Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- & Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
Die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, 2024/1275) ist kürzlich in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen werden im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in deutsches Recht umgesetzt und erweitern die Vorgaben für die Installation von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden erheblich.
Wir haben die zentralen Änderungen für Sie zusammengefasst:
Wozu wurde das GEIG eingeführt?
- Das GEIG (Erstfassung vom 18.03.2021) dient zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der EU-Richtlinie 2018/844. Es regelt die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Vorinstallationen für Ladeinfrastruktur in Neu- und Bestandsgebäuden.
- Im Kern setzt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie um. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland deutlich zu beschleunigen, damit diese mit der rasch steigenden Anzahl von E-Autos auf deutschen Straßen Schritt halten kann.
- Immobilienunternehmen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien werden damit in die Pflicht genommen, bei bestehenden Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sowie bei zukünftigen Bauvorhaben E-Mobilität zu integrieren.
- Immer mehr Menschen in Deutschland steigen auf E-Fahrzeuge um. Das Ladeinfrastruktur-Gesetz soll sicherstellen, dass im öffentlichen Raum genügend Lademöglichkeiten vorhanden sind.
Was gilt es zu beachten?
- Nach dem GEIG muss beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur, d. h. mit Leitungsführungen für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden.
- Für den Neubau von Nichtwohngebäuden gilt eine Ausstattungspflicht bei mehr als sechs Stellplätzen. Hier muss jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur vorgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
- Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gibt es zudem eine Nachrüstpflicht mit mindestens einem funktionsfähigen Ladepunkt ab dem 01.01.2025.
- Darüber hinaus bestehen unter gewissen Voraussetzungen im Falle größerer Renovierungen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ebenfalls Ausstattungspflichten für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte.
Welche Stellplätze sind betroffen?
- An das Gebäude angrenzende Stellplätze
- Stellplätze in räumlicher Entfernung, die den gleichen Eigentümer wie das Gebäude haben
- Stellplätze, die überwiegend von Nutzer*innen des Gebäudes genutzt werden
- Stellplätze, die unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude haben
Handlungsempfehlung der HORIZONTE-Group Technik
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vollumfänglich umzusetzen ist.
- Der Gesetzgeber behält sich vor, bei Nichterfüllung finanzielle Strafen zu verhängen.
- Das GEIG gilt für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime) sowie neue Nichtwohngebäude (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung.
- Der Gesetzgeber unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen „zu errichtende Gebäude“ und „bestehende Gebäude“.
- Im Zuge der Planung von Neubauten bzw. größeren Renovierungen im Bestand ist mindestens die Leitungsinfrastruktur sowie u. U. auch der Betrieb von Ladepunkten vorzusehen.
Haben Sie Fragen zu Inhalten des GEIG oder zur Umsetzung einzelner Maßnahmen? Wir unterstützen Sie gerne! Sprechen Sie uns gerne an.
Autor: Marko Dreskrüger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-Jahrestreffen 2024 in Dresden
Die HORIZONTE-Group zu Gast im wunderschönen Elbflorenz
Unser diesjähriges HG-Jahrestreffen in Dresden hat wieder viel Spaß gemacht! Mit etwa 70 Teilnehmer*innen, darunter vor allem unsere HG-Berater*innen, aber auch die Kolleg*innen unsere Tochterfirmen metelligent und HORIZONTE-Group Technik sowie unserer Partnerunternehmen CubyLink und evroTarget, haben wir zwei spannende Tage bei sonnigem Wetter verbracht. Glücklicherweise konnten weder der hohe Pegel der Elbe noch die eingestürzte Carolabrücke den Alltag in Dresden stark beeinträchtigen. Auf dem Programm standen neben fachlichen Diskussionen auch Teambuilding-Aktivitäten und Sightseeing-Touren durch das wundervolle Elbflorenz. Highlight war das gemeinsame Abendessen und die After-Work-Party im Restaurant „Felix“ mit einem spektakulären Blick auf die Altstadt und ihre Sehenswürdigkeiten.
