. Diese zeigt auf, dass noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Das KSG legte als wichtigen Zwischenschritt zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 die Reduktion der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Die aktuelle jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen müsste jedoch verdreifacht werden, um dieses Ziel noch erreichen zu können.

Inhalte des Referentenentwurfs vom BMWK zum EnEfG


Energieeffizienzziele

Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch festgelegt. Diese entsprechen den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED für Deutschland und sind kompatibel mit dem Ambitionsniveau des KSG und ergeben sich wie in Abbildung 1 visualisiert.

Abbildung 1: Energieeffizienzziele im EnEfG

Diese Ziele weichen jedoch deutlich von der aktuellen Trendentwicklung des End- und Primärenergieverbrauchs ab. So würde im Jahr 2045 bei Fortführung des Trends der letzten 10 Jahre eine Abweichung von ca. 940 TWh (Endenergieverbrauch) und ca. 1.150 TWh (Primärenergieverbrauch) zwischen dem Ziel des EnEfG und der Realität zu Buche stehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Abweichung der Ziele des EnEfG und des Trends in Deutschlands beim End- und Primärenergieverbrauch (auf Basis historischer Daten der AGEB)

Die öffentliche Hand

Der öffentlichen Hand kommt im EnEfG eine Vorbildungsfunktion zu. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstigen öffentlichen Stellen werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ab 2024 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit dem Ziel, jährlich Gesamtendenergieeinsparung in Höhe von 2 % zu erreichen, um insgesamt bis zum Jahr 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu ermöglichen. Bund und Länder werden außerdem verpflichtet, Energieverbrauchsregister zur Erfassung von Energieverbräuchen u.a. im Bereich von Liegenschaften, Mobilität und IKT der öffentlichen Einrichtungen aufzubauen und die Einhaltung der Vorgaben zu monitoren.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Bund für ihn notwendige Energieeffizienzmaßnahmen bis Ende März 2023 in einem Aktionsprogramm bündelt. Dieses soll auf den aktuell verhandelten und beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung aufbauen und diese soweit nötig weiterentwickeln und ergänzen.

Pflichten für Unternehmen

Mit dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh in die Pflicht genommen werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben. Dieses muss innerhalb der nächsten 20 Monate nach Eintreten des Gesetzes oder, insofern bereits ein Energieaudit durchgeführt wurde, spätestens 4 Jahre nach Beendigung des letzten Energieaudits durchgeführt werden.

Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh werden für Unternehmen strengere Pflichten vorgeschlagen. Sie sollen innerhalb von 20 Monaten nach Eintreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und zusätzlich wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen müssen.

Rechenzentren

Auch Rechenzentren, welche im Zuge der Digitalisierung eine immer bedeutende Rolle spielen und enorm viel Strom verbrauchen, werden im EnEfG explizit angesprochen. Neue Rechenzentren werden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Einhaltung von Energieeffizienzstandards (PUE von 1,3; ab 2025)
  • Einhaltung einer minimalen Temperatur von 24 °C bzw. 27 °C (ab 2028) für die Luftkühlung
  • Abwärmenutzung von mindestens 30 % (ab 2025) bzw. 40 % (ab 2027)
  • Deckung des Stromverbrauchs zu 50 % (2024) bzw. 100 % (2025) durch ungeförderten EE-Strom
  • Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems und Validierung und Zertifizierung dieses ab einem Energieverbrauch von mehr als 1 MW bzw. 100 kW für öffentliche Rechenzentren

Darüber hinaus soll es für alle Rechenzentren eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Wärmeauskopplung auf ihrer Website und gegenüber Kommunen und Betreibern des nächstgelegenen Wärmenetzes hinsichtlich der Wärmemenge, des Temperaturniveaus (in °C) und der Preise für die Bereitstellung der Abwärme geben. Auf Nachfrage müssen Betreiber*innen eines Rechenzentrums dann auch Preise für das nachgefragte Temperatur- und Verfügbarkeitsniveau ausgeben.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Unternehmen werden verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, die Abwärme in der Anlage, auf dem Betriebsgelände oder bei externen Dritten wiederzuverwenden. Das Abwärmepotenzial muss zunächst nur dann genutzt werden, wenn es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Falls eine vollständige Abwärmenutzung heute nicht möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt, spätestens 2028, ermöglichen.

