Zum 01.05.2023 wurde das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) angepasst und um ein neues Fördermodul erweitert.


Die wesentlichen Änderungen zum 01.05.2023 haben wir Ihnen zusammengestellt

EEW-Zuschuss und Kredit (BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)

Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Druckluft, Motoren, Dämmung,…)

  • Aufhebung der Nebenkostendeckelung für Wärmedämm-Maßnahmen
  • Keine Mindesteffizienzkriterien mehr für die Dämmung von Bestandsanlagen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • Förderung von KMU über Artikel 17 AGVO

Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme (Solar, Wärmepumpen, Biomasse)

  • Förderung der Erschließung und Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Förderung von Machbarkeitsstudien zur Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Anpassung der Liste der Biomassearten, die in Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen
  • Wärmepumpen: Bis zu 50% Abwärmenutzung zugelassen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 3: Digitalisierung (MSR, Energiemanagement-Software)

  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 4: Technologie-offene (Kriterium: THG-Reduktion)

  • Anhebung der Fördersätze für kleine Unternehmen (KU)
  • Für KMU auch Förderung über AGVO Artikel 17 möglich
  • Anpassung des CO2-Faktors für Strom bei Energieträgerwechsel
  • Berücksichtigung bisher nicht gelisteter Ressourcen
  • Neue Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Biogas

Modul 5: Transformationskonzepte (nur Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Anpassung der Förderquoten
    • 40 % Großunternehmen
    • 50 % Mittlere Unternehmen
    • 60 % Kleine Unternehmen
  • Reduzierung der max. Fördersumme auf 50.000 €
  • Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus) à Erhöhung Förderquote um 10% Punkte und max. Fördersumme um 30.000 €

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Neu!)

  • Austausch bzw. Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch/auf ausschließlich elektrisch* zu betreibende Anlagen.
  • Förderhöhe:
    • De-minimis VO 33%, AGVO 20%, Nebenkosten 30% der förderfähigen Investitionskosten
    • Maximum: 200.000 € Förderung pro Vorhaben
  • Keine Erstellung eines Einsparkonzeptes erforderlich

EEW-Förderwettbewerb (Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Erhöhung der Förderkonditionen auf max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Anpassung Wettbewerb: 6 Runden pro Jahr, Laufzeit je 2 Monate
  • Ab Mai 2023 Erhöhung Rundenbudget auf 40 Mio. € (Budgetkürzungen wenn notwendig)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung ihrer Projekte. Sprechen Sie uns an.