Hier ein paar Impressionen:
Autor: Frank Hirschi
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Der Wasserstoffhochlauf in Deutschland braucht Planungssicherheit
Ein Bericht von Carlo Weckelmann über den Wasserstoffkongress HY.SUMMIT.Rhein.Ruhr 2024
Was die Fachtagung verspricht
Im Ruhrgebiet herrscht Aufbruchstimmung: Die Wasserstoffwirtschaft nimmt Fahrt auf. Vom 16. bis 18.09.2024 trafen sich Politiker, Wissenschaftler und Wirtschaftsunternehmen zum Thema Wasserstoff beim HY.SUMMIT.Rhein.Ruhr in den Ruhrgebietsstädten Duisburg, Dortmund und Essen. Den Beginn machte Duisburg, wo Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Schiff RheinGalaxie auf dem Rhein eine Rede hielt. Bereits im letzten Jahr war er anwesend und rief dazu auf, mutig das Thema Wasserstoff anzugehen. Dieses Jahr zieht er in seiner Rede ein positives Resümee, in dem er auf den gelungenen Aufbruch hinwies, aber auch zur Aufnahme von Geschwindigkeit beim Wasserstoffhochlauf aufrief.
Am zweiten Tag des HY.SUMMIT lag der Fokus auf der Wasserstofferzeugung und -verteilung. Dabei wurde deutlich, dass sowohl in der Erzeugung als auch in der Verteilung dringend Geschwindigkeit aufgebaut werden muss – beispielsweise sind bislang nur etwa 0,6 GW der für 2030 geplanten 10 GW an Elektrolyseleistung in Deutschland erreicht.
Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt die Planungssicherheit, die von der Politik gewährleistet werden muss. Damit verbunden stellt die Finanzierung eine weitere Herausforderung dar. Industrieunternehmen müssen bei Investitionen auf ihre Wirtschaftlichkeit achten. Eine verbindliche Abnahme des Wasserstoffs auf der einen Seite und eine verbindliche Bereitstellung auf der anderen Seite sind notwendig, um den Hochlauf zu sichern.
Während die Fernleitungsnetzbetreiber das Kernnetz bei der BNetzA eingereicht haben und somit den Grundstein für das Wasserstoffnetz in Deutschland gelegt haben, zeigen die Gasverteilnetzbetreiber unterschiedliche Herangehensweisen: Einige sind Vorreiter, andere zögern noch. Doch gerade jetzt ist Handeln gefragt. Die Transformation der Gasnetze benötigt Vorlauf- und Umsetzungszeit, die nicht vernachlässigt werden darf. Jeder Gasverteilnetzbetreiber sollte Erfahrungen aus Pilotprojekten sammeln. Zusätzlich sollten Gespräche mit potenziellen Kunden geführt werden, um den Bedarf und die Dringlichkeit hinsichtlich Wasserstoff zu ermitteln und strategische Entscheidungen zur Zukunft des Erdgasnetzes zu treffen.
Carlo Weckelmann betont die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen zum Vernetzen, Austauschen und Weiterbilden im Bereich Wasserstoff. „Innerhalb der Wasserstoffbranche spürt man den Willen und Schulterschluss zur Umsetzung, das wurde in den letzten Tagen besonders deutlich. Jetzt gilt es auch alle anderen betroffenen Parteien außerhalb der “Wasserstoffbubble“ zum Thema Wasserstoff abzuholen und zu involvieren. Der Fokus liegt derzeit stark auf der energieintensiven Großindustrie, insbesondere der Stahlbranche, doch auch kleine Betriebe müssen einbezogen werden.“
Dieser Aufbruch im Ruhrgebiet zeigt: Die Wasserstoffwirtschaft ist auf dem Weg, eine zentrale Rolle in der Energiewende zu spielen. Es bleibt spannend, wie schnell die notwendigen Schritte umgesetzt werden können.
Wir als HORIZONTE-Group unterstützen Sie bei diesen wegweisenden Gesprächen mit Kommunen, Kunden und anderen Netzbetreibern sowie bei strategischen Fragestellungen im Kontext Wasserstoff. Auch unterstützen und begleiten wir in Wasserstoffprojekten im Projektmanagement.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
Autor: Carlo Weckelmann
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Nachklapp: BDEW-Fachtagung Messwesen 2024
BDEW-Fachtagung rund um den Messstellenbetrieb in Hannover
Was die Fachtagung verspricht
Die BDEW-Fachtagung „Messwesen 2024“ bot eine umfassende Übersicht zu dem Status quo und den anstehenden Aufgaben und Herausforderungen, denen sich Messstellenbetreiber (MSB) im Zuge des Smart-Meter-Rollouts stellen müssen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung vom 11. bis zum 12. September in Hannover statt. Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften am ersten Veranstaltungstag einen Vortrag zur Technische Studie Metering gMSB halten und dabei ableiten, was grundzuständige MSB nun tun müssen. Im Folgenden berichten wir über die Erkenntnisse aus der niedersächsischen Hauptstadt.
