Technische Studie Metering der HORIZONTE-Group

Die neue Metering-Studie der HORIZONTE-Group analysiert die Haupt-Aufwandstreiber der grundzuständigen Messstellenbetreiber.


Die Metering-Studie ist eine unabhängige Untersuchung, welche von einem breiten Verbund an grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) durch ihr spezifisches Expertenwissen unterstützt wird. Detaillierte Recherchen und ausführliche Interviews in Kombination mit dem umfassenden Fachwissen der gesamten HORIZONTE-Group führen zu spannenden Einblicken, um relevante Faktoren zu identifizieren und entsprechend zu dokumentieren.

Mit klarem Fokus soll der Einzelaspekt des Smart Metering und die damit verbundene Technologie rund um das intelligente Messsystem dargestellt werden.

 

Ziele der Studie

Basierend auf den Grundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist eine zunehmende Komplexität des Messstellenbetriebs zu beobachten. Gepaart mit der hohen regulatorischen Änderungsgeschwindigkeit der letzten Jahre ergeben sich für gMSB hieraus enorme Herausforderungen. Zudem spielen der aktuelle Fachkräftemangel und die bestehenden technischen Hürden eine zunehmende Rolle. Abgerundet werden die Untersuchungserkenntnisse durch Einblicke in den „teilwettbewerblichen“ Markt, welcher die verzerrte Marktsituation mit Preisobergrenzen für gMSBs und einer freien Auswahl der Kunden durch wMSBs beschreibt.

Ein weiterer wichtiger Faktor für gMSB ist auch der Wechsel des Rolloutprinzips im kommenden Jahr. Durch die Einführung des Einbaus auf Kundenwunsch gem. §34 Abs.2.1 MsbG wird die Ausstattung der für die Energiewende relevanten Erzeugungsanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit intelligenten Messsystemen im Zuge eines geplanten und kaufmännisch-logistisch optimierten Rollouts hinten angestellt.

 

Fokus der Studie: Die 5 Herausforderungen des gMSB

Die Studie untersucht die folgenden fünf wesentlichen Herausforderungen der gMSB:

  • Regulatorik
  • Ressourcenverfügbarkeit
  • Technische Restriktionen
  • Teilwettbewerblicher Markt
  • Komplexität

Was bedeuten diese Aufwandstreiber jedoch konkret für den gMSB?

Herausforderung 1: Regulatorik
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und den daraus abgeleiteten Änderungen des MsbG entstehen neue Anforderungen an die Messstellenbetreiber. Neben der Bündelung und Splittung der Preisobergrenze (POG) und damit verbundenen erheblichen Veränderungen in den Abrechnungsprozessen, müssen die in §34.2 MsbG definierten „Verpflichtenden Zusatzleistungen“ durch den gMSB technisch und organisatorisch umgesetzt, gegenüber ihren Kunden abgewickelt und abrechenbar sein. Dies verursacht erhebliche Umsetzungs- und Betriebsaufwände auf Seiten der gMSBs – ohne dass heute schon bekannt wäre, wie stark diese Leistungen zu zusätzlichen Umsätzen führen bzw. ab wann Kunden diese Leistungen in nennenswertem Umfang anfragen werden.

Herausforderung 2: Ressourcenverfügbarkeit
Die Metering-Studie analysiert die Ressourcenverfügbarkeit aus verschiedenen Winkeln und die damit verbundenen Störfaktoren für den Erfolg des Rollouts. Hierbei wird in drei Kategorien unterschieden:

  • Montagekapazität: Zur Erfüllung der Rolloutquoten ist eine deutliche Erweiterung der vorhandenen Kapazität nötig und damit einhergehend sind stetig steigende Anforderungen an die Fach- und Sozialkompetenz des eingesetzten Personals zu verzeichnen. Als Beispiel ist hier das Fachwissen zum Aufbau einer Kommunikationsstrecke zu nennen.
  • IT- und Entwicklungskapazitäten: Durch steigende und komplexe Anforderungen, wie zum Beispiel die Anforderungen an die IT-Sicherheit, wird eine große Anzahl an Entwicklern benötigt.
  • Materialverfügbarkeit: Weltpolitische Ereignisse führen immer wieder zu Lieferengpässen im Hinblick auf wichtige Komponenten.

Herausforderung 3: Technische Restriktionen
Die durch die hohen gesetzlichen Anforderungen sowie die Maßgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur (BNetzA) und weiterer Normengeber, wie dem Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), definierten Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb intelligenter Messsysteme (iMSys) sind sehr kleinteilig und setzen dabei höchste Standards. Um diese hohen Ansprüche justiziabel erfüllen zu können, müssen hoch spezialisierte Hard- und Softwarelösungen sowie eine äußerst komplexe Prozesslandschaft etabliert und betrieben werden. Da dieser Ansatz ausschließlich in Deutschland Anwendung findet, ist der Markt für diese Lösungen beschränkt. Somit sind auch der Wettbewerb und die Innovationskraft aufgrund der geringen Zahl an Herstellern und Dienstleistern begrenzt. Betrachtet man die Prozesskette vom Feld bis in die Cloud und die dahinterliegenden Prozesse, können dabei jedoch in jedem Schritt individuelle Unzulänglichkeiten identifiziert werden.

Herausforderung 4: Teilwettbewerblicher Markt
Der teilwettbewerbliche Markt ist in zwei Kategorien unterteilt. Hierbei wird unterschieden in wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) und grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Während der wMSB, wie der Name bereits impliziert, wettbewerblich agiert und somit flexibel sein kann, muss der gMSB hohe regulatorische Anforderungen erfüllen. Der gMSB mit den Pflichten eines Infrastrukturverantwortlichen unterliegt einer Preisbeschränkung durch die POG und muss diskriminierungsfrei alle Messstellen, auch technisch komplexe oder kommunikationstechnisch schwer anzubindende, ausstatten. wMSB im Gegensatz können ihre Kunden auswählen, Preise frei festlegen und bestimmte Vertragslaufzeiten fixieren. Damit besteht für den gMSB das Risiko, dass durch wMSB „Low Hanging Fruits“ herausgepickt werden und damit hohe POG verloren gehen.

Herausforderung 5: Komplexität
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen aufgrund der steigenden Komplexität im Spannungsfeld zwischen Infrastrukturverantwortung, wirtschaftlichem Betrieb, sich konstant weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und den daraus bedingten technischen, organisatorischen und kaufmännischen Änderungen in einer auf höchste Versorgungsqualität fokussierten Organisation, einmalige Systemlandschaft betreiben. Die oben beschriebenen Faktoren sind dabei nicht disjunkt zu betrachten, sondern in einem sich gegenseitig beeinflussenden Netz zu verstehen.

 

Ihr Kontakt bei Fragen oder Interesse

Jochen Buchloh & Dr. Tobias Linnenberg:  metering-studie@horizonte.group

Sprechen Sie uns gerne an!

 

Autoren: Dr. Tobias Linnenberg & Yigit Dogan

 

 


Die HORIZONTE-Group auf der E-world 2024 – Wir machen Energiewende

Wir blicken zurück auf die E-world 2024, auf der die HORIZONTE-Group erstmals mit ihrem eigenen Stand und allen fünf Geschäftsfeldern vertreten war!


Die E-world energy & water 2024 in Essen ist nun schon zwei Monate Geschichte und doch sind wir weiterhin sprachlos über das zahlreiche Interesse an den Produkten der HORIZONTE-Group: Nicht nur die Messe selbst hat einen Aussteller- und Besucherrekord zu verzeichnen, auch wir haben erstmals am eigenen Stand mehrere hundert Gespräche mit alten und neuen Kontakten führen dürfen.

 

Wir sagen Danke!

Über den Besuch unserer Kunden, Partner und vieler neuer Gesichter auf unserem Messestand und das persönliche Gespräch haben wir uns sehr gefreut. Aus unserer Sicht war die Messe ein voller Erfolg – mit einer Menge fachlicher Impulse, konstruktiven Gesprächen und viel Spaß.

 

Vielfältige Themen

Von Wärmewende bis KI, von Zählermontage bis Ladesäuleninfrastruktur, von Wein bis Käse…und viele weitere Themen beschäftigen aktuell die Branche. Eine Priorisierung der wesentlichen nächsten Schritte fällt dabei oft schwer und wurde intensiv diskutiert.

Neue regulatorische Anforderungen: Smarte Infrastruktur & Realisierung von §14a EnWG

Das intelligente Messsystem wird in Verbindung mit dem CLS-Management das Herzstück der Digitalisierung der Energiewende bilden und Grundlage für die relevanten Smart-Grid-Anwendungen der Zukunft sein. Während bei EEG / KWK lediglich die infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für das Steuern über intelligente Messsysteme gelegt werden (Wahlrecht dem VNB aber offen bleibt), ist bei §14a EnWG die Steuerung über iMSys verbindlich. Ein Teil der Verpflichtungen gilt bereits seit 01.01.2024 und setzt VNBs und MSBs unter Umsetzungsdruck in zahlreichen Geschäftsmodellen.

Neue Geschäftsmodelle mittels Digitalisierung: Data Driven EVU & KI

Die Regulatorik erfordert auch die Digitalisierung von Prozessen, wie dem Netzanschlussprozess. Doch auch die Realisierung neuer Geschäftsfelder hängt eng mit Digitalisierung und Automatisierung zusammen. Dabei hindert oftmals ein mangelnder Überblick über die gesamte Prozesslandschaft, eine mangelnde Ausrichtung der Workflows auf energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prozesse sowie Schwierigkeiten bei der strukturierten und übersichtlichen Abbildung von energiewirtschaftlichen Stammdaten, Themen, die mit einer strukturierten und automatisierten Prozess- und Datenanalyse angegangen werden können.

