Die Stellung von Entlastungsanträgen ist für ein weiteres Jahr möglich


Energieintensive Unternehmen (rund 9.000 betroffene Unternehmen) werden um 1,7 Milliarden Euro bei der Energie- und Stromsteuer entlastet. Die Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs bis Ende 2023 hat am 01.12.2022 der Deutsche Bundestag beschlossen.

Durch die Entlastung sollen Energiepreissteigerungen gedämpft, der zunehmenden Inflation entgegengewirkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes gewährleistet werden.

Dabei gelten für die Antragstellung die alten Voraussetzungen.

Die Gewährung des Spitzenausgleichs wird einmalig nicht davon abhängig gemacht, ob ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Aber die Unternehmen sollen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Für die Zeit ab 2024 sollen die Begünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes reformiert werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie gerne.