Die anstehenden Herausforderungen
Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout schreibt vor, dass bis Ende des Jahres 2025 20% aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sein müssen. Gleichzeitig ist dann auch der Einbau auf Verlangen der Endkunden sicherzustellen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Umsetzung der Steuerung, bei der die ersten BSI-zertifizierten Steuerboxen bis Ende 2024 verfügbar sein sollen. Gleichzeitig müssen die Marktprozesse zur Übermittlung von Steuerbefehlen spezifiziert werden, um die Integration intelligenter Steuerungssysteme zu ermöglichen. Eine besondere Herausforderung stellt die Beteiligung der Endkunden an der Energiewende dar. Dies umfasst die Einführung dynamischer Tarife, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie die Schaffung transparenter und verbraucherfreundlicher Strukturen. Hierbei steht die aktive Mitgestaltung durch die Verbraucher im Fokus, welche die Akzeptanz und den Erfolg der Energiewende maßgeblich beeinflussen wird. Parallel dazu besteht großer Handlungsbedarf bei der Anpassung des Rechtsrahmens. Der Messstellenbetrieb benötigt klare und faire Regelungen, um den Rollout wirtschaftlich gestalten zu können. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) inklusive der aktuell nicht wirtschaftlichen Preisobergrenzen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende zu erfüllen.
Regulatorische, technische und wirtschaftliche Entwicklungen
Der Vortrag von Jens Lück, Bundesnetzagentur (BNetzA), behandelte die regulatorischen Herausforderungen des Rollouts. Besonders hervorgehoben wurde im Kontext des Festlegungsverfahren nach § 14a EnWG, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) und Messstellenbetreiber ihre Marktkommunikationshausaufgaben zeitnah bewältigen müssen. Dabei betonte Herr Lück, dass die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit in der Niederspannung schnellstmöglich geschaffen werden müssen, u. a. weil die Solarspitzen bereits dieses Jahr ein deutlicher kritischer Fingerzeig waren. Ein weiteres zentrales Thema war die Verarbeitung der Zählerstandsgangwerte (ZSG) nach DSGVO, bei der MaLo- und MeLo-IDs als kritisch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten eingestuft wurden. Bis 2030 dürfen die IDs noch genutzt werden, jedoch müssen die Empfänger sicherstellen, dass diese nicht mit personenbezogenen Informationen verknüpft werden – hier sind vermutlich Anpassungen in IT-Systemen der EVUs notwendig. Zudem wurden Messkonzepte und Berechnungen sowie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung diskutiert. Hier wurde verdeutlicht, dass diese keine Frage des Netzanschlusses sind, sondern eine Modalität des Netzzugangs. Die BNetzA-Meinung, dass eine Unmöglichkeit nicht mehr anzunehmen sein dürfte, wenn eine gewünschte Netzzugangsmodalität (Messkonzept, Berechnungsformel, bspw. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) irgendwo bei einem einzigen Netzbetreiber bereits in Verwendung ist, wird viele VNBs und MSBs ins Grübeln kommen lassen. Auch eine (noch) fehlende Einrichtung des eigenen IT-Systems für vollautomatische, massengeschäftstaugliche Abwicklung stellt aus BNetzA-Sicht demnach keine Unmöglichkeit dar. Die Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme wurde ebenfalls hervorgehoben, insbesondere die dringende Notwendigkeit, die Solarspitzen in den Griff zu bekommen.
Dennis Laupichler vom BSI ging auf die Weiterentwicklung der BSI-Standards nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ein. Ein wichtiger Meilenstein ist die geplante Verabschiedung der TR-03109-1 und des Smart-Meter-Gateway-Schutzprofils (SMGw-PP) am 13. Dezember 2024. Besonders spannend war der Stand der Zertifizierung von neun Controllable-Local-Systems (CLS)-Produkten verschiedener Hersteller (PPC, Theben, VIVAVIS, Swistec, Prolan und Techem). Ein weiterer Diskussionspunkt war der digitale Netzanschluss, der die Steuerung in das Smart-Meter-Gateway (SMGw) integrieren soll. Die Branche konnte bis zum 20. September das BSI-Impulspapier dazu kommentieren. Der BSI-Vorschlag sieht eine zweite Schnittstelle vor. Sollte dies realisiert werden, dürften auch Anpassungen in den IT-Systemen (bspw. GWA-System) notwendig sein. Darüber hinaus wurde die Einführung eines neuen Leitfadens für die sichere Lieferkette (SiLke) im vierten Quartal 2024 angekündigt.