Ertüchtigung der Systemlandschaft: Digitale Plattformen

IT-strategische Fragestellungen rücken weiter in den Fokus und gehen teilweise in die heiße Phase – Nachfolge SAP IS-U? Cloud oder onPremise? Mandantentrennung? Nur ein paar Fragen, auf die es Antworten benötigt. Die Applikationslandschaft der Energieversorger ist dabei oftmals historisch gewachsen und stark komplex in der Fülle an eingesetzten Systemen und Schnittstellen. Die Optimierung der Applikationslandschaft in Einklang zwischen IT und Fachbereich sowie dem Tagesgeschäft ist praxisnah zu lösen.

Nachhaltigkeit als Erfolgskriterium für das gesamte Unternehmen

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive kurz CSRD entsteht nicht nur eine neue Berichtspflicht für die meisten Energieversorger im Rahmen des Jahresabschlusses. Vielmehr wird das Thema Nachhaltigkeit zukünftig auch für die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen, die Reputation am Markt und alle Unternehmensprozesse bis hin zum Einkauf von wesentlicher Bedeutung sein. Mit Wirksamkeit der Standards seit Q3 2023 beginnt der für Unternehmen kritische Zeithorizont der Umsetzung.

 

E-world 2025

Für all diese Diskussionsthemen konnten wir mit den HG-Experten konstruktive und pragmatische Lösungen aufzeigen. Die Zeit auf der E-world hat dabei leider nicht gereicht, um alle Themen abschließend aufzugreifen. Wir freuen uns daher, dass wir den gemeinsamen Austausch auch im Nachgang der Messe mit vielen alten aber auch neuen Kontakten erfolgreich weiterführen.

Wir blicken zudem auch schon weiter nach vorne und freuen uns bereits jetzt mitteilen zu können, dass wir auch auf der E-world 2025 vom 11. bis 13. Februar wieder dabei sein werden!

 

Impressionen

 

Autor: Andreas Pöhner

 


Fernwärmepreisformeln in der Wärmewende

Die Integration erneuerbarer Energien verdrängt fossile Brennstoffe in der Wärmeversorgung. Gleichzeitig fordert die Politik mehr Transparenz bei der Gestaltung von Fernwärmepreisen. Wie können Wärmepreisformeln in der Zukunft gestaltet werden, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?


Suche nach der Preisformel der Zukunft

In der jüngsten Vergangenheit wurde die natürliche Monopolstellung der Fernwärmenetzbetreiber, hohe Preisunterschiede und die gefühlte Intransparenz bei der Fernwärmepreisbildung in den Medien kritisiert. Fernwärmenetzbetreiber haben jedoch im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärmenetze aktuell andere Probleme hinsichtlich der dem Fernwärmepreis zugrunde liegenden Preisformeln.

Während in der Vergangenheit häufig Erdgas den Hauptbestandteil der Fernwärmeerzeugung gebildet hat, werden in Folge der Dekarbonisierung multivalente Anlagenparks die Norm sein. Somit muss die Preisformel der Zukunft neben den Kosten für Erdgas auch Strom für Wärmepumpen, Biomasse, Abwärme und vieles mehr im Kostenelement abbilden. Da Preisformeln langfristig gebildet werden, besteht die Herausforderung darin, die wirklichen Einsatzmengen in der Wärmeerzeugung zu prognostizieren und die schrittweise Dekarbonisierung der Netze möglichst detailgetreu darzustellen.

Neben dem einheitlichen Arbeitspreis muss ein separater Emissionspreis ausgewiesen werden. Dieser gibt die Kosten für den Ausstoß von CO2-Emissionen in der Wärmeerzeugung an die Endkunden weiter und kann über verschiedene Berechnungsmethoden ermittelt werden. Zum Jahr 2024 erhöhte die Bundesregierung den CO2-Preis auf 45 €/t, was eine Mehrbelastung von etwa 0,816 Ct/kWh beim Erdgas bedeutet. In den nächsten beiden Jahren wird der CO2-Preis auf 55-65 €/t steigen, bevor die staatliche Deckelung ab dem Jahr 2027 wegfällt und der CO2-Preis am freien Markt bestimmt wird. Es gibt eine Vielzahl von Prognosen, wohin sich der CO2-Preis dann entwickeln wird. Im Jahr 2045 wird mit einem CO2-Preis in Höhe von etwa 400-600 €/t gerechnet, was eine Mehrbelastung auf eine kWh Erdgas in Höhe von etwa 7-9 Cent bedeutet. Fernwärmeversorger müssen sich so positionieren, dass sie die Endkunden von dieser Mehrbelastung schützen können.

Eine andere Fragestellung ist, ob ein Fernwärmepreis mit einer Preisformel über alle Fernwärmenetze und Contracting-Anlagen solidarisiert wird oder für jedes Netz bzw. jede Anlage separat berechnet wird. Jedes Netz weist verschiedene Voraussetzungen für die Integration von erneuerbaren Energien auf. Sollten alle Kunden eines Fernwärmenetzbetreibers einen übergreifenden Fernwärmepreis bezahlen oder aber Kunden in günstig gelegen Orten davon profitieren und einen geringeren Fernwärmepreis bezahlen?

Zudem haben viele Versorger noch immer kein Marktelement in den Wärmepreisformeln untergebracht und nutzen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksame Fernwärmeverträge. Hintergrund: Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen müssen sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen („Kostenelement“) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt („Marktelement“) angemessen berücksichtigen (vgl. § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV). So soll eine kosten- und marktorientierte Preisbemessung gewährleistet werden.

 

Fernwärmepreistransparenz – Vergleichsplattform für Fernwärmepreise kommt im April 2024

Verbraucher*innen sollen bald bundesweit die Preise für Fernwärme vergleichen können. Ab April wird ein Portal eingeführt, auf dem etwa 150 Fernwärmeunternehmen gelistet sein sollen, wie Kerstin Andreae, die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), mitteilte. Neben dem BDEW beteiligen sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme an der Vergleichsplattform. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen und schwer nachvollziehbaren Preise für Fernwärme, gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik, auf die die Anbieter nun reagieren. Auf der neuen Plattform sollen die Preise daher in standardisierter Form veröffentlicht werden, um sie besser vergleichbar zu machen.

 

Indexrevision der Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte

Die Entwicklung der Fernwärmepreise hängt von den genutzten Indizes ab, welche u.a. die Preisentwicklung von verschiedenen Gütern, Rohstoffen, aber auch Wärme am Markt abbilden. Diese werden von Institutionen, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt in festgelegten Abständen veröffentlicht.

Am 8. März 2024 wurde die überarbeitete Version des Erzeugerpreisindex (Genesis-Tabellencode: 61241) durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Dadurch werden wichtige Indizes angepasst, die oft von Fernwärmeversorgern in Preisgleitformeln genutzt werden. Zu diesen gehören hauptsächlich Erdgasindizes und der Investitionsgüterindex. Daher sollten betroffene Versorger nach der Indexüberarbeitung ihre Fernwärmeverträge und Preisblätter entsprechend anpassen.

Das Statistische Bundesamt überarbeitet den Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Genesis-Tabellencode: 61241) alle fünf Jahre turnusmäßig. Die letzte Umstellung erfolgte auf das Basisjahr 2015=100. Aufgrund einer EU-Verordnung wird nun jedoch auf das Jahr 2021=100 statt 2020=100 umgestellt. Das bedeutet konkret, dass der Durchschnittswert des Jahres 2021 auf 100 festgelegt wird. Zudem wird eine Neugewichtung der Warenkörbe durchgeführt, um die Marktzusammensetzung des Basisjahres 2021=100 widerzuspiegeln. Basierend darauf berechnet das Statistische Bundesamt jeden Monat aktualisierte Indexwerte für die kommenden Jahre. Die alten Indexwerte auf Basis des Jahres 2015=100, die zwischen dem neuen Basisjahr 2021=100 und dem Veröffentlichungsdatum der neuen Werte am 8. März 2024 veröffentlicht wurden, werden ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit. Werte vor 2021 werden nicht anhand des aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet, sondern lediglich auf das neue Basisjahr umgerechnet.

Durch die Aktualisierung der alten Indexwerte müssen möglicherweise die in den Preisgleitformeln verwendeten Basiswerte der Indizes in den Preisbedingungen oder Verträgen geändert werden. In der Vergangenheit gab es bei Umstellungen gelegentlich Probleme, da alte Werte (insbesondere vor 2021) erst nachträglich neu veröffentlicht wurden. Abhängig vom Index und dem Basiszeitraum, auf den Bezug genommen wird, können unterjährige Preisanpassungen problematisch sein, da die Indexwerte für den Basiszeitraum noch nicht bekannt sind. Darüber hinaus können unter Umständen einzelne Indizes (insbesondere „tiefe“ Indizes wie 9-Steller) aufgrund der Aktualisierung des Wägungsschemas ersatzlos gestrichen werden. Versorger, die einen solchen Index in ihren Preisbedingungen verwenden, müssen daher notwendigerweise auf einen anderen Index umsteigen. Der Spielraum für solche Änderungen ist individuell und hängt von der genauen Vertragsgestaltung ab, die rechtlich geprüft werden muss.

 

Autor: Julian Hackert

 


Strommarkttreffen zur Wasserstoffinfrastruktur

Wasserstoffinfrastruktur


Am 15. Dezember 2023 fand das letzte Strommarkttreffen des Jahres zum Thema Wasserstoffinfrastruktur (Technologien, Planung, Regulatorik, inkl. Derivate) im DIW Berlin statt. Unsere HG-Expertin Sissy Puthenkalam war eine von etwa 60 Teilnehmer*innen aus den Bereichen Energieversorgung, Industrie und Forschung, um sich über die Wasserstoffinfrastruktur auszutauschen. Neben innovativen Speicher- und Transportlösungen wurden in den Präsentationen auch Themen wie die Regulatorik im Wasserstoffkernnetz sowie Investitionsmöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken behandelt.

