HORIZONTE-Group GmbH (HGD) komplettiert Geschäftsführung: Dennis Niederhagen seit 1. Juli 2025 Geschäftsführer

Die HG stellt sich strategisch für die kommenden Herausforderungen der Energiewende auf!


Pressemitteilung

HORIZONTE-Group GmbH (HGD) komplettiert Geschäftsführung: Dennis Niederhagen seit 1. Juli 2025 Geschäftsführer

HGD, Juli 2025 – Die HORIZONTE-Group GmbH gibt die vollständige Besetzung ihrer Geschäftsführung bekannt: Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 wurde Dennis Niederhagen in die Geschäftsführung berufen. Gemeinsam mit Andreas Pöhner, der bereits seit 1. Januar 2025 Geschäftsführer ist, komplettiert Niederhagen nun das Management-Team der HORIZONTE-Group GmbH.

Bereits seit Anfang 2025 hatte Dennis Niederhagen als Senior Vice President eine zentrale Rolle im Management übernommen. Mit seiner Berufung in die Geschäftsführung übernimmt er nun als CEO die strategische Gesamtverantwortung und komplettiert damit das Führungsteam des Unternehmens.

Andreas Pöhner

Andreas Pöhner – COO und Geschäftsführer
Andreas Pöhner verstärkt die Geschäftsführung mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung der Energiewirtschaft. Sein Fokus liegt auf IT, Plattformgeschäft sowie ESG und Nachhaltigkeit. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Branchenkenntnis wird er die operative Exzellenz und Innovationsfähigkeit der HORIZONTE-Group GmbH weiter stärken.

„Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft sind zentrale Hebel für die Transformation. Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten und praxisnahe Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln“, erklärt Andreas Pöhner.

 

 

Foto_Dennis-Niederhagen_HG

Dennis Niederhagen – CEO und Geschäftsführer
Mit mehr als 24 Jahren Führungserfahrung in Energie, Banking und Geschäftsmodellinnovation bringt Dennis Niederhagen umfassende Expertise in die Geschäftsführung ein. Seine Kompetenzen reichen von Corporate & Investment Banking, Energiemärkten, Vertrieb, Sales-Trading und Origination bis hin zu Technologie, digitalen Geschäftsmodellen und Innovation. Damit ist er prädestiniert, die strategische Weiterentwicklung der HORIZONTE-Group GmbH maßgeblich voranzutreiben.

„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unserem engagierten Team neue Wege zu gehen und die Energiewende einfach zu machen“, so Dennis Niederhagen.

Mit der nun vollständigen Geschäftsführung setzt die HORIZONTE-Group GmbH auf zukunftsweisende Strategien, um ihre Kunden bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern.

 


Interne Smart-Grid-Schulung: HORIZONTE-Group macht Teams fit für §14a EnWG und die Energiezukunft

Interne Schulung zum Thema Smart Grid: Fit für die Anforderungen von morgen


Die Energiewende nimmt Fahrt auf – und wir sind mittendrin! Um unser Team gezielt auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, haben wir bei der HORIZONTE-Group Technik GmbH eine interne Schulung zum Thema Smart Grid organisiert.

Gemeinsam mit Kolleg:innen der HORIZONTE-Group AG und der HORIZONTE-Group Technik GmbH stand ein zukunftsweisendes Thema im Fokus: die technischen und organisatorischen Anforderungen durch den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Praxisnahes Wissen im eigenen Haus

Ein besonderes Highlight: Die Schulung wurde von unseren eigenen Fachkräften durchgeführt – mit einem starken Fokus auf Praxisbezug, Anwendungsnähe und interaktive Vermittlung.

Zunächst wurden die Grundlagen und Hintergründe des §14a EnWG vorgestellt: Warum ist Lastmanagement so wichtig? Welche Auswirkungen hat das auf Endkund:innen? Und welche Rolle spielen wir als Elektrofachunternehmen dabei?

Darauf aufbauend ging es an die Technik:

  • Welche technischen Anforderungen ergeben sich konkret aus dem Gesetz?
  • Wie können Steuersignale umgesetzt und in bestehende Systeme integriert werden?
  • Welche Vorteile ergeben sich daraus – für Netzbetreiber, Fachbetriebe und Endkund:innen?

 

Demonstration am koala²-System

Ein echtes Highlight der Schulung war die Live-Demonstration an unserer hauseigenen Tesstrecke:

Hier wurden Steuersignale aus einer Steuerbox an unser Koala²-System übermittelt. Dieses verarbeitete die Signale in Echtzeit – ein beeindruckender Einblick in die Technik, die künftig eine zentrale Rolle bei der Netzstabilisierung spielen wird.

 

Lernen durch Machen

Im letzten Teil der Schulung wurde es interaktiv: Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, das Gelernte direkt in die Praxis zu übertragen. In einem Modell sollten sie eigenständig eine Verteilung „verdrahten“ – eine Aufgabe, die nicht nur das technische Verständnis vertiefte, sondern auch den Teamgeist förderte.

Fazit: Wissen teilen, Zukunft gestalten

Die Schulung war ein voller Erfolg – nicht nur wegen des vermittelten Fachwissens, sondern auch, weil sie den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis gelegt hat:

Die Energiewende gelingt nur, wenn wir sie aktiv mitgestalten.