Zusätzlich werden abwärmeerzeugende Unternehmen zur Auskunft über folgende Eigenschaften der Abwärme insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzten verpflichtet.

  • die Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
  • die zeitliche Verfügbarkeit (Leistungsprofil über Tages-, Wochen-, und Jahresverlauf),
  • die Möglichkeit zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
  • das Temperaturniveau (in °C),
  • die Preise für die Bereitstellung der Abwärme.

Verpflichtungen und Chancen aus dem des EnEfG


Der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass in Deutschland noch viel Handlungsbedarf zur Erreichung der Klimaziele des KSG besteht. Auch deshalb veröffentliche das BMKW im Oktober 2022 einen Referentenentwurf für ein Energieeffizienzgesetz. Geht dieser in jetziger Form in die Rechtsprechung hinüber, ergeben sich für öffentliche und private Akteure vielseitige Verpflichtungen. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen aber auch viele private Unternehmen und Rechenzentren werden zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme sowie zur Erarbeitung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Dies sollten Sie jedoch nicht lediglich als eine Verpflichtung ansehen, sondern gleichzeitig als Chance. Über die Erarbeitung und Durchführung verschiedener Energieeffizienzmaßnahmen können Sie durch Einsparungen im Energieverbrauch zum einen Ihre Energieversorgungskosten verringern und tragen zum anderen zur Erreichung der Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene bei.

Die Horizonte Group unterstützt Sie gerne bei der prozessualen Einführung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unser Team für Wärme & Effizienz widmet sich für Sie gerne der Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Des Weiteren bieten wir auch die Durchführung von Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagement nach ISO 50001 an.

Möchten Sie gern mehr zum Thema Energieeffizienzgesetz erfahren? Sprechen Sie Uns gerne jederzeit an.


Metering Days 2022 – Der HG-Rückblick

Endlich wieder in Fulda – natürlich war die HG mit dabei


Ob die Metering Days wohl die Corona-Zahlen hochgetrieben haben? Ganz auszuschließen sein wird es wohl nicht, aber knapp 700 Teilnehmer*innen sind am Ende eben doch kein Oktoberfest. Angefühlt hat es sich allerdings fast ebenso schön. Viele alte, einige neue Gesichter im intelligenten Messwesen, das immer stärker auch von IT-Fragestellungen dominiert wird. Dazu natürlich ein hervorragendes Rahmenprogramm durch den Veranstalter und HORIZONTE-Group-Partner ZVEI.

iMSys-Rollout soll beschleunigt und entbürokratisiert werden

Besonders gespannt wartete die Branche wie auch bei den letzten Präsenz-Metering-Days 2019 wieder auf die Regulatorik mit Blick auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Ohne konkret zu werden, ließen BMWK, BSI & Co. wissen, dass man an einer Entbürokratisierung und einer Beschleunigung des Rollouts arbeite. So könnte die ungeliebte „Markterklärung“ bald wegfallen, schließlich sind die Smart-Meter-Gateways inzwischen zumindest technisch in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen und in der Praxis erprobt. Mit Spannung erwartet wird hierzu ein Termin mit dem Wirtschaftsminister Robert Habeck am 20.10.2022 in Berlin – die HG wird dabei sein und auch von dieser Veranstaltung berichten.

