Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht
Nach Inkrafttreten des EnEfG am 18.11.2023 hat das BAFA ein Merkblatt, neue FAQ’s und weitere Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Ermittlung Gesamtenergieverbrauch
- Ein verpflichtetes Unternehmen ist dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit –> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
- Verpflichtung unabhängig von ihrem Unternehmensstatus (KMU, Nicht-KMU)
- Folgende Verbräuche sind ausgenommen
- Energieverbräuche von Dienstwagen durch Beschäftigte, welche diese auch privat nutzen
- Geleaste Fahrzeuge (diese sind beim Leasinggeber zu berücksichtigen)
- Empfehlung: Daten zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs für Stichprobenkontrolle aufstellen
Einführung eines EnMS nach ISO 50001 oder eines UMS nach EMAS (§ 8 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh
- Zusätzliche Anforderungen aus EnEfG
- Erhebung von Abwärmepotenzialen
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463,
- Umsetzung innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (bis 18. Juli 2025)
Umsetzungspläne für wirtschaftlich umsetzbare Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG)
- Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh
- innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen
- Wirtschaftliche Maßnahmen –> positiver Kapitalwert nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer
- Beginn der Erstellungs- und Veröffentlichungsfrist von drei Jahren
- EnMS nach ISO 50001 –> mit der Zertifizierung oder Rezertifizierung
- UMS nach EMAS –> mit Registrierung oder der Verlängerung der Eintragung
- mit Abschluss des Energieaudits
- Prüfung muss durch unabhängige Dritte erfolgen
Stichprobenkontrolle (§ 10 EnEfG)
- Überprüfung der Einrichtung und des Betriebes von EMS und UMS
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- Nicht- Einrichtung
- Nicht richtige oder nicht vollständige Einrichtung
- Nicht rechtzeitige Einrichtung
- Überprüfung der Erstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden
- Verstöße entstehen bei
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Erstellung und Bestätigung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Veröffentlichung
- nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Bestätigung durch Dritte
- Erfolgt über elektronisches Formular und vom BAFA bereitgestellten Bestätigungsformularen
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt und den FAQ’s auf der BAFA-Internetseite entnehmen.
BAFA-Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und den weiteren Anforderungen aus dem EnEfG. Sprechen Sie uns an.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im Bundestag beschlossen
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Bundestag beschließt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Damit soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung erfolgen, um einheitliche Standards und Vorgaben für ganz Deutschland festzulegen. Das Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Das Wärmeplanungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
Hier einige Eckpunkte aus dem Gesetz
- Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte haben zwei Jahre mehr Zeit
- Verpflichtung der Bundesländer zur flächendeckenden Wärmeplanung bis 2030, Ziel von 50% klimaneutraler leitungsgebundener Wärme
- Betreiber bestehender Wärmenetze müssen Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nutzen
- bis 2030 Anteil von mindestens 30%
- bis 2040 Anteil von bis zu 80%
- Für neue Wärmenetze gilt ein Anteil von 65%
- Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt
HG-Webinar: Wärmeplanungsgesetz – Weichenstellung jetzt
Die HORIZONTE-Group AG bietet zusammen mit der Kanzlei Aecoute° PartGmbB am 5. Dezember 2023 ein Webinar dazu an. Dabei sollen die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Pflichten zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung sowie zur Transformation der Wärmeinfrastruktur näher beleuchtet werden und die sich insoweit ergebenden Fragestellungen gemeinsam diskutiert werden.
- Melden Sie sich hier kostenlos für das Webinar an.