Mit dem erworbenen Wissen und dem gestärkten Teamgeist sind wir als HORIZONTE-Group bestens gerüstet für die nächsten Schritte in Richtung intelligenter, nachhaltiger Energieversorgung.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie die Vorgaben des §14a EnWG praxisnah und zukunftssicher in Ihre Prozesse integrieren können – sprechen Sie uns unverbindlich an:

Autoren: Julia Eberharter


Novellierung des NRW-Förderprogramms zur Beschleunigung der Energie- und Wärmewende

Seit dem 3. Juni 2025 gilt eine neue Richtlinie zum Programmbereich Klimaschutztechnik.


Gerne stellen wir Ihnen die Erneuerungen im Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik vor.

Neue Förderungen

Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung

  • Zielgruppe: Kommunen, kommunale Unternehmen, KMU im Bereich Kommunale Wärmeplanung
  • Fördergegenstand: Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zur Kommunalen Wärmeplanung
  • Förderrahmen:
    • 3 Weiterbildungen pro Jahr je Kommune/Unternehmen/KMU
    • 1 Fortbildung pro Jahr je Beschäftigte*r
    • Bis zu 500 € pro Fortbildungstag und Beschäftigte*n
    • 70 % Förderquote, max. 2.500 € pro Person
    • Für finanzschwache Kommunen: bis zu 90 % Förderquote, max. 2.750 € (Nachweis erforderlich)

Wärmekonzepte für Quartiere

  • Ziel: Untersuchung von Lösungsvarianten zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045
  • Voraussetzungen an das Quartier:
    • 20 Wohneinheiten (Einfamilien-/Doppelhäuser)
    • 30 Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
  • Auch mitanteilige Nichtwohneinheiten förderfähig
  • Inhaltliche Anforderungen an das Konzept:
    • Untersuchung von mind. 3 Wärmeversorgungsvarianten
    • Berücksichtigung der Kommunalen Wärmeplanung
    • Analyse folgender Aspekte:
    • a) Erneuerbare Wärmequellen
    • b) Energetische Gebäudestandards:
      • Neubau: mind. Effizienzhaus 40
      • Bestand: mind. Effizienzhaus 55
    • c) Anforderungen an Kühlung
    • d) Wärme- und Stromspeichertechnologien
    • e) Sektorenkopplung, insbesondere Mobilität
    • f) Monitoring der Energieverbräuche
  • Zielsetzung:
    • Darstellung einer Lösungsoption zur Klimaneutralität 2045
    • Fokus auf geringste CO₂-Vermeidungskosten
    • Berücksichtigung von Investitions- und Wärmegestehungskosten

Anpassungen der Förderkonditionen

Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

  • Fördergegenstand:
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder -kälte aus:
      • Technischen Prozessen
      • Baulichen Anlagen
      • Ver- und Entsorgungsleitungen (z.  Wasser- oder Abwasserleitungen)
    • Voraussetzung: Wärme/Kälte würde sonst ungenutzt an Umwelt abgegeben
  • Nutzung:
    • Verteilung über ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen
    • Nutzung für Raumwärme oder Prozesswärme/-kälte
  • Förderkonditionen:
    • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Fördersumme gedeckelt auf 100.000 € je Anlage

Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpe

  • Fördergegenstand:
    • Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen
    • Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    • Förderung nach Artikel 41 AGVO
  • Förderbedingungen:
    • Nur eine Anlage pro Gebäude und Standort
    • Mehrere Einzelbohrungen möglich, je nach Wärmebedarf
    • Förderhöchstgrenzen:
      • 12.000 € bei Bestandsgebäuden
      • 8.000 € bei Neubauten
    • Fördersätze nach Systemart:
      • Erdwärmesonden: Gefördert werden Bohrungen bis 400 m Tiefe mit 50 €/m bei Bestandsgebäuden und 35 €/m bei Neubauten.
      • Erdwärmekollektoren: Die Förderung beträgt 35 €/m² Kollektorfläche bei Bestandsgebäuden und 15 €/m² bei Neubauten.
      • Brunnenbohrungen: Es werden 5 € pro Liter/Stunde Förderleistung der Pumpe gefördert, basierend auf der genehmigten durchschnittlichen Fördermenge.

Es ist zu beachten, dass die Förderungen von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, derzeit nicht weitergeführt werden können. Die Antragstellung muss daher leider erneut ausgesetzt werden.

Außerdem möchten wir Sie auf die beiden interessanten Förderprogramme für den Bereich Klimamanagement und Nachhaltigkeit aufmerksam machen:

Förderung Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

  • Gefördert werden vor allem energetische Maßnahmen wie Energieeffizienzsteigerung, Abwärmenutzung und Energieträgerwechsel in den Fokus stellen.
  • Die Beratung soll technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Maßnahmenpfade, eine Abschätzung der Scope-1-Emissionen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie relevante Fördermöglichkeiten aufzeigen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €, bei einem förderfähigen Tagessatz von höchstens 1.500 € pro Beratungsperson und Tag.

Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045

  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen, notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung
  • Die Förderhöhe beträgt max. 60 % (KKU max. 80 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60 000 Euro.

Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Anträge können bei der Bewilligungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zur Förderung können Sie der Richtlinie und der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg entnehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Autoren: Lissa Rakus