Eine besonders spannende Diskussion entfachte sich über den als „blau“ bezeichneten importierten Wasserstoff im Vergleich zur „grünen“, heimisch produzierten Variante. Es wurde deutlich, dass beide Arten nicht in direkter Konkurrenz stehen sollten. Vielmehr wurde betont, dass der blaue Wasserstoff kurz- und mittelfristig eine entscheidende Rolle als Energieträger in Deutschland spielen wird.

Die Produktion von heimischem grünen H2 von mindestens 10 GW installierter Elektrolysekapazität, welche in der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) gefordert wird, könne dennoch einen echten Beitrag zur Stabilität des Energiesystems leisten und enorme Potenziale für die Wertschöpfung sowie für innovative Geschäftsmodelle bieten. Hierfür ist es jedoch entscheidend, dass die Produktion systemkonform gestaltet wird.

Das Strommarkttreffen zeigte klar: Wasserstoff ist eine vielversprechende Option zur Gestaltung einer klimafreundlichen Energiezukunft, die immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Die Präsentationen der Vortragenden sind auf der Website des Strommarkttreffens hier veröffentlicht.

 

Autorin: Sissy Puthenkalam


Vergabeverfahren in der Energiewirtschaft

Vergabe: Bedeutung, Herausforderungen und Lösungsansätze


Die Komplexität steigt

Die Dynamik in der Energiewirtschaft sowie der stetige Paradigmenwechsel begleiten Marktteilnehmer schon lange. Aktuelle Fokusthemen sind sicherlich die Einführung eines CLS-Managementsystems, die Nutzung digitaler Tools zur Prozessoptimierung, den nicht zuletzt durch den demographischen Wandel beschleunigten Wechsel zum stärkeren Prozess- und Applikationsoutsourcing sowie die Implementierung digitaler Plattformen wie beispielsweise SAP S/4HANA. Was bei der Umsetzung derartiger Projekte leider häufig vernachlässigt wird, ist das Thema Beschaffung oder konkreter, die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters sowie das dazugehörige Vergabeverfahren.

Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und Vielschichtigkeit von Vergabeverfahren mit Folgen, die sich häufig erst im Umsetzungsprojekt oder gar im Linienbetrieb in Form von Change Requests, nicht passgenauen Lösungen, Zeitverzug oder potenziellen Einsprüchen und Anfechtungen im Rahmen des Vergabeverfahrens bemerkbar machen.

Vergabeverfahren erfordern aufgrund der umfangreichen Begleitdokumente (im Mittel mehr als 10 verschiedene), der aufwändigen Anforderungsdefinition sowie der Vielzahl an beteiligten Unternehmensbereichen und der Komplexität der Verfahrensregeln einen erheblichen Zeitaufwand und verlangen nach einer intensiven internen Steuerung. Die Knappheit von Ressourcen sowohl seitens der Auftraggeber als auch auf Seiten der Dienstleister und Migrateure, Engpässe in der Dienstleisterverfügbarkeit sowie eine unzureichende Markttransparenz bezüglich der Funktionsumfänge und Leistungsfähigkeit stellen zusätzliche erhebliche Hindernisse für den Vergabeprozess dar.

Die HORIZONTE-Group, als Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft, verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung verschiedenartiger Vergabeverfahren. In diesem Zusammenhang hat es sich als sinnvoll erwiesen, bereits in der Vorbereitungsphase und später in der Durchführung zwei verschiedene Perspektiven eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
1. Operative Steuerung des Verfahrens
2. Fachliche Begleitung des Verfahrens

Beide Perspektiven sind eng miteinander verzahnt und bedürfen einer kontinuierlichen Abstimmung. Während die operative Steuerung eine effiziente Koordination, Zeitplanung und transparente Durchführung des gesamten Verfahrens sicherstellt, können sich die Fachbereiche auf die Anforderungsdefinition sowie die Analyse und Bewertung der fachlichen Angebote fokussieren. Diese gedankliche Trennung fördert einen effizienten Vergabeprozess, ermöglicht die zielgerichtete Nutzung spezifischer Fachkompetenzen und erhöht die Qualität des gesamten Vergabeverfahrens. In der nachfolgenden Darstellung werden die jeweiligen Aufgaben in den entsprechenden Bereichen aufgeschlüsselt.

Neben der Berücksichtigung dieser beiden Perspektiven gibt es noch einige weitere Stolperfallen, welche für einen fristgerechten und erfolgreichen Vergabeprozess zu berücksichtigen sind. Einige davon möchten wir nachfolgend näher betrachten:

Einbindung und Koordination von Kompetenzträgern:
Die Komplexität eines Vergabeverfahrens besteht auch in der Vielzahl der beteiligten Unternehmensbereiche. Ein intensiver Austausch zwischen den Abteilungen Recht, Einkauf, der Managementebene und natürlich auch der Fachbereiche ist von grundlegender Bedeutung. Die frühzeitige und koordinierte Einbindung aller Beteiligten ist für den Erfolg eines Vergabeverfahrens eine Grundvoraussetzung.