Adrian Loets vom BMWK betonte in seinem Vortrag, dass der Systemnutzen des Rollouts im Vordergrund stehen muss, wobei die „Komplexität nicht erhöht und bestenfalls reduziert“ werden soll. Das Steuern wird nach BMWK-Ansicht langfristig eine Standardleistung des MSB, in dem Sinne, dass dieser eine zentrale Rolle als Infrastrukturbetreiber übernehmen soll und damit Anlagenbetreiber entlastet, indem iMSys und Steuerungstechnik vom MSB gestellt und betrieben werden. Das BMWK arbeitet daran, ungerechtfertigte Benachteiligungen von grundzuständigen MSBs (gMSB) zu beseitigen und die Wirtschaftlichkeit des Rollouts zu stärken. Ziel ist weiterhin, dass bspw. POG-Anpassungen bestenfalls im Rahmen einer Gesetzesanpassung (und nicht durch eine Verordnung) zum Start des Pflichtrollouts ermöglicht werden. Eine Anpassung bis zur Veröffentlichungspflicht für Preisblätter am 30. September 2024 erscheint jedoch nicht realistisch.
Viele weitere spannende Vorträge und natürlich auch die Diskussionen mit Branchen-Expert*innen vor Ort sowie bei der Abendveranstaltung haben wieder einmal gezeigt, wie wertvoll derartige Fach-Veranstaltungen sind.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
HG-Experten Jochen Buchloh (rechts) und Frank Hirschi (links) gaben Einblicke in die Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group.
Autor: Frank Hirschi
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hinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Referentenentwurf zum EnWG
Am 28. August 2024 präsentierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist die Anpassung an europäische Vorgaben zur Modernisierung des Elektrizitätsmarktdesigns und zur Förderung der Energiewende.
Zentrale Änderungen:
- Energy Sharing (§ 42c EnWG): Ab Juni 2026 wird es Haushalten und kleinen Unternehmen möglich sein, innerhalb eines Verteilnetzes gemeinsam Energie zu nutzen. Ab 2028 können sogar Teilnehmer aus benachbarten Netzen eingebunden werden. Dies fördert die Bildung von Energiegemeinschaften und schafft neue Möglichkeiten für regionale Energieversorgung.
- Dynamische Tarife (§ 41a EnWG): Die Gesetzesnovelle erweitert die Regelungen zu dynamischen Tarifen, die ab dem 1. Januar 2025 verfügbar sein sollen. Hierbei werden Preisstrukturen flexibler gestaltet, sodass Verbraucher besser von Preisänderungen am Strommarkt profitieren können. Die neuen Regelungen sollen die Entwicklung innovativer dynamischer Stromprodukte erleichtern.
- Netzausbau und Netzregulierung: Der Ausbau des Stromnetzes wird durch die Aufnahme von 60 neuen Projekten in den Bundesbedarfsplan beschleunigt. Zudem wird ein einheitliches Netzanschlussportal geschaffen, das den Anschlussprozess für Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Der neue § 20b EnWG sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ab dem 1. Juli 2025 eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Internetplattform aufbauen und betreiben müssen. Diese soll ab Juli 2026 genutzt werden, um wichtige Netzzugangsprozesse, wie die Verwaltung von Zählpunkten, Verrechnungskonzepten und Registrierungen zentral abzuwickeln.
- Regelungen zur Preisweitergabe (§ 41 EnWG): Künftig dürfen Änderungen der Netz- und Messentgelte automatisch an die Endverbraucher weitergegeben werden, ohne dass den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Dies reduziert die bürokratischen Hürden und erleichtert die Anpassung an sich verändernde Netzgebühren.
- Verbraucherschutz und Preisstabilität: Ein zentrales Ziel der Novelle ist es, die Strompreisschwankungen zu verringern und den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu wird eine neue Legaldefinition für Festpreisverträge in § 3 EnWG eingeführt, um sicherzustellen, dass stabile, langfristige Energiepreise angeboten werden können.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Energiewende voranzutreiben, die Energieversorgung effizienter zu gestalten und Verbrauchern mehr Flexibilität und Schutz im Energiemarkt zu bieten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase, wobei interessierte Parteien bis zum 10. September 2024 Stellungnahmen einreichen konnten. Wann die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, ist noch nicht genau abzusehen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der BMWK-Website.
