Zum 01.05.2023 wurde das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) angepasst und um ein neues Fördermodul erweitert.
Die wesentlichen Änderungen zum 01.05.2023 haben wir Ihnen zusammengestellt
EEW-Zuschuss und Kredit (BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)
Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Druckluft, Motoren, Dämmung,…)
- Aufhebung der Nebenkostendeckelung für Wärmedämm-Maßnahmen
- Keine Mindesteffizienzkriterien mehr für die Dämmung von Bestandsanlagen
- Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
- Förderung von KMU über Artikel 17 AGVO
Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme (Solar, Wärmepumpen, Biomasse)
- Förderung der Erschließung und Nutzung von Tiefer Geothermie
- Förderung von Machbarkeitsstudien zur Nutzung von Tiefer Geothermie
- Anpassung der Liste der Biomassearten, die in Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen
- Wärmepumpen: Bis zu 50% Abwärmenutzung zugelassen
- Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
- KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich
Modul 3: Digitalisierung (MSR, Energiemanagement-Software)
- Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
- KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich
Modul 4: Technologie-offene (Kriterium: THG-Reduktion)
- Anhebung der Fördersätze für kleine Unternehmen (KU)
- Für KMU auch Förderung über AGVO Artikel 17 möglich
- Anpassung des CO2-Faktors für Strom bei Energieträgerwechsel
- Berücksichtigung bisher nicht gelisteter Ressourcen
- Neue Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Biogas
Modul 5: Transformationskonzepte (nur Zuschuss über VDI/VDE-IT)
- Anpassung der Förderquoten
- 40 % Großunternehmen
- 50 % Mittlere Unternehmen
- 60 % Kleine Unternehmen
- Reduzierung der max. Fördersumme auf 50.000 €
- Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus) à Erhöhung Förderquote um 10% Punkte und max. Fördersumme um 30.000 €
Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Neu!)
- Austausch bzw. Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch/auf ausschließlich elektrisch* zu betreibende Anlagen.
- Förderhöhe:
- De-minimis VO 33%, AGVO 20%, Nebenkosten 30% der förderfähigen Investitionskosten
- Maximum: 200.000 € Förderung pro Vorhaben
- Keine Erstellung eines Einsparkonzeptes erforderlich
EEW-Förderwettbewerb (Zuschuss über VDI/VDE-IT)
- Erhöhung der Förderkonditionen auf max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
- Anpassung Wettbewerb: 6 Runden pro Jahr, Laufzeit je 2 Monate
- Ab Mai 2023 Erhöhung Rundenbudget auf 40 Mio. € (Budgetkürzungen wenn notwendig)
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