Kommunale Wärmeplanung

Mit der ersten Novelle des Bundesklimaschutzgesetz (KSG) hat sich die Bundesregierung im Jahr 2021 zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht. Im europäischen Klimagesetz, welches im Rahmen des European Green Deals veröffentlicht wurde, wird festgeschrieben, dass die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daraus folgt, dass die die Energie- und Wärmeversorgung in der EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten ist, in Deutschland sogar bis zum Jahr 2045.

In Deutschland ist die Wärmeversorgung für mehr als 52 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Im Jahr 2021 lag der Anteil von Erneuerbaren Energien mit 41,4 % in dem Sektor Strom wesentlich höher als im Sektor Wärme, in dem lediglich 16,5 % durch Erneuerbare Energien erzeugt worden ist.

Abbildung 1: Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien in ausgewählten Sektoren (eigene Darstellung auf Basis der AGEE Stat 2022)

Ein Blick auf die Entwicklung der Anteile der Erneuerbaren Energien an den Sektoren zeigt zwar eine kontinuierliche Steigerung des Einsatzes Erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteerzeugung. Diese Steigerung ist jedoch bedeutend geringer als bei der Stromerzeugung. Zur Errei-chung der ambitionierten Klimaziele ist somit auch eine deutliche Beschleunigung der Wärmewende notwendig.
Diese ist, anders als beim Einsatz der Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung, jedoch häufig nur unter hohen Investitionen und Betriebskosten möglich. Somit ist es notwendig, schon heute wirtschaftliche Maßnahmen zu identifizieren und andere, heute noch nicht wirtschaftliche Maßnahmen, zu subventionieren.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Die Kommunale Wärmeplanung ist die Summe aller Maßnahmen, um einen Überblick einschließlich Roadmap zu erhalten, um die Ziele der Wärmewende sowie CO2-Neutralität zu erreichen und lokale Angebote sowie Bedarfe der Wärmeversorgung miteinander zu vereinen.

Für die kommunale Wärmeplanung (KWP) gibt es nach heutigem Stand keine bundeseinheitliche Regelung zur Gestaltung und Umsetzung. Jedoch erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendecken-den kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ vom 29.07.2022 die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung:

• Verpflichtung von Kommunen zur Erstellung eines KWP’s für Kommunen ab einer Größe von ca. 10.000 – 20.000 Einwohnern
• Hohes Maß an rechtlicher Verbindlichkeit der Wärmepläne, um die Umsetzung der Wär-mewende zu beschleunigen
• Wärmepläne als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort
• Der kommunale Wärmeplan soll spätestens innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorliegen und alle fünf Jahre fortgeschrieben werden
• Die Ermächtigung der Kommunen durch das Bundesgesetz, erforderliche Daten von z.B. Energieversorgern und Schornsteinfegern anzufordern

Auf Länderebene ist Baden-Württemberg Vorreiter. Im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) ist die kommunale Wärmeplanung im §7c KSG BW bereits verankert. Das Landesgesetz umfasst im Wesentlichen drei Vorgaben:
1. die systematische und qualifizierte Erhebung des Wärmebedarfs und der daraus resultie-renden Treibhausgasemissionen. Dabei sollen auch Daten zu den Gebäudetypen und der Versorgungsstruktur erhoben werden (Bestandsanalyse).
2. Ermittlung der vorhandenen Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs, Steigerung der Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung. So-wie die Nutzung von Abwärme und KWK Technologien (Potenzialanalyse).
3. Die Ableitung eines klimaneutralen Szenarios für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen für das Jahr 2030 zur klimaneutralen Wärmeerzeugung bzw. Bedarfsdeckung (Zielszenario).
4. Formulierung von Handlungs- und Umsetzungsstrategien zur Realisierung des kommunalen Wärmeplans (Wärmewendestrategie)
Auf Basis des Klimaschutzgesetzes hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Handlungsleitfaden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans entwickelt. Der Leitfaden hat einen allgemeingültigen Charakter, sodass auch andere Bundesländer ihn als Orientierungshilfe nutzen können.

Abbildung 2 Vorgehensmodell kommunale Wärmeplanung (Quelle: Kommunale Wärmeplanung Handlungsleitfaden Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)

Kommunale Wärmeplanung – Vorgehensmodell
Die Bestandsanalyse

In der Bestandanalyse wird der Wärmebedarf, die Treibhausgasemissionen, der Gebäudebestand und die Versorgungsinfrastruktur erfasst. Das Ergebnis der Bestandanalyse ist die Darstellung der Wärmedichten innerhalb der Kommune. Dies kann beispielsweise in Form eines Wärmekatasters sein. Die Datenerhebung ist insofern von großer Bedeutung, da darauf basierend die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele entwickelt werden.

Die Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse erfasst alle erneuerbare Energiequellen in der Kommune. Erneuerbare Ener-giequellen sind z.B. Biomasse, Tiefe und Oberflächennahe Geothermie, Solarthermie, Umweltwär-me, Abwärme aus der Industrie und dem kommunalen Abwasser. Außerdem wird das KWK Poten-zial zur regenerative Strom- und Wärmeerzeugung untersucht. Die Prüfung berücksichtigt u.a. die Flächenverfügbarkeit, aber auch die vorrangige anderweitige Nutzung des Potenzials.

Das Zielszenario

Das Ziel eines kommunalen Wärmeplans ist das jede Kommune ihren eigenen Weg zur klimaneut-ralen Wärmeversorgung entwickelt. Dabei spielen die örtlichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle. Jedoch gibt es eine Fülle von Parameter, die die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans erheblich beeinflussen können. Durch die gezielte Variation der Parameter werden Szenarien er-stellt, die die Treibhausgasminderungen darstellen.

Die Wärmewendestrategie

Die Wärmewendestrategie ist die Schnittstelle zwischen der Erstellung des Wärmeplans und der Umsetzung der Maßnahmen. Für die Maßnahmen werden detaillierte Planungen und ggfls. Akti-onspläne erstellt. Durch die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird eine Reihenfolge für die Umsetzung der Maßnahmen festgelegt.

Integration des kommunalen Wärmeplans in die Stadtentwicklung und die Abgrenzung zu Klima-schutzkonzepten
Ziel des kommunalen Wärmeplans ist die nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Jedoch ist der kommunale Wärmeplan keine Sammlung von Maßnahmen zur Erreichung der Wärmewende. Der kommunale Wärmeplan ist ein integrativer kontinuierlicher Planungsprozess. Die darauf basierende Wärmewendestrategie unterscheidet sich daher von einem Klimaschutzkonzept, aber auch von einem Energieleitplan. In einem Klimaschutzkonzept hingegen werden energiepolitische Optionen bzw. Maßnahmenpläne für ausgewählte Gebiete dargestellt und priorisiert. Jedoch können vorhandene Klimakonzepte für die Ausgestaltung des kommunalen Wärmeplans genutzt und in den Wärmeplan integriert werden. Der kommunale Wärmeplan befasst sich stets ganzheitlich mit der Gemeinde bzw. der Stadt, da die Transformationsprozesse erhebliche und weitreichende Auswirkungen haben können, die umfas-send bewertet werden müssen.

Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung

Die Förderrichtlinien für die kommunale Wärmeplanung sind nicht einheitlich und unterscheiden sich regional bzw. je nach Bundesland oder Stadt. In Badem Württemberg können beispielsweise bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Gemäß KEA BW sind zuwendungs-fähige Ausgaben, Ausgaben die durch fachkundige Dritte für die Erstellung des kommunalen Wär-meplans entstehen. Die Stadt Hannover fördert kommunale Wärmepläne in Form von Machbar-keitsstudien ebenfalls mit bis zu 80% und einem Höchstbetrag von 12.000 €. In Bayern ist bis Ende 2022 ein Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung geplant. Vorrausichtlich wird die kommunale Wärmeplanung für Kommunen ab 10.000 Einwohnern verpflichtend sein. Informatio-nen zu potenziellen Fördermitteln ist nach aktuellem Stand noch nicht bekannt. Eine weitere Mög-lichkeit Fördermittel zu erhalten ist das Förderprogramm 4.1.6 Erstellung von Machbarkeitsstudien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Förderprogramm unterstützt grund-sätzlich Vorhaben die Treibhausgasminderungspotenziale untersuchen. Bezuschusst werden dabei Ingenieursdienstleistungen für die Planung von Anlagen und Infrastrukturen.

Herausforderungen bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans ist ein komplexer Prozess, da die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität auf mehreren Ebenen bewertet werden müssen. Die Vielfalt der Technologien ermöglicht auf unterschiedliche Art und Weise die ökonomischen Ziele zu erreichen. Umso wichtiger ist es, die angemessene Technologie für jeden Anwendungsfall zu identifizieren. Zum einen müssen die Lösungen technisch und wirtschaftlich bewertet werden und zum anderen müssen die regulatorische Vorgaben und der ökologische Mehrwert in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus ist ein kommunaler Wärmeplan ein integrativer ganzheitlicher Prozess. Das heißt, das neben der Kommune auch beispielsweise Betreiber von Versorgungsinfrastrukturen, Wärme-versorger, Contractoren, Gebäudeeigentümer in den Entwicklungsprozess eingebunden werden müssen.

Die Horizonte Group unterstützt Kommunen und Energieversorger bei der Erstellung von kommu-nalen Wärmeplänen sowie bei der Durchführung von Machbarkeitsstudien. Grundsätzlich wird das ganzheitliche Konzept von Antragsstellung bis hin zur Projektrealisierung angeboten, aber auch eine Begleitung bei einzelnen Maßnahmen ist möglich.
Möchten Sie gern mehr zum Thema kommunale Wärmeplanung erfahren? Sprechen Sie einfach unser Team für Wärme & Effizienz an.