Lieferschwierigkeiten von Smart-Meter-Gateways entspannen sich

Zur Beschleunigung und Entbürokratisierung könnte ebenfalls eine vereinfachte sichere Lieferkette (SiLke) beitragen, interessant sind hier insbesondere die neuen Ansätze der Hersteller EMH und Theben. Darüber hinaus bemühten sich alle Gateway-Hersteller zu betonen, dass sie die Lieferschwierigkeiten zunehmend in den Griff bekommen würden – sie also auch die Misere des Rollouts von bisher lediglich 300.000 verbauten iMSys (Quelle: ZVEI) in Deutschland nicht zu verantworten haben.

CLS und Steuervorgänge: die Branche diskutiert Lösungen

Von der Branche begrüßt wird der Universalbestellprozess, der zwar noch nicht endgültig festgelegt ist, aber das Thema CLS mit mehreren Akteuren weiter ausgestaltet. Überhaupt deutet sich auch im Feld des Steuerns, übrigens eines der meistdiskutierten Themen auf der Fachmesse, eine klarere Aufteilung an: Die Administration der Steuereinheit durch den MSB, die Koordinierungsfunktion beim VNB. Gerade letztere werde in den Gremien derzeit intensiv besprochen. Ein Gesamtkonzept für die Steuerung mit intelligenten Messsystemen wurde ja auch kurz vor den Metering Days vom FNN zur Diskussion gestellt. Abzuwarten bleibt aber auch immer noch die Ausgestaltung des §14a EnWG durch die BNetzA.

Fazit: Viele tolle Gespräche und mit Sicherheit ein spannender Herbst

Die HORIZONTE-Group war wieder mit einem eigenen Stand vertreten, der ständig besucht war. Wir bedanken uns bei unseren Kunden, Partnern und Interessenten für die guten Gespräche dort und freuen uns darauf, den Dialog fortzusetzen! Die Energiewirtschaft wird auch in diesem Herbst sehr spannend bleiben.

 

Dr. Roland Olbrich, Jochen Buchloh, Axel Wachtmeister und Björn Terlinde (metelligent) zum Abschluss der Metering Days am HG-Stand.


Rückblick: Webinare und Vorträge im Frühjahr 2022

Sind noch Fragen offen?


Unsere Webinare und Vorträge aus den letzten Wochen

Haben Sie unsere Webinare und Vorträge verfolgt und noch Fragen oder Anmerkungen? Oder konnten Sie leider nicht teilnehmen, aber interessieren sich für ein Thema? Dann füllen Sie gern das untenstehende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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HG ist Mitglied beim ZVEI

Unsere ZVEI-Mitgliedschaft


HG im ZVEI aufgenommen 

Die HORIZONTE-Group AG ist seit Neuestem ein Mitgliedsunternehmen im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Neben der HG sind mehr als 1.600 Unternehmen Mitglieder im ZVEI und geben Impulse für den technischen Fortschritt. Wir freuen uns sehr, dass auch unsere HG-Expert*innen sich nun aktiv im ZVEI einbringen können.

ZVEI: Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Der ZVEI vertritt die gemeinsamen Interessen der Elektro- und Digitalindustrie und der zugehörigen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland und auf internationaler Ebene.

Die Branche beschäftigt rund 873.000 Arbeitnehmer im Inland. 2020 lag ihr Umsatz bei rund 182 Milliarden Euro.

Fast ein Viertel aller privaten F+E-Aufwendungen in Deutschland kommen von der Elektroindustrie. Jährlich wendet die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sechs Milliarden Euro für Investitionen. Ein Drittel des Branchenumsatzes entfallen auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt ihren originären Anstoß aus der Elektroindustrie.

Für weitere Auskünfte und die Bestellung von Informationsmaterial über den ZVEI steht Ihnen die ZVEI-Mitgliederstelle zur Verfügung.

 


Redispatch 2.0: Ausfallarbeits-Vorlage

Vorlagen anfordern und Ausfallarbeit in Excel berechnen


Vorlagen zur Berechnung der Ausfallarbeit

Im Rahmen eines Projektes bei der EAM Netz GmbH wurden durch die HG Excel-Templates zur Berechnung der Ausfallarbeit entwickelt.