Nutzung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen:
Die Verwendung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen ist ein Schlüsselelement für ein effizientes Vergabeverfahren. Die Erstellung von z.B. Templates, Bewertungsstrukturen und Preisblättern ist aufwändig und blockiert Ressourcen und einen schnellen Projektstart. Durch die Nutzung von erprobten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Templates können Unternehmen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten effizienter und zielgerichteter einsetzen. Anhand klarer und einheitlicher Dokumente werden Bieter in die Lage versetzt, präzise Angebote zu erstellen. Dies reduziert Missverständnisse, beschleunigt den Auswahlprozess und fördert die Vergleichbarkeit der Angebote.

Fundierter Marktüberblick:
Um den bestmöglichen Dienstleister für das geplante Vorhaben auszuwählen, ist ein fundierter Marktüberblick unerlässlich. Welche Dienstleister gibt es im Markt? Wie ist das jeweilige Dienstleistungsportfolio aufgebaut? Wo gibt es freie Kapazitäten im Markt? Welche (fachlichen) Einschränkungen sind für eine attraktive Ausschreibung zu berücksichtigen? Aus diesem Grund müssen sich Unternehmen bereits in der Planungsphase kontinuierlich über neue Technologien, Marktentwicklungen und potenzielle Dienstleister informieren. Dies ermöglicht eine proaktive Anpassung der Ausschreibungsverfahren an aktuelle Marktgegebenheiten und minimiert das Risiko unvorhergesehener Hindernisse und fehlender bzw. unpassender Angebote.

Unternehmen, die diese Stolperfallen vorab erkennen und berücksichtigen, haben eine Wesentliche Hürde auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vergabeverfahren gemeistert.

Unterstützungsleistungen HORIZONTE-Group:
Unsere Fachexperten stehen Ihnen jederzeit für Anfragen und Hilfestellungen im Themenkomplex Ausschreibungen zur Verfügung. Mit unserem modular aufgebauten Beratungsansatz können wir Ihnen in Abhängigkeit Ihres Bedarfs eine schnelle und passgenaue Unterstützung bei der Abwicklung Ihres anstehenden Vergabeverfahrens anbieten. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Autoren: Konstantin Reimann und Philip Mühlberger


Festlegung zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz

In­te­gra­ti­on steu­er­ba­rer Ver­brauch­sein­rich­tun­gen


Was bedeutet §14a EnWG für VNB und MSB?

Die Debatte rund §14a EnWG wirft seit Langem bei vielen Energieversorgungsunternehmen Fragen auf. Am 27.11.2023 haben die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur jedoch Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt.

In den Festlegungen beschreibt die BNetzA, dass der Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern kann. Wenn jedoch eine (akute) Überlastung des Netzes droht, dürfen Netzbetreiber die Belastung des Netzes reduzieren, indem sie den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“. Damit dies funktioniert, müssen Netzbetreiber aber auch Messstellenbetreiber einige Aufgaben erledigen. Unter anderem der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen und Steuerboxen und stabile Prozesse sind hier zu nennen.

Die Dokumente finden Sie bei der BNetzA:

Sie wollen sich sich als MSB und VNB für die Zukunft rüsten?

Wir unterstützen eine Vielzahl von MSB und VNB auf ihrer Digitalisierungstransformation. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie an einem Austausch zu GNDEW und § 14a EnWG haben.

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Weitere Informationen

Rückblick auf unser Webinar:

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energate-Forum in Berlin – Energieinfrastruktur im Wandel

Kurzzusammenfassung zum energate-Forum


Energieinfrastruktur im Wandel

Am 16. November 2023 hat im Berliner Oderberger-Hotel das erste energate-Forum stattgefunden. Zahlreiche Vertreter von Energieversorgern, Branchenverbänden, der Bundesnetzagentur und auch die Politik nahmen an der Veranstaltung mit dem Titel Energieinfrastruktur im Wandel in der Bundeshauptstadt teil. Unter den über 110 Teilnehmenden war auch unser HG-Berater und Wasserstoffexperte Carlo Weckelmann vertreten.

Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung lag auf dem Thema Wasserstoff, passend zum kürzlich vorgestellten Wasserstoffkernnetz, was auch ein sehr präsentes Thema an diesem Tag war. Das Wasserstoffkernnetz soll rund 9.700 km Wasserstoffleitungen umfassen, wovon ca. 60 % aus der Umwidmung bestehenden Erdgasleitungen realisiert werden können.  „Es war eine sehr spannende und interessante Veranstaltung genau zum richtigen Zeitpunkt.“, resümierte Carlo Weckelmann. „Das Zeichen der Politik den Wasserstoffhochlauf weiter zu beschleunigen, kam in der Branche sehr gut an. Allein beim Teilnehmerkreis dieser Veranstaltung gab dies einen spürbaren Motivationsschub das Thema Wasserstoff weiter voranzutreiben“, so Weckelmann weiter.