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Autor: Frank Hirschi
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BDEW-Fachtagung Messwesen 2024
Fachtagung rund um iMSys in Hannover
Was die Fachtagung verspricht
Im Smart Meter Markt herrscht Aufbruchsstimmung! Zukünftig kann mit intelligenten Messsystemen nicht nur abgerechnet, sondern auch gesteuert werden. Welche Chancen bietet die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen für Netz und Vertrieb? Welche Herausforderungen sind bei einem deutlich größeren Rollout-Volumen zu meistern? Seien Sie dabei und informieren Sie sich auf dem BDEW-Branchentreff „Messwesen 2024“ über alle Neuerungen.
Auch unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi werden vor Ort sein und einen Kurzvortrag über die Technische Studie Metering gMSB sowie den Digitalisierungsbericht gem. §48 MsbG halten.
- Das Programm zum Branchentreff können Sie ab sofort auf der Veranstaltungsseite oder direkt im unten verlinkten Flyer einsehen: klick
Die Themen in Hannover
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Zähl- und Messwesen, Netze, Technik, Recht, Vertrieb, Abrechnung, IT und Telekommunikation sowie Hersteller, Dienstleister und Unternehmensberater dürfen sich u. a. auf diese Highlights freuen:
– Regulatorischer Rahmen: Steuerung, Marktkommunikation, BSI-Standards
– Rollout-Roadmap: Jetzt die richtigen Schwerpunkte setzen!
– Erste Bilanz zum „Steuern mit intelligenten Messsystemen“
– Workshops: Umsetzungsfragen zum Smart Meter Rollout
– Mehrwertangebote mit zeitvariablen und dynamischen Tarifen
Ihr Ticket können Sie jederzeit online bestellen via https://www.essociation.de/event/messwesen-2024
Wir würden uns freuen, Sie am 11. & 12. September in Hannover zu sehen.
Hier finden Sie den Veranstaltungs-Flyer als PDF:
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Digitalisierungsbericht gemäß §48 MsbG - Ein HG-Überblick
Das BMWK veröffentlicht Bericht zum Smart-Meter-Rollout
Was steht im Bericht?
Die Veröffentlichung des Digitalisierungsberichts gemäß §48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurde lange mit Spannung erwartet, da im Zuge der vorangegangenen Gutachten die Branche einbezogen wurde und viele Themen versucht hat, an die Politik zu adressieren. Obwohl der Bericht nicht fristgerecht bis zum 30. Juni veröffentlicht wurde, zeigt die Verzögerung möglicherweise, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Thema sehr gründlich behandelt hat.
Der Bericht, der unter dem Titel „Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben“ am 22. Juli veröffentlicht wurde, widmet sich den zahlreichen Herausforderungen, mit denen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) konfrontiert sind, und stellt verschiedene Lösungsvorschläge vor.
- Den Bericht finden Sie auf der Website des BMWK: klick
Wirtschaftlichkeit im Fokus
Einer der zentralen Punkte des Berichts ist die Anerkennung der finanziellen Unterdeckung beim Rollout und Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) selbst für effiziente gMSB. Der Bericht schlägt vor, einige Preisobergrenzen (POG) für moderne Messeinrichtung oder Einbaufällen von intelligenten Messsystemen (iMSys) zu erhöhen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Für eine detaillierte Analyse und Diskussion der Auswirkungen des Digitalisierungsberichts auf den Smart-Meter-Rollout stehen wir Ihnen als HORIZONTE-Group gerne zur Verfügung.
Lesen Sie auch Einschätzungen und Kommentare aus der Branche mit Stimmen unserer HG-Experten in den folgenden Online-Beiträgen:
Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften bei energate einen Gastkommentar verfassen:
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Studienvorstellung der Technischen Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group
Die neue Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group untersucht aktuelle Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die zentralen Ergebnisse der Studie wurden am 11. Juni 2024 in Berlin vor Vertreter*innen der Energiebranche, Politik und Presse vorgestellt.
Mehr als 40 Einzelinterviews von Expert*innen aus über 30 Stadtwerken unterschiedlichster Größe sowie das gesammelte Expertenwissen der HORIZONTE-Group bilden die Basis der Technischen Studie Metering gMSB, welche die aktuellen Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber untersucht. Nach einem halben Jahr intensiver Arbeit haben wir die Ergebnisse unserer unabhängigen Untersuchung am 11. Juni in Berlin im Rahmen einer Studienvorstellung vor unseren Studienpartner*innen sowie Vertreter*innen aus Politik, Verbänden und Presse präsentiert.
Unter der Moderation von Saskia Naumann boten prägnante Vorträge vielfältige Einblicke in die regulatorischen, strategischen und operativen Herausforderungen der grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Jochen Buchloh (Senior Partner, HORIZONTE-Group) spannte zunächst den Rahmen von den Zielen und Anforderungen der Energiewende bis hin zum Einbau des Smart Meter Gateways im Feld. Dr. Malte Sunderkötter (Geschäftsführer, E.ON Grid Solutions) zeichnete in seiner Keynote ein Bild von den Chancen und Hürden der Digitalisierung des Messwesens und was dies für die größten grundzuständigen Messstellenbetreiber Deutschlands in der Praxis bedeutet. Konkrete Einblicke in die Ergebnisse der Studie lieferte anschließend Dr. Tobias Linnenberg (Manager, HORIZONTE-Group):
„Die gMSB stehen nach Veröffentlichung des GNDEW vor fünf zentralen Herausforderungen. Diese sind vor allem durch die wachsende Komplexität aufgrund der Überregulierung kritisch. Und: Wir haben die Sorge, dass die Energiewende scheitern kann, wenn diese Herausforderungen des Messstellenbetriebs nicht bald gelöst werden.“
Die 5 Herausforderungen der gMSB
Gesetzgebung und Regulierung: Die hohe Änderungsgeschwindigkeit von Gesetzen und Vorschriften belastet die Branche und erschwert eine ressourceneffiziente Planung und Umsetzung. Die Komplexität und Vielfalt der gesetzlichen Anforderungen führen zu unterschiedlichen Interpretationen und verzögern notwendige Investitionen.
Ressourcenverfügbarkeit: Der Mangel an qualifiziertem Personal und Material beeinträchtigt die Umsetzung von Rollout-Projekten. Insbesondere bei der Montage und der operativen Prozessumsetzung im Backoffice bestehen erhebliche Engpässe. Lieferkettenstörungen und Materialknappheit verschärfen die Situation zusätzlich.
Technische Rahmenbedingungen: Die Vielzahl an Technologien und Softwaresystemen erhöht den Pflege- und Betriebsaufwand. Fehlende Interoperabilität der Systeme und unzureichende Mobilfunk-Netzabdeckung behindern den Massenprozess des Smart Meter-Rollouts. Technische Herausforderungen wie die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway (SMGw) sind noch nicht vollständig gelöst.
Teilwettbewerblicher Markt: gMSB müssen alle Messstellen im Rahmen der Preisobergrenzen diskriminierungsfrei ausstatten, während wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) selektiv agieren können. Dies führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und verhindert einen sich frei entfaltenden Markt.
Komplexität: Die hohe Komplexität des Geschäftsmodells der gMSB erfordert umfangreiche Prozess- und Technikkenntnisse. Ab 2025 müssen gMSB auf Kundenwunsch intelligente Messsysteme installieren, was die Effizienz des Rollouts erheblich beeinträchtigen könnte. Der Umbau der IT-Landschaft aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen erhöht die technische Komplexität weiter.
Wie sieht die Zukunft aus?
In einer lebhaften Diskussion tauschten sich Teilnehmende sowie Referierende anschließend zur schwierigen Situation des Messwesens und möglichen Auswegen aus der komplexen Gemengelage aus. Dabei waren sie sich darin einig, dass für einen erfolgreichen Rollout der intelligenten Messsysteme in Deutschland noch Hürden zu nehmen sind. Jochen Buchloh fasste zusammen:
„Nur durch gemeinsame Anstrengungen können die identifizierten Herausforderungen überwunden und der Smart Meter-Rollout zügig und effizient umgesetzt werden.“
Die HORIZONTE-Group ist in diesem Zusammenhang mit Vertreter*innen der Ministerien, Verbände und Unternehmen weiterhin in einem intensiven Austausch.
Sprechen Sie uns gerne an:
Gerne stellen wir die Studieninhalte auch in einem kurzen Vortrags- oder Workshopformat vor. Ihr Kontakt: Dr. Tobias Linnenberg | E-Mail: smart-metering-studie@horizonte.group
Eine kostenfreie Zusammenfassung der Studie kann per formloser E-Mail hier angefragt werden:
Autor: Dr. Tobias Linnenberg
Was liegt
hinter dem Horizont?
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Beschluss BK6-22-024 zur Umsetzung eines beschleunigten, werktäglichen Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden
Der 24-Stunden Lieferantenwechsel markiert eine tiefgreifende Veränderung in der Energiewirtschaft, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde. Ziel dieses Prozesses ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel
Durch die Reduktion administrativer Hürden und die Optimierung der Marktprozesse soll der Wettbewerb im Energiemarkt gestärkt und für den Endverbraucher attraktiver gestaltet werden. Diese Entwicklung bringt grundlegende Veränderungen mit sich und verlangt umfassende Anpassungen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, welche bis zum Stichtag am 1. April 2025 vollständig umgesetzt sein müssen.
