Förderung für Ressourceneffizienzberatung in NRW: Bis zu 100.000 Euro Zuschuss für Unternehmen
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen des Förderprogramms Ressourceneffizienzberatung finanzielle Unterstützung für externe Beratungsleistungen erhalten. Ziel ist es, Unternehmen auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaftsweise (Circular Economy) zu begleiten und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Antragsberechtigt
- Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
- Als Kleinst-, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG, d. h. als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.
- Als großes Unternehmen, wenn die Höhe der gewünschten Zuwendung zu einer Ressourceneffizienzberatung und der Gesamtbetrag an De-minimis-Beihilfen, die Sie im laufenden Kalenderjahr und in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben, 300.000 EUR nicht überschreiten.
Antragstellung
KMU
- online über EFRE.NRW.Online-Portal
- Förderung aus EFRE-Mitteln der Europäischen Union sowie zusätzlichen Mitteln des Landes NRW
Große Unternehmen
- im Formularverfahren
- erhalten eine DE-Minimis-Förderung aus Landesmitteln
Beratungsschwerpunkte
- Circular Design: Analyse von Produkten, Geschäftsmodellen, Dienstleistungen
- Dekarbonisierung: THG-Bilanzierung, regenerative Energieversorgung, energieeffiziente Prozesse
- Ressourceneffizienz 4.0: Digitale Transformation, KI, durchgängige und einheitliche Datenverfügbarkeit
- Kalkulation, Vertrieb & Einkauf: Aktuelle und richtige Kalkulationsgrundlagen, Bewertung von Aufträgen, Harmonisierung der Geschäftsprozesse
- Produktion & Auftragsabwicklung: Produktionstechnik, Auftragsreihenfolge, Termintreue, Lean Production
Förderhöhe
- Ausgaben, die im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Berater entstehen
- Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
- Die Bagatellgrenze für die Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 2.500 EUR.
Fördervoraussetzungen
- die Dienstleistungen des Beraters
- sind nicht fortlaufend
- werden nicht in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen
- gehören nicht zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens
- Beratungsbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
Einreichungsfrist
Anträge können laufend bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
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Autoren: Lissa Rakus
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.