Auch die HORIZONTE-Group unterstützt Energieversorger / Erdgasnetzbetreiber beim Thema Wasserstoff – besonders im Hinblick auf Machbarkeitsanalysen.

  • Sie haben Fragen zum Thema Wasserstoff? Sprechen Sie uns gerne an!
  • Sehen Sie sich hier Meldungen sowie die Bilderstrecke direkt beim energate messenger an


Wärmewende - Wasserstoff im Gebäudesektor als Wärmeversorgungsalternative

Wärmewende


Wasserstoff im Gebäudesektor

Mit dem frisch novellierten Gebäudeenergiegesetz und dem neuen Wärmeplanungsgesetz stehen die Eckpfeiler der Wärmewende in Deutschland. Spätestens zum 01.01.2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungsanlagen verbrannt werden und Wärmenetze müssen treibhausgasneutral betrieben werden.

Während im novellierten Gebäudeenergiegesetz fossile Heizungsanlagen noch bis zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in einer Kommune eine Option darstellen, so sollte vor dem Einbau einer neuen, fossilen Heizungsanlage dringend abgeraten werden. Der Grund dafür ist der CO2-Preis, welcher ab dem Jahr 2026 in den freien Zertifikathandel überführt wird und bis 2045 massiv steigen wird. Bei einem prognostizierten CO2-Preis von 520 €/t im Jahr 2045 (Vgl. Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change 2023) wäre das eine zusätzliche Belastung in Höhe von 13,0 Ct/kWh auf den Erdgaspreis und in Höhe von 16,1 Ct/kWh auf den Heizölpreis. Somit werden fossile Brennstoffe, welche heute aufgrund der Förderung von erneuerbaren Wärmeversorgungsalternativen, wenn überhaupt geringe Kostenvorteile aufweisen, keine attraktive Wärmeversorgungsoption werden.

Eine viel diskutierte Maßnahme ist dabei die Wärmeversorgung von Gebäuden mittels grünen Wasserstoffes. Während dieser heute noch nicht weitreichend am Markt verfügbar ist, sorgte die Leipziger Energiebörse EEX vor Kurzem zu Aufsehen mit der Ankündigung, dass bis zum Jahr 2030 Wasserstoff analog zu den Handelsprodukten Erdgas und Strom frei an der Börse handelbar sein wird.

Kann Wasserstoff damit auch für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu einer Alternative, wenn nicht gar der zukünftig vorherrschenden Art der Gebäudeversorgung werden?

Dazu benötigt es einen Blick auf die anderen Arten zur Wärmeversorgung. In der kommunalen Wärmeplanung werden grundstücksscharf drei verschiedene Arten der Wärmeversorgung vorgeschlagen:

  • Die leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme),
  • die leitungsgebundene Versorgung mit grünen Gasen (i.d.R. Wasserstoff) und
  • die Einzelversorgung (i.d.R. Wärmepumpen oder Biomassekessel).

Sowohl die Fernwärme als auch Möglichkeiten zur Einzelversorgung, häufig in Form einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, weisen dabei heute deutliche ökonomische Vorteile auf, welche einem Großteil der Prognosen nach auch zukünftig bestehen werden.

Wasserstoffnetze werden häufig in dicht besiedelten Gebieten entstehen, wo auch Wärmenetze aufgrund der höheren Wärmedichte primär gebaut werden und kostengünstig betrieben werden können.

Die Wärmepumpe wird vor allem im Neubau und sanierten Gebäuden, mit einem geringeren spezifischen Wärmebedarf, die dominierende Wärmeversorgungsoption sein. Luft/Wasser-Wärmepumpen können mit einem SCOP von 2,5-3 betrieben werden und weisen somit einen deutlich geringeren elektrischen Einsatz pro kWh erzeugter Wärme auf als grüner Wasserstoff. Jedoch haben Wärmepumpen auch zwei entscheidende Nachteile. Ein flächendeckender Einsatz von Wärmepumpen ist häufig nur mit einer Stärkung des Stromnetzes möglich. Zudem fällt im Winter der größte Wärmebedarf an, gerade dann, wenn nur wenig erneuerbarer Strom im Netz ist.

Grüner Wasserstoff kann hingegen kostengünstig langfristig gespeichert werden. Allein im Jahr 2022 wurden 8 TWh Strom aus erneuerbaren Energien zur Netzstabilisierung abgeriegelt. Eine Zahl, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter ansteigen wird. Wird dieser Überschussstrom zur Produktion von grünem Wasserstoff verwendet, so sinken die Gestehungskosten deutlich.