Europäische und nationale gesetzliche Grundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bildet die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für den 24-Stunden Lieferantenwechsel. Diese Richtlinie strebt an, einen wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Elektrizitätsmarkt innerhalb der EU zu etablieren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucher das Recht haben, ihren Energieversorger schnell und ohne zusätzliche Kosten zu wechseln.
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. §20a Absatz 2 EnWG konkretisiert die Anforderungen der EU-Richtlinie und verlangt von Netzbetreibern und Lieferanten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur operationalisiert die gesetzlichen Vorgaben des EnWG durch detaillierte technische und organisatorische Spezifikationen. Diese Spezifikationen umfassen Anweisungen und technische Vorgaben zur Implementierung des 24-Stunden Lieferantenwechsels und ermöglichen der Bundesnetzagentur, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.
Änderungen in den Marktprozessen und Dokumenten
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur bringt erhebliche Änderungen in den Dokumenten GPKE, MPES und WiM mit sich. Die bisherigen Marktprozesse für den Energielieferantenwechsel Strom (MPES) werden vollständig aufgehoben und deren Inhalte in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs wird die GPKE zukünftig in vier Teile gegliedert:
- GPKE-Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
- GPKE-Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
- GPKE-Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
- GPKE-Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse
Neben der neuen Strukturierung erfahren die einzelnen Prozesse eine signifikante Anpassung und Vereinfachung.
- Abschaffung des Netzbetreibers als Stammdatenverteiler: Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nun direkt durch den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB), je nach Art der Stammdaten.
- Abschaffung der asynchronen Bilanzierung: Zukünftig wird ausschließlich eine synchrone Bilanzierung durchgeführt.
- Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge: An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.
- Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung: Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt nun nachgelagert in mehreren Use Cases.
- Abschaffung von Anmeldungen/ Kündigungen ohne MaLo-ID: Es wird ein MaLo-Identifikationsprozess eingeführt, der die Nutzung einer API hierfür vorsieht.
- Verkürzung der Fristen im Zuordnungsprozess: Die Fristen wurden auf Stunden verkürzt.
Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) erhalten eine Überarbeitung und Aufteilung in zwei Teile:
- WiM-Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse
- WiM-Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten
Im Bereich der Basis-Prozesse wurden beispielsweise die Verfahren zur Installation, Registrierung und Abmeldung von Messstellen standardisiert und beschleunigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines automatisierten Registrierungsprozesses, der die Meldung einer neuen Messstelle in Echtzeit an alle beteiligten Marktpartner übermittelt. Bei den Prozessen zur Übermittlung von Werten wurden die Prozesse zur Erfassung, Übermittlung und Validierung von Messdaten umfassend reformiert. Die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen ermöglicht eine sofortige und präzise Abrechnung. Automatisierte Schnittstellen beschleunigen die Datenverarbeitung und minimieren Fehlerquellen.
Auswirkungen auf Marktrollen
Die prozessualen Anpassungen führen zu weitreichenden Veränderungen in sämtlichen Marktrollen der Energiewirtschaft.
Messstellenbetreiber
Die Rolle des MSB wird durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel erheblich verändert und rückt noch stärker in den Fokus. Es bedarf sowohl einer funktionalen Anpassung der IT-Infrastruktur, als auch prozessualen Veränderungen, um die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen zu ermöglichen. Darüber hinaus bildet eine flächendeckende Einführung intelligenter Messtechnik die Basis für eine sofortige und präzise Datenübertragung.
Netzbetreiber
Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsprotokolle und Datenverarbeitungssysteme zu ertüchtigen, um die neuen Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfüllen. Die Echtzeit-Verarbeitung von Wechselanträgen und Zählerständen macht einen höheren Grad an Automatisierung zwingend erforderlich. Netzbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die neuen Prozesse in ihren täglichen Betrieb zu integrieren, ohne die Netzstabilität zu gefährden.
Lieferanten
Lieferanten müssen zukünftig in der Lage sein, Wechselanträge in Echtzeit zu verarbeiten und die notwendige Kommunikation mit den Netzbetreibern und MSB effizient zu gestalten. Dies erfordert vor allem die Implementierung von automatisierten Workflow-Management-Systemen. Ein Beispiel hierfür ist die automatisierte Erstellung und Versendung von Schlussrechnungen direkt nach dem Lieferantenwechsel.