Haben Sie Interesse? Gerne können Sie die Templates unten im Formular kostenlos anfordern. Daraufhin erhalten Sie die Templates per E-Mail zugeschickt.

Angebot: Schulung für die Templates

Sollten Sie ebenfalls Interesse an einer kostenpflichtigen Schulung für die Ausfallarbeits-Templates haben, sprechen Sie uns gern an – bspw. als Antwort-E-Mail auf die zugesandten Unterlagen.

 

Sogar die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtet über die Templates. Lesen Sie den Beitrag online oder alternativ hier:

Beitrag als PDF lesen

 


Die HORIZONTE-Group im Handelsblatt

Deutschland baut sein Stromnetz radikal um – Das sind die drei größten Baustellen


Das Handelsblatt sprach mit der HG über Redispatch 2.0

Das Thema Redispatch 2.0 behandeln wir in der HORIZONTE-Group seit langer Zeit – erst vor Kurzem haben 2 unserer Experten ein Webinar dazu gehalten. Nun widmet sich das Handelsblatt den drei größten Baustellen im Zuge des Stromnetzumbaus und hat dazu mit uns gesprochen. Im Artikel wird Bashkim Malushaj, einer der drei HG-Verwaltungsräte, zitiert:

„Es gab regulatorische Unsicherheit: Erst ein halbes Jahr vor dem offiziellen Start wurden wichtige Datenformate definiert“, kritisiert Malushaj. „IT-Entwicklung funktioniert aber nicht von heute auf morgen. Es ist, als würde man ein Flugzeug umbauen, während man fliegt.“

Mehr Zitate sowie den ganzen Artikel finden Sie online beim Handelsblatt:

 

Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:

 


Rückblick zum Webinar 'Redispatch 2.0‘

Status Quo und was kommt in Zukunft?


 

Unser viertes HG-Webinar

Über 90 Teilnehmer/innen haben am 18. Januar 2022 unser HG-Webinar zu dem Thema ‘Redispatch 2.0 – Status Quo und was kommt in Zukunft?‘ verfolgt.

Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Umsetzungsstand im Markt, den aktuellen Aufgaben und gaben am Ende einem Ausblick auf die Herausforderungen von Redispatch 3.0.

Das Webinar im Stream noch einmal schauen

Hier haben Sie die Möglichkeit, das aufgezeichnete Webinar noch einmal in Ruhe anzuschauen:

 

energate-Bericht: Redispatch 3.0 braucht Smart-Meter-Rollout

Eine Zusammenfassung der Webinar-Inhalte hat energate in einem Artikel formuliert:

Den energate-Artikel finden Sie unter folgendem Link – Sie können ihn aber auch bequem als pdf herunterladen:

Artikel als PDF lesen

 

Mini-Umfrage unter Teilnehmer/innen

Dass die Umsetzung die Akteure vor große Herausforderungen stellt, zeigt auch die nicht repräsentative interaktive Befragung der teilnehmenden Webinar-Besucher/innen (siehe Grafiken unten – zur Vergrößerung bitte auf die Grafik klicken). Weit über ein Drittel der Teilnehmer/innen nahm aus der Marktrolle Netzbetreiber am Webinar teil. In Bezug auf die im März startende Testphase sowie den finalen Go-Live am 1. Juni 2022 sind laut den Teilnehmer/innen der Faktor Zeit und auch die Systembereitstellung durch die IT-Dienstleister die großen Hürden. Demnach sehen sich auch mehr als die Hälfte der Antwortenden als nicht gut vorbereitet für den Marktstart an.

Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:

 


Rückblick zum Webinar 'Digitalisierung der Wohnungswirtschaft‘

Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft


Unser drittes HG-Webinar

Über 70 Teilnehmer/innen haben am 25. November 2021 unser HG-Webinar, diesmal in Kooperation mit BRICK4U, zu dem Thema ‘Digitalisierung der Wohnungswirtschaft – welche Anforderungen und Lösungen gibt es?‘ verfolgt.

Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi (beide HORIZONTE-Group) zu gesetzlichen, wirtschaftlichen und marktlichen Rahmenbedingungen sowie Technologien und Datenplattformen. Nadine Legros und Anna-Lena Spandau (beide BRICK4U) erläuterten in ihren Beiträgen Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft auf Basis ihrer Umsetzungsprojekte mit BRICK4U. Wenn Sie Interesse an den Webinar-Unterlagen haben, finden Sie unten ein Formular, um diese anzufordern.

Kurz-Zusammenfassung

Um klimapolitische Ziele zu erreichen, ist die Wohnungswirtschaft eines der großen Handlungsfelder – denn ca. 16% der CO2-Emissionen in Deutschland sind gebäudebezogen (Quelle bundesregierung.de). Digitalisierung kann hierbei ein Stellhebel sein, um die Wohnungswirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Regulatorische Vorgaben sowie marktgetriebene Anforderungen, insbesondere die Vorgaben aus EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und novellierter Heizkostenverordnung sowie dem Messstellenbetriebsgesetz, bieten große Digitalisierungsmöglichkeiten und auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Durch fernablesbare Messtechnik sowie Sensoren können auch technische Gebäudeinformationen endlich transparent gemacht werden und auch relevante Daten für Nachhaltigkeits-Reportings erlangt werden. Dazu bedarf es jedoch einer ganzheitliche Digitalisierungsstrategie, um Prozesse und IT-Systeme sowie die jeweiligen Datenquellen intelligent zu verknüpfen und nutzbar zu machen. Hier bieten sich vor allem Geräte-und Datenplattformen (wie ein Data Warehouse oder Data Lake) an, die einen ganzheitlichen, aber modularen und flexiblen Ansatz in Bezug auf Datenbedarfe in der Wohnungswirtschaft ermöglichen.

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CLS: Schalten, Steuern und ganz viel Spannung

HORIZONTE-Group konzipiert CLS-Management via intelligenten Messsystemen in Kundenprojekt


Autoren: Dr. Roland Olbrich und Axel Wachtmeister

Das intelligente Messwesen in Deutschland mag aufgrund seiner durchdachten, aber umständlichen Komplexität zögerlich in Gang gekommen sein – trotz OVG-Entscheidung wird der Rollout aber, der Mehrzahl der Branchenvertreter zufolge, inzwischen kaum mehr aufzuhalten sein. Und das obwohl dem Deutschen Smart Metering bisher ein nicht ganz trivialer Aspekt vollkommen fehlte: Schalten und Steuern ist noch immer keinerlei Standardfunktion eines intelligenten Messsystems (iMSys). Das war einmal anders gedacht: Die meisten Umsetzungsprojekte anno 2016, als das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft trat, sahen das Schalten von Controllable Local Systems (CLS) – den sogenannten §14a-Anlagen – über die sichere Infrastruktur eines Smart-Meter-Gateways (SMGw) noch als einen typischen Anwendungsfall an, der sicherlich mit einem der nächsten Firmware-Updates möglich sei.

Die Fantasie seinerzeit war groß: Zunächst einmal würde die teilweise veraltete, teilweise proprietäre bisherige Schalttechnik bei Endkunden schnell durch standardisierte, langfristig kostengünstigere, hoch-sichere Verfahren über das iMSys abgelöst. Wenn Kunden Ihren Smart Meter erhalten, so die Annahme, könne man den Austausch gleich mit vornehmen. Es kam anders. Nach wie vor ist Schalten und Steuern entweder noch im Pilotstadium oder geht konventionell über Rundsteuerung bzw. teure Fernwirktechnik von statten – während intelligente Messsysteme in vielen Netzgebieten lediglich vierstellige Einbauzahlen aufweisen. Dennoch ist die Zeit nun reif für die ersten Pilotierungen. Einen Netzbetreiber-Kunden begleiten wir deswegen in einem frisch aufgesetzten CLS-Projekt.  

Regulatorik schreitet voran

Dabei ist der regulatorische Druck kaum mehr wegzudiskutieren – und kommt in Form von zwei Gesetzespaketen, dem bereits im Januar 2021 verabschiedeten EEG 2021 sowie dem zurückgezogenen SteuVerG-Entwurf [1]:

  • Das EEG 2021 richtet sich dabei an Anlagenbetreiber von EEG- oder KWKG-Anlagen von mindestens 25 kWpeak, bei PV-Anlagen auch an Anlagen kleiner 25 kWpeak. Hier muss bei Neuanlagen (ältere Anlagen mit Übergangsregelung) Steuertechnik über iMSys verbaut werden – sofern der Netzbetreiber dies wünscht, dieser hat also ein Wahlrecht zwischen konventioneller und intelligenter Steuertechnik.[2]
  • Der zurückgezogene Referentenentwurf des SteuVerG sah für CLS größer 3,7 kW[3] wie beispielsweise Ladeeinrichtungen (außer Nachtspeicherheizungen), eine Steuerung über iMSys vor – ein Wahlrecht wie im Falle des EEG gibt es hier für Netzbetreiber nicht. Auch wenn eine Revision des SteuVerG-E noch aussteht, zeigt sich doch der deutliche politische Wille zum künftigen massentauglichen Schalten und Steuern über iMSys.

Erwähnt sei noch, dass für die Realisierung des Schaltens über iMSys auch noch die sogenannte „Markterklärung“ durch das BSI für EEG / KWKG-Anlagen und §14a-Anlagen (nach Energiewirtschaftsgesetz) ausstehend ist. Nach anstehender Korrektur des MsbG durch den Bundestag ist hiermit allerdings zeitnah in 2022 zu rechnen.

Technologische Grundlagen: Gerätetechnik und Protokolle

Jenseits der gesetzlichen Festlegungen müssen für die Realisierung des Schaltens über iMSys natürlich auch die technologischen Grundlagen gegeben sein. Virtuelle Kraftwerke nutzen bereits seit Jahren proprietäre Schalttechnik, um Einspeiseanlagen nach Preissignalen hoch- oder herunterzufahren. Ladesäulen für Elektromobilität, wie sie allerorten von Kommunen, Firmen oder Energieversorgern bereitgestellt werden, müssen ebenfalls gesteuert werden. Hier hat sich bereits Technik etabliert, die sich, zwar unabhängig von der BSI-Welt der intelligenten Messsysteme, in der Praxis bewährt hat.

Blickt man im Detail auf die Steuertechnik, so hieß es jahrelang, dass Steuerboxen nicht verfügbar seien. Nun können die führenden Hersteller Steuerboxen konform nach FNN-Lastenheft 1.2 (Letzter Stand Ende 2020) ohne Weiteres in Pilotmengen liefern. In Teststellungen bewähren sich die meisten Geräte bereits über eine IEC-61850er-Anbindung via SMGw. Sofern die Geräte FNN-konform sind, besitzen sie eine SMGw-ähnlich Bauform für Hutschienenmontage, verfügen über mindestens zwei Schließer, zwei Wechsler (Codierung fix oder binär) und sind für eine digitale Schnittstelle Richtung steuerbarer Verbrauchseinrichtung vorbereitet. EEBUS selbst ist erst für die nächste Version des FNN-Lastenheftes vollumfänglich vorgesehen. Sofern der FNN-Standard eingehalten wird, können manche Hersteller noch mit weiteren technischen Details punkten, wie bspw. einem eingebauten Rundsteuerempfänger, speziell vereinfachter Parametrierungs-Software oder anderen, parallelen WAN-Kommunikationskanälen.