Während in Deutschland noch heiß über de Einsatz von Wasserstoff zur Heizung von Gebäuden diskutiert wird, scheint die Entscheidung in Großbritannien gegen Wasserstoff gefallen zu sein. Die National Infrastructure Commission, welche die Regierung berät, schlug vergangene Woche vor, von Wasserstoff als Wärmeversorgungsoption abzukehren und die Anstrengung auf die Elektrifizierung der Wärme zu setzen.

Fazit

Während Wasserstoff heute noch keine realistische Wärmeversorgungsoption darstellt, sollte in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass der Wasserstoffmarkt weiter an Fahrt aufnimmt und Wasserstoff neben der Industrie und dem Schwertransport auch zur Wärmeerzeugung in Gebäuden eingesetzt wird. Eine flächendenkende Versorgung mit Wasserstoff ist dabei jedoch nicht zu erwarten.

Eins ist dabei klar. Die Infrastrukturplanung von Energieversorgungsunternehmen ist eine der zentralen Aufgaben zum Gelingen der Energiewende. Die Zielnetzplanung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen weist unzählige Interdependenzen auf und muss im Rahmen der Energiewende zusammen gedacht werden.

Autor: Julian Hackert 


Dynamische Tarife mit TAF 5 umsetzen

Interview mit HG, TMZ und EMH zu dynamischen Tarifen


Wie können dynamische Tarife mit dem intelligenten Messsystem umgesetzt werden?

Dynamische Tarife bieten für Stromvertriebe neue Chancen – es gibt aber einige Fallstricke. Unser HG-Experte Jochen Buchloh beleuchtet in der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) gemeinsam mit Jörn Lutze (Geschäftsführung TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH) und Peter Heuell (Geschäftsführung EMH Metering) die Rahmenbedingungen, sowie Lösungsansätze, mit denen sich diese Fallstricke umgehen lassen.

Auf den metering days hat Peter Heuell in einem Vortrag skizziert, wie die Umsetzung dynamischer Tarife mittels Tarifanwendungsfall 5 (TAF5) erfolgen kann. So ist TAF7 abrechnungsrelevant, der ereignisvariable TAF 5 bietet aber eine kundenorientierte, transparente und risikoarme Lösung.

Das ganze Interview bei der ZfK

Lesen Sie den ganzen Beitrag hier bei der ZfK oder unten im pdf.

ZfK-Beitrag als PDF lesen

Das erläuternde Video von EMH: 

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Weitere Informationen
  • Lesen Sie auch unseren HG-Nachklapp zu den metering days 2023: klick.


Neues vom ESG Game changers Summit 2023

ESG-Summit 2023


Der ESG Game changers Summit 2023

Unsere Kollegen Andreas Pöhner und Sven Ulrich hatten am 25.10.2023 die Chance die HORIZONTE-Group AG als Gast beim ESG Game changers Summit 2023 von unserem Partner Hogan Lovells in München zu vertreten.

Viele tiefgreifende und konstruktive Diskussionen haben einmal mehr die Wichtigkeit des Themas ESG hervorgehoben, zeigen aber auch das wir noch einen Weg vor uns haben.

Insbesondere die Key Notes von Katherina Reiche (Vorstandsvorsitzende Westenergie AG) und Dr. Norbert Röttgen (Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages) haben dabei das Spannungsfeld zwischen Energiewende, notwendigen Investitionen und geopolitischen Implikationen deutlich aufgezeigt.

Wichtige Topics:

🚨 ESG ist kein softes Thema sondern wesentlich für die Erreichung unserer Klimaschutzziele genauso wie für unternehmerischen Erfolg!

📗 Bei der Umsetzung der EU Vorgaben zu CSRD und ESRS in nationales Recht ist eine Bürokratisierung à la DSGVO zu vermeiden. Der unternehmerische Handlungsspielraum zur Lösungsfindung muss bestehen bleiben.

📊 Um insbesondere Scope 3 Emissionen aktiv entlang der #Lieferkette managen zu können bedarf es zwingend einer Transparenz in Daten, Prozessen und Infrastrukturen verbunden mit einem durchgängigen Reporting.

🗺 Unternehmen müssen sicherstellen sich in der aktuellen geopolitischen Lage resilient aufzustellen, auch hier leistet ESG einen wichtigen Beitrag.

👨‍🏫 Transparenz und Bewusstsein sind wesentliche Eckpfeiler um ESG erfolgreich zu machen. Hierzu muss auch im Bereich der Bildung beigetragen werden.

👩‍🎓 Unternehmenswerte insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit haben eine hohe Wichtigkeit im Kampf um junge Talente.

💼 Die Leistungs- und Führungsebene muss konsequent hinter dem Thema stehen und aktiv in eine Lösungsfindung investieren.

Besonderer Dank gilt Thomas Dünchheim und seinem Team für die ausgesprochen gelungene und gut organisierte Veranstaltung.

Noch ein Tipp – Melden Sie sich jetzt für unser Webinar am 23. November 2023 an, um mehr über das Thema zu erfahren.

Autor: Andreas Pöhner