HG und AURORA machen Führungsaktivierung
Mitte März haben unsere HG-Experten Peter Busch und Dogukan Arman gemeinsam mit AURORA TURKEY einen erfolgreichen Workshop zum Thema Aktivierung der Führungskräfte durchgeführt. Es war inspirierend, so viele engagierte Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen zusammenzubringen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Führungspotenziale und -fähigkeiten weiter auszubauen und zu aktivieren. Wir sind uns sicher, dass wir alle von diesem Workshop profitiert haben und wir freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Vielen Dank an alle Teilnehmer*innen und an die großartige Organisation von AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG!
Geçtiğimiz hafta AURORA TURKEY ile birlikte #LiderAktivasyonu konulu başarılı bir atölye çalışması düzenledik. Farklı departmanlardan birçok özverili lideri bir araya getirmek ve liderlik potansiyellerini ve becerilerini geliştirme ve aktive etme imkanı sağlamak ilham vericiydi.
Bu çalışmadan hepimizin faydalandığına eminiz ve gelecekte tekrar birlikte çalışmak veya görüşmek için sabırsızlanıyoruz. Tüm katılımcılara ve AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG ’nin harika organizasyonuna çok teşekkür ediyoruz!
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- Lesen Sie hier unsere ZfK-Beitragsreihe „Führungsaktivierung“ für die Energiewende
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
"Führungsaktivierung" für die Energiewende
Wie gelingt "Führungsaktivierung" für die Energiewende?
Führung als dringliches Thema bei EVU
Was Führung in der derzeitigen Lage leisten muss, erklärt Peter Busch, Senior Partner der HG in seinem Gastbeitrag bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft. In Teil 1 zeigt er auf, dass Fachkompetenz allein nicht ausreicht. Im zweiten Teil erläutert er, was Energieversorger bei der Förderung von Führungskräften derzeit falsch machen, und warum das Thema so dringlich wie nie ist.
Lesen Sie die Artikel in einem pdf:
ZfK-Beiträge als PDF lesen
- Gewinnen Sie hier Eindrücke über Führungskräfteaktivierung von einem Workshop mit AURORA in der Türkei
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Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Lesen Sie auch den ZfK-Beitrag von Julian Hackert: Das bedeutet der Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz
Die angespannte Lage an den Energiemärkten verdeutlich einmal mehr, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Bereits zwei Jahre in Folge hat Deutschland die Gebäude-Klimaziele verfehlt. Mit dem im Oktober 2022 veröffentlichen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele der Anforderungen und soll einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.
Dies ist auch notwendig, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimaziele erreichen zu können. Zum Ende des Jahres 2022 kann bereits eine erste Bilanz auf die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit Inkrafttreten des KSG gezogen werden. Diese zeigt auf, dass noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Das KSG legte als wichtigen Zwischenschritt zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 die Reduktion der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Die aktuelle jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen müsste jedoch verdreifacht werden, um dieses Ziel noch erreichen zu können.
Inhalte des Referentenentwurfs vom BMWK zum EnEfG
Energieeffizienzziele
Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch festgelegt. Diese entsprechen den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED für Deutschland und sind kompatibel mit dem Ambitionsniveau des KSG und ergeben sich wie in Abbildung 1 visualisiert.


Abbildung 1: Energieeffizienzziele im EnEfG
Diese Ziele weichen jedoch deutlich von der aktuellen Trendentwicklung des End- und Primärenergieverbrauchs ab. So würde im Jahr 2045 bei Fortführung des Trends der letzten 10 Jahre eine Abweichung von ca. 940 TWh (Endenergieverbrauch) und ca. 1.150 TWh (Primärenergieverbrauch) zwischen dem Ziel des EnEfG und der Realität zu Buche stehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Abweichung der Ziele des EnEfG und des Trends in Deutschlands beim End- und Primärenergieverbrauch (auf Basis historischer Daten der AGEB)
Die öffentliche Hand
Der öffentlichen Hand kommt im EnEfG eine Vorbildungsfunktion zu. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstigen öffentlichen Stellen werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ab 2024 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit dem Ziel, jährlich Gesamtendenergieeinsparung in Höhe von 2 % zu erreichen, um insgesamt bis zum Jahr 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu ermöglichen. Bund und Länder werden außerdem verpflichtet, Energieverbrauchsregister zur Erfassung von Energieverbräuchen u.a. im Bereich von Liegenschaften, Mobilität und IKT der öffentlichen Einrichtungen aufzubauen und die Einhaltung der Vorgaben zu monitoren.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Bund für ihn notwendige Energieeffizienzmaßnahmen bis Ende März 2023 in einem Aktionsprogramm bündelt. Dieses soll auf den aktuell verhandelten und beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung aufbauen und diese soweit nötig weiterentwickeln und ergänzen.
Pflichten für Unternehmen
Mit dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh in die Pflicht genommen werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben. Dieses muss innerhalb der nächsten 20 Monate nach Eintreten des Gesetzes oder, insofern bereits ein Energieaudit durchgeführt wurde, spätestens 4 Jahre nach Beendigung des letzten Energieaudits durchgeführt werden.
Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh werden für Unternehmen strengere Pflichten vorgeschlagen. Sie sollen innerhalb von 20 Monaten nach Eintreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und zusätzlich wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen müssen.
Rechenzentren
Auch Rechenzentren, welche im Zuge der Digitalisierung eine immer bedeutende Rolle spielen und enorm viel Strom verbrauchen, werden im EnEfG explizit angesprochen. Neue Rechenzentren werden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- Einhaltung von Energieeffizienzstandards (PUE von 1,3; ab 2025)
- Einhaltung einer minimalen Temperatur von 24 °C bzw. 27 °C (ab 2028) für die Luftkühlung
- Abwärmenutzung von mindestens 30 % (ab 2025) bzw. 40 % (ab 2027)
- Deckung des Stromverbrauchs zu 50 % (2024) bzw. 100 % (2025) durch ungeförderten EE-Strom
- Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems und Validierung und Zertifizierung dieses ab einem Energieverbrauch von mehr als 1 MW bzw. 100 kW für öffentliche Rechenzentren
Darüber hinaus soll es für alle Rechenzentren eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Wärmeauskopplung auf ihrer Website und gegenüber Kommunen und Betreibern des nächstgelegenen Wärmenetzes hinsichtlich der Wärmemenge, des Temperaturniveaus (in °C) und der Preise für die Bereitstellung der Abwärme geben. Auf Nachfrage müssen Betreiber*innen eines Rechenzentrums dann auch Preise für das nachgefragte Temperatur- und Verfügbarkeitsniveau ausgeben.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Unternehmen werden verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, die Abwärme in der Anlage, auf dem Betriebsgelände oder bei externen Dritten wiederzuverwenden. Das Abwärmepotenzial muss zunächst nur dann genutzt werden, wenn es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Falls eine vollständige Abwärmenutzung heute nicht möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt, spätestens 2028, ermöglichen.
Zusätzlich werden abwärmeerzeugende Unternehmen zur Auskunft über folgende Eigenschaften der Abwärme insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzten verpflichtet.
- die Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
- die zeitliche Verfügbarkeit (Leistungsprofil über Tages-, Wochen-, und Jahresverlauf),
- die Möglichkeit zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
- das Temperaturniveau (in °C),
- die Preise für die Bereitstellung der Abwärme.
Verpflichtungen und Chancen aus dem des EnEfG
Die Horizonte Group unterstützt Sie gerne bei der prozessualen Einführung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unser Team für Wärme & Effizienz widmet sich für Sie gerne der Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Des Weiteren bieten wir auch die Durchführung von Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagement nach ISO 50001 an.
Möchten Sie gern mehr zum Thema Energieeffizienzgesetz erfahren? Sprechen Sie Uns gerne jederzeit an.
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Metering Days 2022 – Der HG-Rückblick
Endlich wieder in Fulda – natürlich war die HG mit dabei
Ob die Metering Days wohl die Corona-Zahlen hochgetrieben haben? Ganz auszuschließen sein wird es wohl nicht, aber knapp 700 Teilnehmer*innen sind am Ende eben doch kein Oktoberfest. Angefühlt hat es sich allerdings fast ebenso schön. Viele alte, einige neue Gesichter im intelligenten Messwesen, das immer stärker auch von IT-Fragestellungen dominiert wird. Dazu natürlich ein hervorragendes Rahmenprogramm durch den Veranstalter und HORIZONTE-Group-Partner ZVEI.
iMSys-Rollout soll beschleunigt und entbürokratisiert werden
Besonders gespannt wartete die Branche wie auch bei den letzten Präsenz-Metering-Days 2019 wieder auf die Regulatorik mit Blick auf den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Ohne konkret zu werden, ließen BMWK, BSI & Co. wissen, dass man an einer Entbürokratisierung und einer Beschleunigung des Rollouts arbeite. So könnte die ungeliebte „Markterklärung“ bald wegfallen, schließlich sind die Smart-Meter-Gateways inzwischen zumindest technisch in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen und in der Praxis erprobt. Mit Spannung erwartet wird hierzu ein Termin mit dem Wirtschaftsminister Robert Habeck am 20.10.2022 in Berlin – die HG wird dabei sein und auch von dieser Veranstaltung berichten.
Lieferschwierigkeiten von Smart-Meter-Gateways entspannen sich
Zur Beschleunigung und Entbürokratisierung könnte ebenfalls eine vereinfachte sichere Lieferkette (SiLke) beitragen, interessant sind hier insbesondere die neuen Ansätze der Hersteller EMH und Theben. Darüber hinaus bemühten sich alle Gateway-Hersteller zu betonen, dass sie die Lieferschwierigkeiten zunehmend in den Griff bekommen würden – sie also auch die Misere des Rollouts von bisher lediglich 300.000 verbauten iMSys (Quelle: ZVEI) in Deutschland nicht zu verantworten haben.
CLS und Steuervorgänge: die Branche diskutiert Lösungen
Von der Branche begrüßt wird der Universalbestellprozess, der zwar noch nicht endgültig festgelegt ist, aber das Thema CLS mit mehreren Akteuren weiter ausgestaltet. Überhaupt deutet sich auch im Feld des Steuerns, übrigens eines der meistdiskutierten Themen auf der Fachmesse, eine klarere Aufteilung an: Die Administration der Steuereinheit durch den MSB, die Koordinierungsfunktion beim VNB. Gerade letztere werde in den Gremien derzeit intensiv besprochen. Ein Gesamtkonzept für die Steuerung mit intelligenten Messsystemen wurde ja auch kurz vor den Metering Days vom FNN zur Diskussion gestellt. Abzuwarten bleibt aber auch immer noch die Ausgestaltung des §14a EnWG durch die BNetzA.
Fazit: Viele tolle Gespräche und mit Sicherheit ein spannender Herbst
Die HORIZONTE-Group war wieder mit einem eigenen Stand vertreten, der ständig besucht war. Wir bedanken uns bei unseren Kunden, Partnern und Interessenten für die guten Gespräche dort und freuen uns darauf, den Dialog fortzusetzen! Die Energiewirtschaft wird auch in diesem Herbst sehr spannend bleiben.
Dr. Roland Olbrich, Jochen Buchloh, Axel Wachtmeister und Björn Terlinde (metelligent) zum Abschluss der Metering Days am HG-Stand.
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Rückblick: Webinare und Vorträge im Frühjahr 2022
Sind noch Fragen offen?
Unsere Webinare und Vorträge aus den letzten Wochen
Haben Sie unsere Webinare und Vorträge verfolgt und noch Fragen oder Anmerkungen? Oder konnten Sie leider nicht teilnehmen, aber interessieren sich für ein Thema? Dann füllen Sie gern das untenstehende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.
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HG ist Mitglied beim ZVEI
Unsere ZVEI-Mitgliedschaft
HG im ZVEI aufgenommen
Die HORIZONTE-Group AG ist seit Neuestem ein Mitgliedsunternehmen im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Neben der HG sind mehr als 1.600 Unternehmen Mitglieder im ZVEI und geben Impulse für den technischen Fortschritt. Wir freuen uns sehr, dass auch unsere HG-Expert*innen sich nun aktiv im ZVEI einbringen können.
