Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30.07.2022 in Kraft und die meisten Regelungen gelten seit dem 01.01.2023.
Verschärfungen durch das neue EEG
- Bestimmte Pflichtverstöße sehen Sanktionen zulasten von Anlagenbetreibern vor
- Die zu sanktionierenden Verstöße werden im § 52 EEG 2023 aufgeführt dazu gehören u.a.
- fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister
- Verstöße gegen Vorgaben im Rahmen der Direktvermarktung
- Verstöße gegen das Doppelvermarktungsverbot von EEG-Strom
- Die Sanktionen werden vom Netzbetreiber erhoben
- Höhe der Sanktion:
- 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat, in dem ganz oder zeitweise ein Verstoß vorliegt
Weitere Änderungen
- Kein Abbau der Kleinwasserkraft
- Förderung von Strom aus Photovoltaik
- höhere Vergütungssätze
- Aussetzung der kontinuierlichen Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) bis Anfang 2024
- ab 2024 pauschale halbjährliche Degression in Höhe von 1 %
- Wahlmöglichkeit für eine Kombination aus Voll- und Teileinspeisung
- Erweiterung der Freiland-Photovoltaik –> Agri-PV, schwimmende PV und PV auf Parkplatzüberdachungen
- Ausweitung Seitenrandstreifen von 200 auf 500 Meter
- Verkürzung Uferabstand bei „Floating-PV“-Anlagen von 50 auf 40 Meter
- Aufhebung der 100 kW-Grenze für Mieterstromprojekte
- Vereinfachungen beim Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 kW
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Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.