Entwicklung von Umlagen, Netzentgelten und gesetzlichen Vorgaben


Gesetzliche Vorgaben

Strom- und Energiesteuer

Der derzeit geltende Rabatt für die Industrie sowie die Land- und Forstwirtschaft nach § 9 des Stromsteuergesetzes (StromStG) läuft zum Jahresende aus. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung auf den EU-Mindeststeuersatz fortgeführt werden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen weitere Vereinfachungen bei der Elektromobilität, dem bidirektionalen Laden sowie der technologieoffenen Speicherung von Strom umgesetzt werden. Dazu gehören u.a.

  • Entfernung des Begriffs der „Kundenanlage“ aus den Definitionen im Stromsteuerrecht (§ 1a StromStV-E)
  • Neuer § 5a StromStG: Betreiber von Ladepunkten gelten nicht mehr als steuerliche Versorger, wenn sie Strom nur an einem Ladepunkt bereitstellen
  • Rechtssichere Regelung für bidirektionales Laden: Rückspeisende E-Autonutzer werden nicht zu Versorgern/Steuerschuldnern, sofern keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt
  • Neudefinition des Begriffs „Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ (§ 2, Nr. 7)
  • Eigene Definition für Stromspeicher: ortsfeste Speicheranlagen die ausschließlich der Zwischenspeicherung von Strom dienen und nicht Bestandteil eines Fahrzeugs sind, werden nicht doppelt besteuert. Die Regelung gilt sowohl für klassische Batteriespeicher als auch für thermische Speicher mit Rückverstromung.

Der Bundestag hat die Änderung des Stromsteuergesetzes am 13. November beschlossen. Der Bundesrat muss darüber noch abschließend beraten.

 

Abschaffung der Gasspeicherumlage

Der Bundestag hat das Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage („Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“) am 6. November beschlossen. Damit entfällt die Umlage ab dem 1. Januar 2026. Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Kosten für das Befüllen von Gasspeichern in Deutschland zu decken. Diese Maßnahme wurde notwendig, um eine Gasmangellage im Krisenjahr 2022 zu verhindern. Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

 

Niedrigere Netzentgelte für Strom

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber sollen 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit die Stromkosten senken. Nach dem Beschluss des Bundestags am 13. November hat der Bundesrat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz abschließend gebilligt.

 

Industriestrompreis

Der Strompreis für besonders energieintensive Unternehmen soll ab dem kommenden Jahr gesenkt werden. Die Berechtigung orientiert sich am beihilferechtlichen EU-Rahmen Cisaf. Die Beihilfe soll für 50% des jährlichen Stromverbrauchs gelten, bis zu 50% des Großhandelspreises (Vorjahr) betragen und zu 50% reinvestiert werden. Die Reduzierung soll bis 2028 gelten. Eine Kopplung mit der Strompreiskompensation ist ausgeschlossen. Eine genaue Ausgestaltung ist noch offen.

 

Auszug möglicher Fristen

  • 31.12.2025 Anträge Strom- und Energiesteuer
  • 31.12.2025 Zählerablesen
  • 31.03.2026 Aktualisierung der Daten Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
  • 30.06.2026 Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems für öffentliche Stellen (§ 6 EnEfG Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen)

 

Übersicht über Umlagen und Netzentgelte 2026

Am 15. Oktober 2025 haben die Strom- und Gasnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Die finalen Entgelte werden zum 01.01.2026 festgelegt.

Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2026 und eine Entwicklung ab 2018 zusammengestellt.

2025-11_Entwicklung der Umlagen ab 2018

Bei Rückfragen Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus

Stand: 27.11.2025