Herausforderungen für Stadtwerke
Die Umsetzung der Anforderungen zum 24-Stunden Lieferantenwechsel bedeutet für Marktteilnehmer eine erhebliche Herausforderung in technischer, prozessualer, aber auch organisatorischer Sicht. Die notwendigen Anpassungen der bestehenden IT- und Prozess-Architekturen sind mit einem erheblichen koordinativen und operativen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung muss ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Backend-Systeme gelegt werden. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung neuer Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle, die Automatisierung und Standardisierung von Prozessen, um Echtzeit-Datenverarbeitung und -übermittlung zu ermöglichen sowie eine umfangreiche Testphase. Darüber hinaus ist ein qualitatives Datenmanagement mit fortschrittlichen Datenanalyse- und Datenpflegeprozessen eine Grundvoraussetzung, um die benötigte hohe Datenqualität zu gewährleisten. Nur so können zeitaufwendige Prozessfehler und Verzögerungen vermieden werden.
Diese Anforderung treffen Marktteilnehmer in einer Phase, in der sie unter anderem mit dem Hochlauf der Einspeiseanlagen, dem verstärkten Ausbau und der Integration intelligenter Messtechnik in Kombination mit der Umsetzung des CLS-Managements sowie der Ablösung von SAP IS-U ohnehin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. In Summe ergeben sich komplexe Anforderungen an die Evaluierung von Abhängigkeiten zwischen den Projekten sowie einer umfassenden übergeordneten Projektsteuerung zur Sicherstellung eines abgestimmten Vorgehens und einer effizienten und koordinierten Nutzung von Ressourcen. Dazu gehört insbesondere die zeitliche Priorisierung von Tätigkeiten, die fachliche Entwicklung der Projektinhalte sowie ein qualitatives Testmanagement unter Sicherstellung einer hohen Datenqualität.
Als spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft besitzt die HORIZONTE-Group tiefgehendes Fachwissen und umfangreiche Expertise, um Sie kompetent bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen für den 24-Stunden Lieferantenwechsel zu unterstützen. Dabei können wir auf unser bewährtes Vorgehensmodell aus sieben Schritten zurückgreifen – von der Sichtung der Anforderungen bis zur Inbetriebnahme.
Weitere Einblicke zur Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels sowie zu unserem Vorgehensmodell erhalten Sie in unserem zugehörigen Webinar – den konkreten Termin werden wir zeitnah bekannt geben.
Wenn Sie mehr über die Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels erfahren möchten – sprechen Sie uns gerne an!
Autor: Philip Mühlberger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-Webinar Nachklapp: Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie
Am 13. Juni 2024 fand unser HG-Webinar "Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie" statt, welches wir gemeinsam mit unserem Beratungshaus sowie der HORIZONTE-Group Technik (HGT) durchgeführt haben.
Das Zusammenspiel dieser beiden HG-Töchter ermöglicht uns die Möglichkeit, eine einzigartige Kombination aus strategischer Nachhaltigkeitsberatung und praktischer Umsetzung anzubieten.
Im Webinar haben wir einen kompakten Überblick über die jüngsten Meilensteine gegeben: die Veröffentlichung der finalen Fassung der EFRAG-Implementierungshilfen, die Feldstudie des DSRC zur Praxistauglichkeit der VSME-Berichtsstandards und die Verschiebung der sektorspezifischen Berichtsstandards. Lediglich das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD lässt noch auf sich warten.
Ein Schwerpunkt unseres Webinars lag auf dem zentralen Punkt des ESRS E1 – der Erfassung von Treibhausgas-Emissionen nach Scope 1 bis 3. Dabei ging es sowohl um methodische Fragen der THG-Bilanzierung als auch um die Integration der Ergebnisse in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die rege Teilnahme und die positiven Rückmeldungen haben gezeigt, wie groß der Informations- und Austauschbedarf zu diesen komplexen Themen ist. Wir freuen uns, mit unserem Webinar einen wertvollen Beitrag geleistet zu haben, um mehr Klarheit und Orientierung im Dschungel der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik zu schaffen.
Für alle, die nicht dabei sein konnten, stellen wir die Webinar-Unterlagen selbstverständlich gerne auf Anfrage zur Verfügung. Senden Sie uns dazu einfach eine formlose E-Mail an: webinare@horizonte.group
Sprechen Sie uns auch bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an!
Wir freuen uns darauf, Sie auch bei den nächsten Schritten auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsstrategie zu begleiten.
Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.