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Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz und Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:
Festlegung von Energieeffizienzzielen für 2030 und 2045 für Primär- und Endenergie
- Entsprechend den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland
Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
- ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh für den Bund bzw. 3 TWh für die Länder erbringen
- der Bund bündelt seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im Jahr 2024 in einem Energie- und Klimaplan
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzuführen
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch > 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch 1 bis 3 GWh ein vereinfachtes Energiemanagementsystem
- Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen
Verpflichtung für Unternehmen
- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, innerhalb von 20 Monaten Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen und Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchzuführen
- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen
- Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen wird vom BAFA durchgeführt
Anforderungen von EnEfG und EDL-G
- für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Pläne zu erstellen und zu veröffentlichen (spätestens binnen drei Jahren )
- Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (maximale Nutzungsdauer 15 Jahre gemäß Afa-Tabellen des BMF)
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
- Verpflichtung für Unternehmen, entstehende Abwärme nach Stand der Technik zu vermeiden und anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
- Verpflichtung zur Abwärmenutzung, nicht nur in Anlagen, sondern auch auf Betriebsgelände oder bei externen Dritten
- Entsprechend des Exergiegehalts der Abwärme kaskadenförmige, mehrfache Wiederbenutzung für maximalen Effizienzgewinne
- Falls heute keine vollständige Abwärmenutzung möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt ermöglicht
- Unternehmen sind auf Anfrage von Nah- und Fernwärmebetreibern und sonstigen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtet über im Unternehmen anfallende Abwärme zu informieren
Verpflichtung Rechenzentren
- bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
- kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen
- Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern
- Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik
- Einführung eines Energieeffizienzregister für Rechenzentren
- Klimaneutrale Rechenzentren
- Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen
Fazit: To-Do‘s für Unternehmen
- Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ab 7,5 GWh Verbrauch (innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes)
- Veröffentlichung von Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen ab 2,5 GWh Verbrauch
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 spätestens binnen 3 Jahre
- Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der identifizierten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
- Veröffentlichung der Maßnahmen auf BAFA-Portal
- Vermeidung von Abwärme, Abwärmenutzung und Vermarktung für Unternehmen
Links zum Thema:
Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Neuigkeiten zur metelligent
Neue Geschäftsführung und neue Website
Neues in Baunatal
Bei der metelligent GmbH, einem Zählermontagedienstleister und Gemeinschaftsunternehmen von HG und EAM | Energie aus der Mitte, mit Sitz in Baunatal hat es in den letzten Monaten einige Neuigkeiten gegeben.
René Schwarzer ist neuer Geschäftsführer
Seit dem 1. Juli fungiert René Schwarzer als Geschäftsführer der metelligent GmbH, der gemeinsamen Tochtergesellschaft der HORIZONTE-Group, Luzern und der EAM, Kassel. Zuvor hat er sich als Chief Operating Officer bei dem Zählermontagedienstleister einarbeiten können.
Der bisherige Geschäftsführer Björn Terlinde wird auch zukünftig eine wichtige Rolle innerhalb der HORIZONTE-Group übernehmen und die metelligent GmbH darüber hinaus in Zukunft weiterhin vertrieblich unterstützen.

Neue Website
Darüber hinaus hat der Dienstleister für die bundesweite Montage von Smart Metern (moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme) und Smart Home-Infrastruktur eine neue Website gelauncht.
Informieren Sie sich auf www.metelligent.de zu den Dienstleistungen.
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HG-NetWalk 2023
NetWalk in Nümbrecht
Wandern und Netzwerken mit der HG
Unser HG-Motto lautet „das WIR wird bei uns großgeschrieben“, dies hat sich auch wieder Anfang Juni bei Netzwerken und Walken/Wandern gezeigt. Der HG-NetWalk ist mittlerweile ein gesetzter Termin im Kalender der HG-ler*innen. Dieses Jahr haben wir uns im schönen Oberbergischen, genauer gesagt in Nümbrecht, getroffen. Besonders gefreut hat uns dieses Jahr, dass wir auch einige Alumnis sowie viele zukünftige neue Kolleg*innen dabei hatten.
Es war eine super Gelegenheit, um unsere Teambindung zu stärken, während wir die malerische Umgebung erkundeten.
Einige lebhafte Impressionen von den abenteuerlichen Wanderwegen, dem fröhlichen Miteinander und den unvergesslichen Momenten an diesem sonnigen Tag haben wir für Sie zusammengestellt.
NetWalk in Bildern:
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Neue Geschäftsfelderweiterung der HORIZONTE-GROUP Technik GmbH
Die HORIZONTE-GROUP Technik GmbH erweitert ihre Geschäftsfelder um den Betrieb von Ladeinfrastruktur.
