Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt geplanten Verzicht auf teure Anlagenzertifikate beim Netzanschluss gewerblicher Solardächer.


Durch die Umsetzung einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) sowie der vorgesehenen Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) können hohe Anforderungen an die Zertifizierung entfallen und den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Firmendächern beschleunigen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass künftig PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung in das Netz einspeisen. Die Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) würde entfallen und durch die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) ersetzt werden, unabhängig in welcher Spannungsebene sich der Kundenanschluss befindet. Die Vereinfachung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung.

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