ZVEI: Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie
Der ZVEI vertritt die gemeinsamen Interessen der Elektro- und Digitalindustrie und der zugehörigen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland und auf internationaler Ebene.
Die Branche beschäftigt rund 873.000 Arbeitnehmer im Inland. 2020 lag ihr Umsatz bei rund 182 Milliarden Euro.
Fast ein Viertel aller privaten F+E-Aufwendungen in Deutschland kommen von der Elektroindustrie. Jährlich wendet die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sechs Milliarden Euro für Investitionen. Ein Drittel des Branchenumsatzes entfallen auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt ihren originären Anstoß aus der Elektroindustrie.
Für weitere Auskünfte und die Bestellung von Informationsmaterial über den ZVEI steht Ihnen die ZVEI-Mitgliederstelle zur Verfügung.
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Redispatch 2.0: Ausfallarbeits-Vorlage
Vorlagen anfordern und Ausfallarbeit in Excel berechnen
Vorlagen zur Berechnung der Ausfallarbeit
Im Rahmen eines Projektes bei der EAM Netz GmbH wurden durch die HG Excel-Templates zur Berechnung der Ausfallarbeit entwickelt.
Haben Sie Interesse? Gerne können Sie die Templates unten im Formular kostenlos anfordern. Daraufhin erhalten Sie die Templates per E-Mail zugeschickt.
Angebot: Schulung für die Templates
Sollten Sie ebenfalls Interesse an einer kostenpflichtigen Schulung für die Ausfallarbeits-Templates haben, sprechen Sie uns gern an – bspw. als Antwort-E-Mail auf die zugesandten Unterlagen.
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Sogar die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) berichtet über die Templates. Lesen Sie den Beitrag online oder alternativ hier:
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Die HORIZONTE-Group im Handelsblatt
Deutschland baut sein Stromnetz radikal um – Das sind die drei größten Baustellen
Das Handelsblatt sprach mit der HG über Redispatch 2.0
Das Thema Redispatch 2.0 behandeln wir in der HORIZONTE-Group seit langer Zeit – erst vor Kurzem haben 2 unserer Experten ein Webinar dazu gehalten. Nun widmet sich das Handelsblatt den drei größten Baustellen im Zuge des Stromnetzumbaus und hat dazu mit uns gesprochen. Im Artikel wird Bashkim Malushaj, einer der drei HG-Verwaltungsräte, zitiert:
„Es gab regulatorische Unsicherheit: Erst ein halbes Jahr vor dem offiziellen Start wurden wichtige Datenformate definiert“, kritisiert Malushaj. „IT-Entwicklung funktioniert aber nicht von heute auf morgen. Es ist, als würde man ein Flugzeug umbauen, während man fliegt.“
Mehr Zitate sowie den ganzen Artikel finden Sie online beim Handelsblatt:
Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:
- Redispatch 2.0: Fragen zur Betriebsbereitschaft
- Rückblick zum Webinar ‚Redispatch 2.0‘
- Redispatch 2.0: Ausfallarbeits-Vorlage
- energate: „Mit hybridem Projektmanagement den Redispatch 2.0 meistern“
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Rückblick zum Webinar 'Redispatch 2.0‘
Status Quo und was kommt in Zukunft?
Inhalt:
- Rückblick auf das Webinar
- Das Webinar zum Streamen
- Zusammenfassender energate-Bericht
- Ergebnisse der Mini-Umfrage
Unser viertes HG-Webinar
Über 90 Teilnehmer/innen haben am 18. Januar 2022 unser HG-Webinar zu dem Thema ‚Redispatch 2.0 – Status Quo und was kommt in Zukunft?‘ verfolgt.
Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Konstantin Reimann und Carlo Weckelmann zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Umsetzungsstand im Markt, den aktuellen Aufgaben und gaben am Ende einem Ausblick auf die Herausforderungen von Redispatch 3.0.