Technologische Grundlagen: IT-Systeme

Eine essenzielle Frage ist, welche Funktionen das CLS-Management auf der Softwareseite umfasst. Eine enge Definition von CLS-Management umfasst vor allem die Komponenten einer schaltenden Instanz, eine (begrenzte) Stammdatenhaltung, einen Messdatenempfang (für Mess- und Netzzustandsdaten), sowie die Kanalverwaltung (gemeinsam mit dem GWA).

Ein diesbezüglich diskutierter Punkt in der Branche ist die sogenannte Koordinierungsfunktion (KoF). Diese vom FNN vorgesehene Funktion soll vor allem die „Ampel“ umsetzen und damit zwischen Markt und Netz koordinieren, insbesondere dann, wenn die Ampel auf gelb steht und konkurrierende Anfragen für das jeweilige CLS vorliegen. Allerdings ist eine endgültige Beschreibung dieser Funktion durch den FNN noch ausstehend.

Aufgrund der fehlenden Normierung á la FNN gestaltete sich der Überblick auf Softwareseite besonders schwierig. Klar ist, dass das Themenfeld für eine Vielzahl von Herstellern sehr interessant ist, der Reifegrad, sofern überhaupt von außen beurteilbar, aber höchst unterschiedlich. Das Anliegen des Kunden, netzdienliches Schalten als regulatorische Pflicht, marktliches Schalten als vertriebliche Kür anzusehen, können Software-Anbieter unterschiedlich gut aufgreifen. Im Allgemeinen gibt es bisher keine Pilotanlagen in Deutschland für VNB-Schalthandlungen mit einer dreistelligen Anzahl an CLS, während die Nutzung des CLS-Kanals selbst schon für viele Hersteller gang und gäbe ist. Submetering, Mehrwertdienste, Lademanagement – zahlreiche Anwendungen greifen auf den CLS-Kanal zurück, ohne sich eigentlich tiefer mit dem Thema CLS-Management auseinanderzusetzen. Ist der dafür technisch notwendige transparente Kanal erst einmal etabliert, sind hier vielerlei Möglichkeiten bei geringen Latenzen gegeben.

Das CLS-Management mit den identifizierten Funktionsbausteinen integrieren die Hersteller unterschiedlich in ihre bisherigen Produktwelten. Netzdienliches Schalten ist hier teilweise noch ein Randaspekt, da man das größere Potential in Mehrwertdiensten vermutet. Viele sehen eine Art Datendrehscheibe vor, in dem die Daten zusammenfließen können, da die Kombination von Sensor- und Schaltdaten künftig datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglichen könnte. Auch Protokollwandler, um eine Vielzahl von Umsystemen und proprietäre CLS anzubinden, finden sich in so mancher Anbieterarchitektur.

Teststellung soll weitere Erkenntnisse liefern – und Umlagefähigkeit im Basisjahr nutzen

Aufgrund der nun anziehenden Thematik am Markt gibt es mehr und mehr Konzipierungs- und Umsetzungsprojekte; einige davon wird die HORIZONTE-Group begleiten. Grundsätzlich wird hier zumeist das netzdienliche Schalten fokussiert, weil dies auch regulatorisch vorangetrieben wird und mit einer „Markterklärung“ bei Einspeisern sowie §14a-Anlagen tatsächlich schon bald zu rechnen sein könnte.[4] Im Vordergrund stehen erste, vereinfachte Systemlandschaften, die Anbindung einer zweistelligen Anzahl an CLS und deren Praxiserprobung. Da 2021 das Basisjahr Strom ist, empfiehlt sich ein Start noch in der zweiten Jahreshälfte, um bei diesem Zukunftsthema bald die ersten Schritte gehen zu können. Sprechen Sie uns dazu gerne jederzeit an!

