Kurzer Überblick zu den Änderungen der Umlagen und Aufschläge 2023


Die EEG-Umlage und die abschaltbare Lasten-Umlage werden 2023 nicht erhoben. Weitere Umlagen wie die KWKG-Umlage oder die Offshore-Netz-Umlage werden nun in dem Energiefinanzierungsgesetz EnFG (früherer Name: Energie-Umlagen-Gesetz) geregelt.

Die EEG-Umlage wurde gesetzlich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt zukünftig durch den Bundeshaushalt.

Entsprechend § 20 Abs. 2 AbLaV trat die Verordnung am 1. Juli 2022 größtenteils außer Kraft. In 2023 wird keine AbLaV-Umlage mehr erhoben. Der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2021 und des Rumpfjahres 2022 wird entsprechend der Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nach den Regelungen der ARegV netzentgeltmindernd bei den Übertragungsnetzbetreibern eingebracht.

Eine Übersicht der Umlagen und Aufschläge 2023 und eine Entwicklung ab 2017 können sie der folgenden Datei entnehmen:

2022-11_Entwicklung der Umlagen ab 2017

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