Neues UWG: Deutschland verschärft die Regeln gegen Greenwashing


Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers-Richtlinie, oder kurz EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht um. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und Unternehmen zu mehr Transparenz in ihrer Kommunikation zu verpflichten.

 

Greenwashing wird konsequent unterbunden

Unternehmen müssen künftig besonders sorgfältig mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen umgehen. Verboten sind unter anderem:

  • allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, wenn diese nicht nachweisbar sind,
  • Umweltaussagen, die sich nur auf einzelne Produktbestandteile beziehen, aber den Eindruck vermitteln, das gesamte Produkt sei nachhaltig,
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Anerkennung,
  • Aussagen über Klimaneutralität, die ausschließlich auf CO₂-Kompensationen beruhen.

Auch Zukunftsversprechen zur Umweltleistung sind nur noch zulässig, wenn sie auf nachvollziehbaren, überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Maßnahmenplänen beruhen.

 

Mehr Transparenz bei Produkten

Das Gesetz erweitert die Informationspflichten für Unternehmen. Verbraucher sollen künftig besser über ökologische Eigenschaften sowie Zirkularitätsmerkmale informiert werden, beispielsweise:

  • Haltbarkeit,
  • Reparierbarkeit,
  • Recyclingfähigkeit,
  • ökologische und soziale Produkteigenschaften.

Vergleichsportale, die Nachhaltigkeitsmerkmale bewerten, müssen zudem offenlegen, nach welchen Kriterien Produkte verglichen werden und wie aktuell die Informationen sind.

 

Schutz vor geplanter Obsoleszenz

Das Gesetz enthält zahlreiche neue Regelungen gegen künstlich verkürzte Produktlebenszyklen. Verboten sind beispielsweise:

  • das Verschweigen negativer Auswirkungen von Software-Updates,
  • irreführende Angaben zur Lebensdauer eines Produkts,
  • die Bewerbung nicht reparierbarer Produkte als reparierbar,
  • Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien ohne technische Notwendigkeit,
  • irreführende Informationen zur Nutzung von Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller.

Damit sollen langlebige und reparaturfreundliche Produkte gefördert sowie unnötiger Ressourcenverbrauch reduziert werden.

 

Deutlich höhere Bußgelder

Verstöße gegen die neuen Vorschriften können künftig empfindlich sanktioniert werden. Neben Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro können bei größeren Unternehmen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des in der EU erzielten Jahresumsatzes verhängt werden.

 

Inkrafttreten

Die meisten Regelungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Einzelne Vorschriften gelten bereits ab dem 19. Juni 2026.

 

Fazit

Mit der UWG-Novelle werden die Anforderungen an nachhaltige Werbung deutlich verschärft. Unternehmen sollten ihre Marketing- und Vertriebsunterlagen, Produktkennzeichnungen sowie Nachhaltigkeitskommunikation rechtzeitig überprüfen. Wer Umweltversprechen macht, muss diese künftig eindeutig belegen können. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit nachhaltiger Produkte.

 

Sie haben Fragen zur EmpCo-Richtlinie oder dem UWG? Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus