Durch EU-Verordnung gelten neue und strengere Anforderungen an Lichtquellen für den europäischen Markt.


Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union bringt früher als mit der Ökodesign-Richtlinie Single Lighting Regulation vorgesehen Änderungen für Unternehmen. Ab Ende August gilt ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen.

Auswirkungen durch die RoHS-Richtlinie

  • ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
  • ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

Handlungsbedarf

  • Prüfen Sie ihren Ist-Zustand
  • Umrüstung auf LED-Beleuchtung rechtzeitig planen und ein Beleuchtungskonzept erstellen
  • Beachten Sie Fördermittel (BAFA BEG-Förderung: Contracting- als auch Investitionslösungen werden mit 15% gefördert), Arbeitsschutzrichtlinie, Gesetzliche Vorgabe
  • Richtige Entsorgung der Altanlagen

Gerne unterszützen wir Sie dabei.