Fußnoten:
[1] Der Referentenentwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) wurde im Januar zurückgezogen.[2] Ist gar zusätzlich eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden (z.B. eine Wallbox zum Laden eines E-Autos), spielt die Bemessungsleistung der Einspeiseeinrichtung lt. EEG keine Rolle mehr, der Anlagenbetreiber wäre zu einer iMSys-Anbindung (bei Wunsch des Netzbetreibers) verpflichtet.[3] Ausgenommen Nachtspeicherheizungen (§ 118 (18) EnWG).[4] Vor kurzem wurde das dritte SMGw vom BSI re-zertifiziert, sodass nun auch die Tarifanwendungsfälle für die Bereitstellung von Netzzustandsdaten und Einspeisewerten vom MsbG vorgeschriebenen drei unterschiedlichen Herstellern gewähreistet werden.


Die HG erweitert ihr Beratungsportfolio um das spannende Thema ‚Zukunft Wärme und Contracting‘

Zukunft Wärme und Contracting


Erweiterung des HG-Beratungsportfolios.

Ab sofort erweitern wir unser Beratungsportfolio mit den Themen Zukunftsfähige Wärmenetze, Geschäftsfeld-Entwicklung Contracting und KWK-Check. Mit Oliver Kisignácz hat die HORIZONTE-Group jetzt einen ausgewiesenen und sehr engagierten Experten, der Sie bei der Entwicklung dieser neuen Themen begleitet.

Informieren Sie sich hier über unsere neuen Produkte: 

Zukunftsfähige Wärmenetze

Besonders der Wärmemarkt gilt immer noch als schlafender Riese und als wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele. Stadtwerke und Kommunen können durch eine frühzeitige strategische Positionierung nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern damit auch weitere Geschäftsfelder erschließen. Mit unserer Expertise beraten und begleiten wir Sie gern bei der Konzipierung und dem Aufbau von umfangreichen Infrastrukturlösungen wie z.B. Wärmenetzen. Dazu arbeiten wir mit Ihnen eine ausführliche Strategie aus und simulieren mögliche Szenarien und Wirtschaftlichkeitsmodelle unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einflussfaktoren wie Hausanschluss- und Kundenquoten, Absatzmengen sowie den unterschiedlichen Möglichkeiten der Wärmeerzeugung und deren Preismodelle. Sie erhalten somit die größtmögliche Bewertungssicherheit für die Geschäftsfeldentwicklung und der damit verbundenen Investitionsentscheidungen.

Geschäftsfeld-Entwicklung Contracting

Die Diversifikation von Energieträgern im Wärmenetz und auch die Bewirtschaftung von multivalenten Anlagen im Anlagencontracting stellen bereits für die meisten Versorger und Stadtwerke komplexe Aufgaben dar. Wichtig ist, dass vor allem die hochkomplexen Energiesysteme nachhaltig und wirtschaftlich betrieben werden. Dieser Anforderung kann eine Immobiliengesellschaft oder eine Hausverwaltung kaum noch nachkommen. Dennoch trauen sich viele Energieversorgungsunternehmen im Bereich Contracting nicht, technische Dienstleistungen anzubieten. Gerade hier liegen noch große Potentiale zur nachhaltigen Geschäftsfeld-Entwicklung mit lokaler Wertschöpfung. Wir unterstützen Sie gern von der Status-Quo-Analyse bis zur prozessualen Integration in Ihr Unternehmen.

 Dezentrale Energieerzeugung: KWK-Check

Wir befassen uns intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten der Wärme- und Stromerzeugung sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und wir sind uns sicher: Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiges Geschäftsfeld für Energieversorger in allen Größen.

Laut Marktstammdatenregister existieren in Deutschland derzeit über 20.000 BHKW-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kW und 2 MW. Um Anlagenbetreiber bei der optimalen Bewirtschaftung zu unterstützen, haben wir einen KWK-Check entwickelt. Dieser beinhaltet neben den Themen der Energielogistik auch Themen wie Repowering und Effizienzsteigerung.