Sollten Sie sich bereits mit den Anforderungen an Ihre Ladepunkte auseinandergesetzt haben oder zukünftig Lösungen zu folgenden Fragestellungen suchen, dann sind wir ab jetzt der erste Ansprechpartner für Sie.
- Wer übernimmt den First-Level-Support, für meine Ladepunkte?
- Wie kann ich den geladenen Strom an meinen Ladepunkten abrechnen?
- Wie kann ich die Nutzung meiner Ladepunkte überwachen und steuern?
- Wie kann ich Mitarbeiter*innen bzw. Nutzergruppen managen?
- Können meine Mitarbeiter*innen auch zu Hause mit der Firmenladekarte Strom tanken?
- Wie können Ladevorgänge an meinen Ladepunkten ganz einfach ohne App abgerechnet werden?
Wir vervollständigen unser Dienstleistungsportfolio mit dem neuen HGT-Backend. Somit können wir Ihnen neben der Planung, Errichtung und Wartung Ihrer Ladeinfrastruktur in Zukunft auch für den Betrieb und die Abrechnung eine großartige Lösung anbieten.
Durch diese Geschäftsfelderweiterung schaffen wir gemeinsame Synergieeffekte bei der Planung und der Umsetzung von Wartungsarbeiten. Deshalb wollen wir Sie als unseren Bestandskunden bei der Kombination von Wartung und Backend-Betrieb mit einem Rabatt von 5% auf Ihren Wartungsvertrag teilhaben lassen.
Mit unseren neuen Dienstleistungen stehen wir Ihnen somit als kompetenter Full-Service-Provider in Sachen Photovoltaik und E-Mobilität zur Seite.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
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Kompensation unserer CO2-Emissionen
1,1 Grad
Die HG kompensiert Emissionen
Nach aktuellem IPCC-Synthesereport „Climate Change 2023“ (Veröffentlicht am 20. März) ist das die bereits heute festgestellte Erwärmung der durchschnittlichen Erdtemperatur. Soll das, im Rahmen der 21- UN-Klimakonferenz in Paris 2015 unterzeichnete, 1,5 Grad Ziel noch eingehalten werden, müssen die bisherigen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels massiv erweitert werden. Falls nicht, wird die 1,5 Grad Marke nach IPCC bereits in den 2030er Jahren überschritten. Um die Erderwärmung überhaupt noch auf 1,5 Grad begrenzen zu können, sei bis 2023 die sektorübergreifende Halbierung der globalen Treibhausgasemissionen notwendig. Ein Bick auf den Rückgang der weltweiten Treibhausgasemissionen als Folge der globalen COVID-19-Pandemie, um schätzungswiese 4-7 %, zeigt vor welch großen Herausforderungen wir in den kommenden Jahren also stehen.
Der Klimawandel, lange sowohl geografisch als auch zeitlich weit weg gedacht, ist dabei längst auch in Deutschland und Europa angekommen. Ausgetrocknete Wälder und Wiesen, stetig neue sommerliche Rekordtemperaturen, ausgetrocknete Flussbetten und grüne Skipisten sind dabei nur die offensichtlichsten Merkmale. Allerdings verdeutlicht der IPCC-Bericht auch, dass durch den Klimawandel die fragilsten Ökosysteme und Menschen am stärksten betroffen sind. Also diejenigen, die den geringsten Beitrag zur globalen Erwärmung geleistet haben.
In den massiven technischen, finanziellen und vor allem auch gesellschaftlichen Herausforderungen, welche die Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen bedeuten, stecken allerdings auch jede Menge Chancen. Der Wandel hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft, führt auch zu einer Reduzierung der schädlichen Einflüsse auf Mensch und Natur sowie einem Ankurbeln von Wirtschaftszweigen.
Als HORIZONTE-Group haben wir uns dazu entschieden einen eigenen Beitrag zu Eindämmung des Klimawandels zu leisten. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 haben wir damit begonnen, die durch unsere Tätigkeiten anfallenden Treibhausgasemissionen zu erfassen und diese zu kompensieren.
Dabei haben wir uns für eine Erfassung unserer Emissionen nach Greenhouse Gas Protocol entschieden, welches eine Unterteilung von Emissionen in drei Scopes vorsieht. Dieser Ansatz ermöglicht es, die sowohl direkt als auch indirekt durch unsere Tätigkeiten erzeugten Emissionen zu erfassen und geltend zu machen.
In den kommenden Jahren werden die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, auch bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle, so stark wie noch nie auf den Prüfstand stellen. Als HORIZONTE-Group unterstützen wir daher gerne bei der Erfassung und Auswertung von Emissionen sowie der Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeits- bzw. Emissionsstrategie.

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HG und AURORA machen Führungsaktivierung
Mitte März haben unsere HG-Experten Peter Busch und Dogukan Arman gemeinsam mit AURORA TURKEY einen erfolgreichen Workshop zum Thema Aktivierung der Führungskräfte durchgeführt. Es war inspirierend, so viele engagierte Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen zusammenzubringen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Führungspotenziale und -fähigkeiten weiter auszubauen und zu aktivieren. Wir sind uns sicher, dass wir alle von diesem Workshop profitiert haben und wir freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Vielen Dank an alle Teilnehmer*innen und an die großartige Organisation von AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG!
Geçtiğimiz hafta AURORA TURKEY ile birlikte #LiderAktivasyonu konulu başarılı bir atölye çalışması düzenledik. Farklı departmanlardan birçok özverili lideri bir araya getirmek ve liderlik potansiyellerini ve becerilerini geliştirme ve aktive etme imkanı sağlamak ilham vericiydi.
Bu çalışmadan hepimizin faydalandığına eminiz ve gelecekte tekrar birlikte çalışmak veya görüşmek için sabırsızlanıyoruz. Tüm katılımcılara ve AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG ‘nin harika organizasyonuna çok teşekkür ediyoruz!
- Lesen Sie hier unsere ZfK-Beitragsreihe “Führungsaktivierung” für die Energiewende
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"Führungsaktivierung" für die Energiewende
Wie gelingt "Führungsaktivierung" für die Energiewende?
Führung als dringliches Thema bei EVU
Was Führung in der derzeitigen Lage leisten muss, erklärt Peter Busch, Senior Partner der HG in seinem Gastbeitrag bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft. In Teil 1 zeigt er auf, dass Fachkompetenz allein nicht ausreicht. Im zweiten Teil erläutert er, was Energieversorger bei der Förderung von Führungskräften derzeit falsch machen, und warum das Thema so dringlich wie nie ist.
Lesen Sie die Artikel in einem pdf:
ZfK-Beiträge als PDF lesen
- Gewinnen Sie hier Eindrücke über Führungskräfteaktivierung von einem Workshop mit AURORA in der Türkei
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Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Lesen Sie auch den ZfK-Beitrag von Julian Hackert: Das bedeutet der Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz
Die angespannte Lage an den Energiemärkten verdeutlich einmal mehr, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Bereits zwei Jahre in Folge hat Deutschland die Gebäude-Klimaziele verfehlt. Mit dem im Oktober 2022 veröffentlichen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele der Anforderungen und soll einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.
Dies ist auch notwendig, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimaziele erreichen zu können. Zum Ende des Jahres 2022 kann bereits eine erste Bilanz auf die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit Inkrafttreten des KSG gezogen werden. Diese zeigt auf, dass noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Das KSG legte als wichtigen Zwischenschritt zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 die Reduktion der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Die aktuelle jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen müsste jedoch verdreifacht werden, um dieses Ziel noch erreichen zu können.
Inhalte des Referentenentwurfs vom BMWK zum EnEfG
Energieeffizienzziele
Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch festgelegt. Diese entsprechen den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED für Deutschland und sind kompatibel mit dem Ambitionsniveau des KSG und ergeben sich wie in Abbildung 1 visualisiert.


Abbildung 1: Energieeffizienzziele im EnEfG
Diese Ziele weichen jedoch deutlich von der aktuellen Trendentwicklung des End- und Primärenergieverbrauchs ab. So würde im Jahr 2045 bei Fortführung des Trends der letzten 10 Jahre eine Abweichung von ca. 940 TWh (Endenergieverbrauch) und ca. 1.150 TWh (Primärenergieverbrauch) zwischen dem Ziel des EnEfG und der Realität zu Buche stehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Abweichung der Ziele des EnEfG und des Trends in Deutschlands beim End- und Primärenergieverbrauch (auf Basis historischer Daten der AGEB)
Die öffentliche Hand
Der öffentlichen Hand kommt im EnEfG eine Vorbildungsfunktion zu. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstigen öffentlichen Stellen werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ab 2024 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit dem Ziel, jährlich Gesamtendenergieeinsparung in Höhe von 2 % zu erreichen, um insgesamt bis zum Jahr 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu ermöglichen. Bund und Länder werden außerdem verpflichtet, Energieverbrauchsregister zur Erfassung von Energieverbräuchen u.a. im Bereich von Liegenschaften, Mobilität und IKT der öffentlichen Einrichtungen aufzubauen und die Einhaltung der Vorgaben zu monitoren.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Bund für ihn notwendige Energieeffizienzmaßnahmen bis Ende März 2023 in einem Aktionsprogramm bündelt. Dieses soll auf den aktuell verhandelten und beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung aufbauen und diese soweit nötig weiterentwickeln und ergänzen.
Pflichten für Unternehmen
Mit dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh in die Pflicht genommen werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben. Dieses muss innerhalb der nächsten 20 Monate nach Eintreten des Gesetzes oder, insofern bereits ein Energieaudit durchgeführt wurde, spätestens 4 Jahre nach Beendigung des letzten Energieaudits durchgeführt werden.
Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh werden für Unternehmen strengere Pflichten vorgeschlagen. Sie sollen innerhalb von 20 Monaten nach Eintreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und zusätzlich wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen müssen.
Rechenzentren
Auch Rechenzentren, welche im Zuge der Digitalisierung eine immer bedeutende Rolle spielen und enorm viel Strom verbrauchen, werden im EnEfG explizit angesprochen. Neue Rechenzentren werden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- Einhaltung von Energieeffizienzstandards (PUE von 1,3; ab 2025)
- Einhaltung einer minimalen Temperatur von 24 °C bzw. 27 °C (ab 2028) für die Luftkühlung
- Abwärmenutzung von mindestens 30 % (ab 2025) bzw. 40 % (ab 2027)
- Deckung des Stromverbrauchs zu 50 % (2024) bzw. 100 % (2025) durch ungeförderten EE-Strom
- Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems und Validierung und Zertifizierung dieses ab einem Energieverbrauch von mehr als 1 MW bzw. 100 kW für öffentliche Rechenzentren
Darüber hinaus soll es für alle Rechenzentren eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Wärmeauskopplung auf ihrer Website und gegenüber Kommunen und Betreibern des nächstgelegenen Wärmenetzes hinsichtlich der Wärmemenge, des Temperaturniveaus (in °C) und der Preise für die Bereitstellung der Abwärme geben. Auf Nachfrage müssen Betreiber*innen eines Rechenzentrums dann auch Preise für das nachgefragte Temperatur- und Verfügbarkeitsniveau ausgeben.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Unternehmen werden verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, die Abwärme in der Anlage, auf dem Betriebsgelände oder bei externen Dritten wiederzuverwenden. Das Abwärmepotenzial muss zunächst nur dann genutzt werden, wenn es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Falls eine vollständige Abwärmenutzung heute nicht möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt, spätestens 2028, ermöglichen.
Zusätzlich werden abwärmeerzeugende Unternehmen zur Auskunft über folgende Eigenschaften der Abwärme insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzten verpflichtet.
- die Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
- die zeitliche Verfügbarkeit (Leistungsprofil über Tages-, Wochen-, und Jahresverlauf),
- die Möglichkeit zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
- das Temperaturniveau (in °C),
- die Preise für die Bereitstellung der Abwärme.
Verpflichtungen und Chancen aus dem des EnEfG
Die Horizonte Group unterstützt Sie gerne bei der prozessualen Einführung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unser Team für Wärme & Effizienz widmet sich für Sie gerne der Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Des Weiteren bieten wir auch die Durchführung von Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagement nach ISO 50001 an.
Möchten Sie gern mehr zum Thema Energieeffizienzgesetz erfahren? Sprechen Sie Uns gerne jederzeit an.
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