Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30.07.2022 in Kraft und die meisten Regelungen gelten seit dem 01.01.2023.


Verschärfungen durch das neue EEG

  • Bestimmte Pflichtverstöße sehen Sanktionen zulasten von Anlagenbetreibern vor
  • Die zu sanktionierenden Verstöße werden im § 52 EEG 2023 aufgeführt dazu gehören u.a.
    • fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister
    • Verstöße gegen Vorgaben im Rahmen der Direktvermarktung
    • Verstöße gegen das Doppelvermarktungsverbot von EEG-Strom
  • Die Sanktionen werden vom Netzbetreiber erhoben
  • Höhe der Sanktion:
    • 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat, in dem ganz oder zeitweise ein Verstoß vorliegt

Weitere Änderungen

  • Kein Abbau der Kleinwasserkraft
  • Förderung von Strom aus Photovoltaik
    • höhere Vergütungssätze
    • Aussetzung der kontinuierlichen Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) bis Anfang 2024
    • ab 2024 pauschale halbjährliche Degression in Höhe von 1 %
    • Wahlmöglichkeit für eine Kombination aus Voll- und Teileinspeisung
    • Erweiterung der Freiland-Photovoltaik –> Agri-PV, schwimmende PV und PV auf Parkplatzüberdachungen
    • Ausweitung Seitenrandstreifen von 200 auf 500 Meter
    • Verkürzung Uferabstand bei „Floating-PV“-Anlagen von 50 auf 40 Meter
    • Aufhebung der 100 kW-Grenze für Mieterstromprojekte
    • Vereinfachungen beim Netzanschluss für PV-Anlagen bis 30 kW