Der neue MsbG-Referentenentwurf bringt den Rollout ins Rollen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) erarbeitet. Dieser Entwurf enthält einige Änderungen für das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Grund für die den Entwurf ist der zu langsame voranschreitende Rollout intelligenter Messsysteme.

Der Entwurf gibt einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Fahrplan basiert auf Einbauquoten intelligenten Messsysteme (iMSys) je nach Verbrauch und Einspeiser. Für Verbraucher von 6.000 bis 100.000 kWh/a und Erzeuger von 7 bis 100 kW gelten folgende Einbauquoten

  • Ende 2025 10 %
  • 2028 50 %
  • Ende 2030 95 %

Dadurch wird der Rollout seitens der Messstellenbetreiber planbarer und sicherer. Allerdings kommen dadurch weitere Aufgaben auf die grundzuständigen Messstellenbetreiber zu. Diese werden zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet, wie beispielsweise eine Ausstattung mit Gateways innerhalb von 4 Monaten auf Kundenwunsch. Ein weiterer Booster soll der Wegfall der Drei-Hersteller-Regel sein, der das Warten auf technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern nichtig macht.

Der neue Entwurf ermöglicht zudem die Möglichkeit eines „agilen Rollouts“. Dadurch können zertifizierte Geräte sofort verbrauchsseitig bei einem Jahresstromverbrauch bis 20.000 kWh/a und aufseiten der Erzeugung bis 25 kW installierter Leistung eingebaut werden. Funktionen des Schaltens und Steuerns sollen im Laufe der Zeit über Anwendungsupdates bereitgestellt werden, um den vollen Funktionsumfang der iMSys nutzen zu können. Eine weitere Änderung stellt die Senkung der Preisobergrenze der intelligenten Messsysteme dar. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Die Spanne der Beteiligung erstecken sich von 10 bis 80 €/a je iMSys. Dadurch stehen Netzbetreiber unter hohen finanziellen Druck. Die finanzielle Beteiligung der Netzbetreiber gliedert sich wie folgt:

  • Bis 3.000 kWh/a 10 €/a (optionale Gruppe)
  • 000-6.000 kWh/a Max. 40 €/a (optionale Gruppe)
  • Ab 6.000 kWh/a 80 €/a

Im Gegenzug erhalten die Netzbetreiber eine viertelstundenscharfe Bilanzierung iMSys sowie standardmäßige Netzzustandsdaten.

Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Vorgabe, dass dynamische Stromtarife angeboten werden müssen. Ab 2026 müssen allen iMSys-Kunden ein dynamischer Stromtarif seitens der Lieferanten angeboten werden. Bis 2025 wird die aktuelle De-Minimis Schwelle, die Schwelle, ab wie vielen Letztverbrauchern der Lieferant einen dynamischen Stromtarif anbieten muss, von 100.000 auf 50.000 Letztverbrauchern gesenkt.

Ebenfalls wird ein nachhaltigerer Rollout angestrebt, der mehr 1:n Fälle ermöglicht. Es sollen vermehrt Smart-Meter-Gateways am Netzanschlusspunkt eingebaut werden und so die Anzahl der einzubauen Geräte reduziert werden. Auch sollen Geräte mehrfach benutzt werden können in Zukunft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bleibt verantwortlich für das SMGw, wobei gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder energiewirtschaftliche Prozesse dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein sollen. Außerdem wird eine Vereinfachung der SiLke durch ein massengeschäftstauglichen Postversand angestrebt.

Der Entwurf gibt einen zügigen Fahrplan vor und stellt die Branche vor neue Herausforderungen. Wir als Horizonte interpretieren die neuen Regelungen intensiv und geben Ihnen die bestmögliche Unterstützung, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen!

Fakten auf einen Blick:

  • Neue Rolloutquoten für iMSys
  • Wegfall Drei-Hersteller-Regel
  • Sofortige Installation des iMSys dank agilem Rollout bis 25.000 kWh/a
  • Neue Preisobergrenzen und Beteiligung des Netzbetreibers an den Kosten pro iMSys
  • Ab 2026 dynamischer Stromtarif für alle iMSys-Kunden
  • Gateways vermehrt an Netzanschlusspunkten
  • Vereinfachung SiLke durch Postversand
  • BMWK übernimmt fachliche Führung vom BSI
  • ¼-stündliche Netzzustandsdaten für VNBs
  • gMSB zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet