Novellierung des NRW-Förderprogramms zur Beschleunigung der Energie- und Wärmewende
Seit dem 3. Juni 2025 gilt eine neue Richtlinie zum Programmbereich Klimaschutztechnik.
Gerne stellen wir Ihnen die Erneuerungen im Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik vor.
Neue Förderungen
Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
- Zielgruppe: Kommunen, kommunale Unternehmen, KMU im Bereich Kommunale Wärmeplanung
- Fördergegenstand: Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zur Kommunalen Wärmeplanung
- Förderrahmen:
- 3 Weiterbildungen pro Jahr je Kommune/Unternehmen/KMU
- 1 Fortbildung pro Jahr je Beschäftigte*r
- Bis zu 500 € pro Fortbildungstag und Beschäftigte*n
- 70 % Förderquote, max. 2.500 € pro Person
- Für finanzschwache Kommunen: bis zu 90 % Förderquote, max. 2.750 € (Nachweis erforderlich)
Wärmekonzepte für Quartiere
- Ziel: Untersuchung von Lösungsvarianten zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045
- Voraussetzungen an das Quartier:
- 20 Wohneinheiten (Einfamilien-/Doppelhäuser)
- 30 Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
- Auch mitanteilige Nichtwohneinheiten förderfähig
- Inhaltliche Anforderungen an das Konzept:
- Untersuchung von mind. 3 Wärmeversorgungsvarianten
- Berücksichtigung der Kommunalen Wärmeplanung
- Analyse folgender Aspekte:
- a) Erneuerbare Wärmequellen
- b) Energetische Gebäudestandards:
- Neubau: mind. Effizienzhaus 40
- Bestand: mind. Effizienzhaus 55
- c) Anforderungen an Kühlung
- d) Wärme- und Stromspeichertechnologien
- e) Sektorenkopplung, insbesondere Mobilität
- f) Monitoring der Energieverbräuche
- Zielsetzung:
- Darstellung einer Lösungsoption zur Klimaneutralität 2045
- Fokus auf geringste CO₂-Vermeidungskosten
- Berücksichtigung von Investitions- und Wärmegestehungskosten
Anpassungen der Förderkonditionen
Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
- Fördergegenstand:
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder -kälte aus:
- Technischen Prozessen
- Baulichen Anlagen
- Ver- und Entsorgungsleitungen (z. Wasser- oder Abwasserleitungen)
- Voraussetzung: Wärme/Kälte würde sonst ungenutzt an Umwelt abgegeben
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder -kälte aus:
- Nutzung:
- Verteilung über ein Netz an mehrere Gebäude oder Anlagen
- Nutzung für Raumwärme oder Prozesswärme/-kälte
- Förderkonditionen:
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördersumme gedeckelt auf 100.000 € je Anlage
Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpe
- Fördergegenstand:
- Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen
- Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
- Förderung nach Artikel 41 AGVO
- Förderbedingungen:
- Nur eine Anlage pro Gebäude und Standort
- Mehrere Einzelbohrungen möglich, je nach Wärmebedarf
- Förderhöchstgrenzen:
- 12.000 € bei Bestandsgebäuden
- 8.000 € bei Neubauten
- Fördersätze nach Systemart:
- Erdwärmesonden: Gefördert werden Bohrungen bis 400 m Tiefe mit 50 €/m bei Bestandsgebäuden und 35 €/m bei Neubauten.
- Erdwärmekollektoren: Die Förderung beträgt 35 €/m² Kollektorfläche bei Bestandsgebäuden und 15 €/m² bei Neubauten.
- Brunnenbohrungen: Es werden 5 € pro Liter/Stunde Förderleistung der Pumpe gefördert, basierend auf der genehmigten durchschnittlichen Fördermenge.
Es ist zu beachten, dass die Förderungen von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau und von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, derzeit nicht weitergeführt werden können. Die Antragstellung muss daher leider erneut ausgesetzt werden.
Außerdem möchten wir Sie auf die beiden interessanten Förderprogramme für den Bereich Klimamanagement und Nachhaltigkeit aufmerksam machen:
Förderung Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
- Gefördert werden vor allem energetische Maßnahmen wie Energieeffizienzsteigerung, Abwärmenutzung und Energieträgerwechsel in den Fokus stellen.
- Die Beratung soll technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Maßnahmenpfade, eine Abschätzung der Scope-1-Emissionen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie relevante Fördermöglichkeiten aufzeigen.
- Die Förderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 €, bei einem förderfähigen Tagessatz von höchstens 1.500 € pro Beratungsperson und Tag.
Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen, notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung
- Die Förderhöhe beträgt max. 60 % (KKU max. 80 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 60 000 Euro.
Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Anträge können bei der Bewilligungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Weitere Informationen und Einzelheiten zur Förderung können Sie der Richtlinie und der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg entnehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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