Das Webinar im Stream noch einmal schauen
Hier haben Sie die Möglichkeit, das aufgezeichnete Webinar noch einmal in Ruhe anzuschauen:
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Mehr Informationen
energate-Bericht: Redispatch 3.0 braucht Smart-Meter-Rollout
Eine Zusammenfassung der Webinar-Inhalte hat energate in einem Artikel formuliert:
Den energate-Artikel finden Sie unter folgendem Link – Sie können ihn aber auch bequem als pdf herunterladen:
Artikel als PDF lesen
Mini-Umfrage unter Teilnehmer/innen
Dass die Umsetzung die Akteure vor große Herausforderungen stellt, zeigt auch die nicht repräsentative interaktive Befragung der teilnehmenden Webinar-Besucher/innen (siehe Grafiken unten – zur Vergrößerung bitte auf die Grafik klicken). Weit über ein Drittel der Teilnehmer/innen nahm aus der Marktrolle Netzbetreiber am Webinar teil. In Bezug auf die im März startende Testphase sowie den finalen Go-Live am 1. Juni 2022 sind laut den Teilnehmer/innen der Faktor Zeit und auch die Systembereitstellung durch die IT-Dienstleister die großen Hürden. Demnach sehen sich auch mehr als die Hälfte der Antwortenden als nicht gut vorbereitet für den Marktstart an.
Lesen Sie weitere Beiträge zum Thema Redispatch 2.0:
- Redispatch 2.0: Fragen zur Betriebsbereitschaft
- HG im Handelsblatt zum Stromnetz-Umbau
- Redispatch 2.0: Ausfallarbeits-Vorlage
- energate: „Mit hybridem Projektmanagement den Redispatch 2.0 meistern“
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Rückblick zum Webinar 'Digitalisierung der Wohnungswirtschaft‘
Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft
Unser drittes HG-Webinar
Über 70 Teilnehmer/innen haben am 25. November 2021 unser HG-Webinar, diesmal in Kooperation mit BRICK4U, zu dem Thema ‚Digitalisierung der Wohnungswirtschaft – welche Anforderungen und Lösungen gibt es?‘ verfolgt.
Mit toller Unterstützung durch Moderation Magdalena Strasburger referierten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi (beide HORIZONTE-Group) zu gesetzlichen, wirtschaftlichen und marktlichen Rahmenbedingungen sowie Technologien und Datenplattformen. Nadine Legros und Anna-Lena Spandau (beide BRICK4U) erläuterten in ihren Beiträgen Digitalisierungstrends in der Wohnungswirtschaft auf Basis ihrer Umsetzungsprojekte mit BRICK4U. Wenn Sie Interesse an den Webinar-Unterlagen haben, finden Sie unten ein Formular, um diese anzufordern.
Kurz-Zusammenfassung
Um klimapolitische Ziele zu erreichen, ist die Wohnungswirtschaft eines der großen Handlungsfelder – denn ca. 16% der CO2-Emissionen in Deutschland sind gebäudebezogen (Quelle bundesregierung.de). Digitalisierung kann hierbei ein Stellhebel sein, um die Wohnungswirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Regulatorische Vorgaben sowie marktgetriebene Anforderungen, insbesondere die Vorgaben aus EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und novellierter Heizkostenverordnung sowie dem Messstellenbetriebsgesetz, bieten große Digitalisierungsmöglichkeiten und auch Chancen für neue Geschäftsmodelle. Durch fernablesbare Messtechnik sowie Sensoren können auch technische Gebäudeinformationen endlich transparent gemacht werden und auch relevante Daten für Nachhaltigkeits-Reportings erlangt werden. Dazu bedarf es jedoch einer ganzheitliche Digitalisierungsstrategie, um Prozesse und IT-Systeme sowie die jeweiligen Datenquellen intelligent zu verknüpfen und nutzbar zu machen. Hier bieten sich vor allem Geräte-und Datenplattformen (wie ein Data Warehouse oder Data Lake) an, die einen ganzheitlichen, aber modularen und flexiblen Ansatz in Bezug auf Datenbedarfe in der Wohnungswirtschaft ermöglichen.
Unterlagen anfordern
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